Heidjers Energiespartipps

 

Die Alarmstufe, die die Bundesregierung im Juni ausgerufen hat, ist ein deutliches Signal, dass dringend Energie gespart werden muss. Viele Privathaushalte machen dies bereits und das zeigt Wirkung: Im Mai 2022 wurde laut des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) im Vergleich zum Vorjahresmonat ein Drittel weniger Gas verbraucht. Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass wir gut durch den Winter kommen. Jede eingesparte Kilowattstunde hilft. Heidjers Stadtwerke haben dafür wertvolle Tipps zum Sparen im Alltag zusammengestellt. Damit Sie stets auf dem Laufenden bleiben, finden Sie hier die neuesten Informationen zum Thema Gaskrise, wichtige gesetzliche Regelungen, Hintergründe zur Energieversorgung und häufig gestellte Fragen.

Energiespartipps

Gut beraten von Ihren Stadtwerken

Wärme einsparen im Alltag mit einfachen Tipps

Etwa 70 Prozent des Jahresenergieverbrauchs nutzen deutsche Haushalte für die Wärmeversorgung. Damit ist klar: Besonders beim Heizen lässt sich viel Energie einsparen. So sparen kleine Anpassungen im Alltag schon viel Energie. Das macht sich auch in der Geldbörse bemerkbar. Wer die Raumtemperatur um nur ein Grad reduziert, spart bereits sechs Prozent der Heizkosten.

Für Wohnräume, Kinderzimmer und Büroräume sind tagsüber 20 Grad Celsius ausreichend. Im Esszimmer darf es sogar unter 20 Grad sein, ebenso im Schlafzimmer. Circa 16 Grad werden für einen ruhigen Schlaf bei Erwachsenen empfohlen. Wärmer darf es hingegen im Bad sein: 23 Grad empfinden die meisten Menschen als angenehm. Außerdem empfiehlt es sich, nachts und in ungenutzten Räumen die Temperatur herunterzudrehen. Dabei helfen programmierbare Thermostate. Mit ihnen lassen sich rund 10 Prozent der Heizkosten einsparen, ohne dass man daran denken muss.

Stoßlüften und Abdichten vermeiden Energieverluste

Lüften sorgt nicht nur für frische Luft, sondern beseitigt auch überschüssige Feuchtigkeit, die beispielsweise durch Duschen oder Kochen entsteht. Besonders gut gelingt der Luftaustausch durch Stoß- oder Querlüften, weniger nützlich sind gekippte Fenster. Das gilt vor allem für den Winter, denn ein gekipptes Fenster kann an einem kalten Tag bis zu einem Liter Dieselheizöl kosten. Deshalb ist es besser, während der Heizperiode die Fenster nie zu kippen, sondern mehrmals am Tag stoßzulüften. Das heißt, mindestens zwei Fenster werden fünf bis zehn Minuten lang geöffnet, damit ein Durchzug entsteht.

Viel Energie geht zudem durch fehlende Dämmungen und Abdichtungen verloren. Um dem entgegenzuwirken und Wärme besser in den Räumen zu halten, helfen ein paar einfache Handgriffe. Türen und Fenster können mit selbstklebenden Dichtungsbändern aus Schaumstoff, undichte Türschwellen durch das Einsetzen beweglicher Dichtprofile oder Bürstendichtungen abgedichtet werden. Auch Heizkörpernischen sollte man isolieren, falls die Außenwand zu dünn ist.

Regelmäßiges Entlüften der Heizung fördert die Wärmeleistung

Der fachmännisch durchgeführte hydraulische Abgleich bei Heizungssystemen ist wichtig. Er sorgt dafür, dass in allen Heizkörpern die gleiche Menge Wasser vorhanden ist. So kann die Wärme ungehindert und je nach Bedarf in die einzelnen Räume geleitet werden. Wird er regelmäßig durchgeführt, kann damit die Vorlauftemperatur der Heizungssysteme und damit der Energieverbrauch gesenkt werden. Es empfiehlt sich, Heizungen einmal pro Jahr von einem Installateur prüfen zu lassen.

Kleinere Wartungen wie das Entlüften können hingegen auch einfach selbst durchgeführt werden. Gluckernde Heizkörper sind zum Beispiel ein Zeichen für eine ungleichmäßige Wärmeverteilung durch Luft. Hier kann schnell Abhilfe geschaffen werden. Einfach mit einem Spezialschlüssel langsam das Entlüftungsventil aufdrehen und die Luft entweichen lassen. Sobald Wasser austritt, das Ventil wieder schließen. Regelmäßiges Entlüften von Heizkörpern kann den Energieverbrauch um bis zu 15 Prozent senken. Und nicht vergessen: Auch Heizkörper sollten regelmäßig entstaubt werden, damit sie ohne Verlust heizen können.

Umwälzpumpe frisst im Sommer unnötig Strom

Nicht nur die Wärmebereitstellung sondern auch Geräte, die im Hintergrund mitlaufen, brauchen viel Energie. So auch die Umwälzpumpe bei Heizsystemen. Sie lässt das Heizungswasser zirkulieren und sorgt im Winter dafür, dass alle Räume warmgehalten werden. Was viele nicht wissen: Die Umwälzpumpe ist zu jeder Zeit in Betrieb, welcher in den Sommermonaten nicht gebraucht wird und somit unnötig elektrische Energie verbraucht. Schalten Sie daher die Pumpe im Sommer aus. Das senkt Stromverbrauch und -kosten erheblich. Bei vielen moderneren Heizungen schaltet sich die Pumpe im Sommer automatisch ab. Auch in der Nacht kann die Umwälzpumpe je nach Heizbedarf ausgeschaltet werden.

Warmwasser als Stromfresser reduzieren

Rund zehn Prozent des jährlichen Energiebedarfs verwenden deutsche Haushalte für die Aufbereitung von Warmwasser. Eine Minute duschen verbraucht so viel Energie, wie einen Haushalt drei Tage lang zu beleuchten. Duscht man nur zwei Minuten weniger, kann man bereits 30 Prozent Energie sparen und gleichzeitig Haut und Haare schonen. Außerdem ist Duschen sparsamer als Baden. Je nach Duschkopf werden pro Duschgang im Schnitt 60 Liter pro 10 Minuten verbraucht, beim Baden durchschnittlich 150 Liter.

Mit Sparduschköpfen und Perlstrahlern spart man zudem bis zu 50 Prozent Wasser und 25 Prozent der Energiekosten. Preiswerter ist ein Durchflussbegrenzer – er sorgt ebenfalls für einen geringeren Wasserdurchlauf und ist mit wenigen Handgriffen zwischen Duschschlauch und Duschkopf geschraubt. Alternativ kann man auch den Wasserhahn nur zur Hälfte aufdrehen und verringert so die Wassermenge.

Wäsche kälter waschen und aufhängen

Vier Prozent des Jahresverbrauchs an Energie benötigen private Haushalte für das Wäschewaschen. Um Strom zu sparen, empfiehlt es sich, leicht verschmutzte Wäsche nur bei 30 Grad Celsius zu waschen. Wer 30 statt 40 Grad Celsius wählt, kann pro Waschgang die Energiekosten um bis zu 40 Prozent senken. Denn die meiste Energie verbrauchen Waschmaschinen, um Wasser zu erhitzen. Nach dem Waschen sollte man bei allen Geräten den Stecker ziehen, so laufen sie nicht unnötig im Stand-by-Modus weiter.

Wäschetrockner sind enorme Stromfresser. Daher lohnt es sich, die nasse Wäsche zum Trocknen aufzuhängen, um Energie zu sparen. Außerdem wird durch die Verdunstung der trocknenden Wäsche die Umgebungstemperatur gesenkt und der Raum an heißen Sommertagen auf natürlichem Weg gekühlt.

Energiesparen in der Küche – Kochen, Backen, Spülen

Der Energieverbrauch ist immer dort am höchsten, wo sich Temperaturen ändern und Wasser verbraucht wird. In der Küche trifft das besonders auf Ofen, Herd und Spüle zu. Hier ein paar einfache Tricks, um Energie zu sparen:

Backen auf Umluft spart im Vergleich zu Ober- und Unterhitze bis zu 40 Prozent Strom. Denn Umluft-Programme heizen gleichmäßiger und verteilen die Luft besser im Ofen. Die Temperatur kann niedriger gewählt werden, die Garzeit verkürzt sich und es können mehrere Bleche gleichzeitig in den Ofen geschoben werden. Auf das Vorheizen kann man unabhängig vom Programm in den meisten Fällen verzichten. Ausnahmen sind empfindliche Backwaren wie Biskuit und Blätterteig. Lässt man beim Backen die Ofentür den gesamten Zeitraum zu, spart man circa ein Drittel der Wärme.

Beim Kochen sollten Pfannen und Töpfe zur Größe der Herdplatte passen, um die Wärme ideal zu leiten. Deckel helfen ebenfalls, unnötige Wärmeverluste zu vermeiden. Kleine Geräte brauchen außerdem weniger Energie als große: Wer Kaffee in der Kaffeemaschine kocht und Wasser mit dem Wasserkocher erhitzt, spart zusätzlich Energie. Tipp: Nudelwasser einfach im Wasserkocher aufkochen und dann erst auf den Herd stellen.

Beim Geschirrreinigen ist eine Spülmaschine die energiesparende Wahl: Für den Handabwasch verbraucht man durchschnittlich 46 Liter Wasser, die erhitzt werden müssen. Eine Spülmaschine kommt mit rund 15 Litern für die gleiche Menge Geschirr aus. Für leichte Verschmutzungen eignen sich Spar- oder Kurzprogramme bei niedrigen Temperaturen.

Kühl- und Gefrierschränken regelmäßig abtauen

Kühlschränke sollten zum Bedarf passen und nicht zu groß sein, denn leer oder nur halb gefüllte Geräte verbrauchen mehr Strom. Für den Neukauf gilt: Ein Single-Haushalt benötigt ungefähr 100 bis 140 Liter Inhalt, bei einer vierköpfigen Familie sollte man mit 50 Litern pro Person rechnen. Wer zusätzlich eine Gefriertruhe oder einen Gefrierschrank im Haus hat, braucht kein zusätzliches Gefrierfach im Kühlschrank. Das erhöht den Energieverbrauch nur um rund ein Drittel. Die ideale Lagertemperatur in Kühlschränken beträgt 5 bis 7 Grad Celsius, bei Gefrierschränken sind es Minus 18 Grad.

Kühl- und Gefrierschränke sollten regelmäßig abgetaut werden, denn bereits eine fünf Millimeter dicke Eisschicht kann zu einem 30 Prozent höheren Stromverbrauch führen. Damit die Geräte nicht so schnell vereisen, sollten die Lebensmittel nur verschlossen aufbewahrt werden und Essensreste erst vollständig abkühlen, bevor man sie in den Kühlschrank stellt. Denn das Gerät muss alles im Innenraum auf sieben Grad herunterkühlen – je wärmer der Inhalt, desto mehr muss es arbeiten, um das Temperaturniveau zu halten.

Elektrogeräte ausschalten und auf dunkel stellen

Die meiste Energie spart man dort, wo keine verbraucht wird. Bei Elektrogeräten signalisiert ein rotes oder grünes Lämpchen den Stand-by-Modus und der verbraucht unnötig Energie. Bei einem Drei-Personen-Haushalt ist er im Schnitt für etwa acht Prozent der Stromrechnung verantwortlich. Deshalb gilt: Stecker raus. Viele unserer Geräte, wie Waschmaschinen oder Mikrowellen müssen nämlich nicht den ganzen Tag ans Stromnetz angeschlossen sein. Tipp: Mit einer ausschaltbaren Steckerleiste kann man gleich mehrere Geräte gleichzeitig vom Netz nehmen.

Auch das WLAN wird meist in der Nacht nicht genutzt und kann abgeschaltet werden. Dafür muss das Gerät nicht komplett vom Strom genommen werden, in den Einstellungen kann man über eine Zeitsteuerung das WLAN einfach deaktivieren.

Auch der „Dark-Mode“ bei Bildschirmen und Smartphones hilft, Strom zu reduzieren. Denn bei LCD-Displays ist der Energieverbrauch von den dargestellten Farben abhängig. Deshalb sollte man auch auf Bildschirmschoner verzichten, denn bei bunten und bewegten Bildern verbrauchen Monitore besonders viel Strom.

Energiesparlampen sorgen für effiziente Beleuchtung

Ein Haus, das mit klassischen Glühbirnen ausgestattet ist, verbraucht im Jahr durchschnittlich 300 Kilowattstunden Strom. Doch klassische Glühbirnen wandeln nur fünf Prozent der eingesetzten Energie in Licht um. Der Rest wird als Wärme in den Raum abgegeben. Daher empfiehlt es sich, auf Energiesparlampen oder besser noch LEDs umzusteigen. Sie verfügen über eine lange Lebensdauer und sparen eine Menge Strom. Mit dieser einfachen Umstellung lassen sich fast 80 Prozent der Beleuchtungsenergie einsparen.

Beim Neukauf von Geräten auf Effizienzklassen achten

Bei der Neuanschaffung von Elektrogeräten helfen ein Label und eine Faustregel: Je neuer ein Gerät, umso höher ist in der Regel seine Energieeffizienz. Das EU-Energielabel zeigt auf jedem Gerät die entsprechende Energieklasse an. Aber aufgepasst seit 2021 sind nicht mehr A++ und A+++ aussagekräftig, die Klassifizierung geht von A bis G. Zur Orientierung: Was früher A+++ war, ist heute meist C. Die meisten Geräte der Spitzenklasse kommen in D, einige schaffen sogar nur E. Wie bei der alten Klassifizierung gibt es aber noch immer die bekannte Farbskala von Dunkelgrün (sehr gut) bis Rot (sehr schlecht). So kann man schnell auf einen Blick erkennen, wie energieeffizient ein Produkt ist. 

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Sie Fragen und Antworten zu den Themen Gaskrise, Notfallplan, Versorgungssicherheit, Preisausblick und weiteren.

 

Notfallplan Gas

Ukraine-Krise: Was sind die aktuellen Entwicklungen und welche Auswirkungen haben sie auf die Energieversorgung in Deutschland?

Durch die Pipeline Nord Stream 1 fließt kein Gas mehr nach Deutschland und Europa. Die Versorgungssituation ist angespannt, die Bundesregierung kann eine weitere Verschlechterung nicht ausschließen. Die Bundesnetzagentur beobachtet die Lage genau und steht in engem Kontakt zu den Gasnetzbetreibern. Derzeit gilt noch immer die Alarmstufe des Notfallplans Gas. Bei einer weiteren Verschlechterung kann die Bundesregierung die Notfallstufe ausrufen.

Die Versorgung mit Gas ist zwar aktuell gewährleistet, allerdings können die Speicher nicht weiter im geplanten Umfang aufgefüllt werden. Die Lieferkürzungen aus Russland führen dazu, dass die ausgefallenen Erdgasmengen jetzt ersatzweise zu sehr hohen Preisen am Markt beschafft werden müssen. Die Alarmstufe sendet das klare Signal an alle Gasverbraucher, dass jetzt dringend Gas eingespart werden muss. Parallel arbeiten viele Stellen daran, die Versorgungssituation bis zum Ende der anstehenden Heizperiode möglichst gut abzusichern. Um den größten deutschen Erdgasimporteur zu stützen, ist der Bund am 22. Juli mit 30 Prozent bei Uniper eingestiegen. Das Unternehmen war durch die gedrosselten Liefermengen aus Russland wirtschaftlich in Not geraten. In diesem Zusammenhang wurde eine Gas-Umlage angekündigt.

Welche staatlichen Abgaben gelten denn nun seit 1. Oktober für den Gaspreis?

Für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 1. April 2024 wird die Gasspeicherumlage erhoben. Bis zum Ende des Jahres beträgt sie 0,059 Cent pro Kilowattstunde netto. Dazu kommt die Bilanzierungsumlage. Diese gibt es schon seit 2021, aber sie betrug bisher 0 Cent. Seit 1. Oktober beträgt sie für Haushaltskunden ein Jahr lang 0,57 Cent pro Kilowattstunde netto. Insgesamt machen die Umlagen zum Stichtag eine Erhöhung um 0,629 Cent pro Kilowattstunde netto aus. Um die betroffenen Gaskundinnen und -kunden zu entlasten, hat die Bundesregierung eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas beschlossen. Sie ist zum 1. Oktober von 19 auf 7 Prozent gefallen.

Was bedeutet die „Alarmstufe“?


Die Alarmstufe ist die zweite von insgesamt drei Eskalationsstufen des „Notfallplans Gas BRD“. In der Alarmstufe beobachtet die Bundesregierung in Abstimmung mit Gasversorgern und Betreibern der Gasleitungen und Gasspeicher die Gasversorgungslage genau. Mit der Alarmstufe erhöhen sich die Informationspflichten der Gasnetzbetreiber an die Bundesnetzagentur: Die Unternehmen sind jetzt verpflichtet, engmaschig aktuelle Daten wie Gasfluss, Netzkapazitäten und den Zugriff auf Speicher an die Bundesnetzagentur zu melden. So behält die Politik gemeinsam mit Unternehmen der Energiewirtschaft die Lage genau im Auge.

Weiterhin kümmern sich Marktakteure weitgehend selbstständig um die Entspannung der Lage. Wenn jedoch die Unternehmen wirtschaftlich stark unter Druck geraten, kann die Bundesregierung tätig werden, um die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Zu den möglichen Hilfen zählen Neuerungen aus dem Energiesicherungsgesetz. Sollte es zu einer schlechteren Versorgungslage, etwa durch einen völligen Lieferstopp der russischen Gaslieferungen kommen, kann die Bundesregierung die dritte Stufe des Notfallplans Gas ausrufen.

Die Alarmstufe ermöglicht es zudem der Bundesregierung, weitere Schritte einzuleiten: Am 8. Juli hat das Ersatzkraftwerkbereithaltungsgesetz den Bundesrat passiert. Jetzt können Öl- und Kohlekraftwerke aus der Reserve wieder für die Stromproduktion in Betrieb genommen werden. Infolgedessen können frei werdende Gasmengen in die Speicher fließen, anstatt für die Stromerzeugung eingesetzt zu werden.

Seit dem 23. Juni gilt die Alarmstufe. Am 30. März hatte die Bundesregierung die erste Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen, die Frühwarnstufe.

Wann tritt die Notfallstufe in Kraft?

Formal muss das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Notfallstufe ausrufen. Das kann notwendig werden, wenn eine Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt. Eine Ursache könnte sein, dass die russischen Lieferungen vollständig ausfallen oder weiter eingeschränkt werden.

Was passiert, wenn die Notfallstufe in Kraft tritt?

In der Notfallstufe kann der Staat umfangreich in die Gasversorgung und verteilung eingreifen. Das Ziel ist dann, die Belieferung geschützter Kunden zu gewährleisten – dazu zählen Privathaushalte, Krankenhäuser und soziale Einrichtungen. Die Bundesnetzagentur wird in dieser Stufe als Bundeslastverteiler tätig und übernimmt hoheitliche Pflichten. Dazu zählt auch die Anordnung zu Abschaltungen im Gasnetz. In diesem Fall kommen jene Abschaltreihenfolgen zum Tragen, die seit Eintreten der Frühwarnstufe nach Kriterien der Bundesnetzagentur festgelegt wurden. Das ist im Notfallplan Gas so geregelt: Industriebetriebe mit großem Gasbedarf müssen mit Inkrafttreten der Frühwarnstufe Einsparpotenziale benennen. Das kann der Umstieg auf andere Energieformen sein, die Reduzierung der Leistung einzelner Aggregate oder das Schließen ganzer Betriebsteile. Aufgabe des örtlichen Gasnetzbetreibers ist es, anhand von Kriterien der Bundesnetzagentur eine Abschaltreihenfolge festzulegen.

Weshalb wurde die Frühwarnstufe ausgerufen?

Die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas wurde am 30. März ausgerufen, weil eine zukünftige Unterversorgung mit Gas möglich schien. Zuvor hatte der russische Energiekonzern Gazprom angekündigt, Zahlungen nur noch in Rubel zu akzeptieren. Diese Ankündigung betraf etwa die Hälfte der deutschen Gasimporte und ist nicht mit den Sanktionen gegen Russland vereinbar.

Einen besonders hohen Stellenwert nimmt im Notfallplan Gas die sichere Versorgung geschützter Kunden ein. Für Privathaushalte, Krankenhäuser und andere schützenswerte Einrichtungen muss die Erdgasversorgung immer gewährleistet sein. Mit Eintreten der Frühwarnstufe waren Betreiber der Gasnetze deshalb dazu verpflichtet, konkrete Einsparpotenziale in ihrem Netzgebiet zu ermitteln. Eine Möglichkeit ist die Abschaltung großer industrieller Verbraucher, die auf andere Energieformen umsteigen, ihre Leistung reduzieren oder Betriebsteile abschalten können. Unter Kriterien der Bundesnetzagentur haben Gasversorgungsunternehmen in Zusammenarbeit mit den Geschäftskunden Abschaltreihenfolgen erarbeitet. Ruft die Bundesnetzagentur als oberste Behörde (Aufgabe: „Bundeslastverteiler“) die Notfallstufe als dritten Krisenstufe aus, können Abschaltungen in der erarbeiteten Reihenfolge vorgenommen werden.

Wie ist die Versorgung mit Erdgas in Krisen bundesweit geregelt?

Es gibt ein europäisches Sicherungssystem, das in Deutschland über den „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ greift. Dieser ermöglicht es den deutschen Behörden, in drei Krisenstufen tätig zu werden.

  1. Frühwarnstufe
  2. Alarmstufe
  3. Notfallstufe

Die Stufen bieten der Bundesregierung verschiedene Möglichkeiten, in die Gasversorgung einzugreifen. Das sind: Rückgriff auf Speicher, Bezug aus alternativen Lieferquellen, Wechsel auf andere Energieträger oder vertragliche Abschaltvereinbarungen mit der Industrie. Erst in der Notfallstufe übernimmt die Bundesnetzagentur das Heft des Handelns und kann Leistungsreduzierungen und die Abschaltung industrieller Abnehmer anordnen. Ziel ist es dann, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle Privatkunden zu versorgen.

 

Ausblick / Preise

Wie funktionieren die neuen Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme?

Mit den Preisbremsen sollen die Folgen der gestiegenen Energiekosten für Haushalte und kleinere Unternehmen gedämpft werden. Die Entlastungen sollen ab März 2023 gelten und dann auch rückwirkend für Januar und Februar geltend gemacht werden. Die Preisbremsen sind befristet bis zum 30. April 2024. In diesem Zeitraum übernimmt der Bund einen Teil der stark gestiegenen Strom- und Heizkosten. Verbraucher zahlen für Strom, Gas und Wärme höchstens einen gedeckelten Verbrauchspreis pro Kilowattstunde für ihren Grundbedarf. Dieser entspricht 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauchs. Für darüber hinaus gehenden Verbrauch gelten die Preise der Energieversorger. So wird sichergestellt, dass ein Sparanreiz trotz der Hilfen erhalten bleibt.

Bei Gas liegt der gedeckelte Arbeitspreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde inklusive Steuern. Bei Wärme gilt eine Preisgrenze von 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde. Bei Tarifen, die darüber liegen, zahlt der Bund den Restbetrag. Das gilt für 80 Prozent des Jahresbedarfs (Basis für die Berechnung ist der historische Verbrauch, der für die Berechnung des Abschlags herangezogen wurde, der im September 2022 galt). Für den darüberhinausgehenden Verbrauch zahlen Energiekundinnen und -kunden den aktuellen Arbeitspreis ihres persönlichen Tarifs und Lieferanten. Der Preisdeckel ändert nichts daran, dass Gas knapp ist; deshalb halten wir einen Sparanreiz für wichtig und richtig.

Bei Strom liegt der gedeckelte Arbeitspreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde brutto, auch für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Für Mengen, die diesen Verbrauch übersteigen, zahlen private Verbraucherinnen und Verbraucher den vom Versorger festgelegten Preis ihres Tarifs.

Wie bekomme ich die Entlastungen?

Die Preisbremsen werden von den Energieversorgern automatisch an alle Kundinnen und Kunden weitergegeben. Dafür passen wir automatisch die Abschläge ab Februar an. Sie müssen nichts tun. Da das Gesetz ab März 2023 greift und dann auch rückwirkend für Januar und Februar geltend gemacht wird, wird im Märzabschlag die Unterstützung für drei Monate verrechnet. Der Abschlag wird einmalig besonders niedrig ausfallen und sich schließlich ab April auf dem Niveau der subventionierten Tarife einpendeln.

Wer die Energiekosten in einem Mehrfamilienhaus über Vermieter oder Hausverwaltung bezahlt, erhält die Entlastungen ebenfalls. Sie müssen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung weitergeben werden.

Bedeutet die Missbrauchskontrolle bei den Preisbremsen, dass Energieversorger ihre Preise 2023 nicht mehr erhöhen dürfen?

Nach wie vor dürfen Energieversorger ihre gestiegenen Kosten für die Beschaffung von Gas und Strom in ihren Preisen weitergeben. Somit sind Preissteigerungen zulässig, wenn sie durch gestiegene Kosten bei den Versorgern begründet sind. Das ist rechtlich gesehen gemäß Paragraf 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) schon immer so. Mit der neuen Regelung dreht sich jetzt die Beweislast um, wodurch Energieversorger die Gründe für Erhöhungen auf Nachfrage der Bundesbehörde vorlegen müssen.

Bei den Heidjers Stadtwerken kaufen wir langfristig risikoarm in Tranchen ein. Deshalb schlagen die horrenden Preissteigerungen an den internationalen Energiemärkten erst mit großem Zeitverzug und nicht voll auf unsere Endkundenpreise durch. Zudem tun wir weiterhin alles, um unserer Kundschaft möglichst niedrige Preise bieten zu können. Die verschärfte Missbrauchskontrolle, die im Zusammenhang mit den Strom- und Gaspreisbremsen kommt, begrüßen wir ausdrücklich – wie andere seriöse Anbieter auch. Sie soll Preiserhöhungen unterbinden, die sich nicht durch gestiegene Beschaffungskosten rechtfertigen lassen – also ungerechtfertigt oder missbräuchlich sind. Mitnahmeeffekte von „schwarzen Schafen“ der Branche sollen so ausgeschlossen werden.

Was ist der Strompreisdeckel der EU?

EU-Strompreisdeckel und Übergewinnabgabe für Unternehmen der fossilen Energien
Die Mitgliedsstaaten haben sich darauf geeinigt, Zufallsgewinne bei der Stromerzeugung abzuschöpfen und an die Endverbraucher umzuverteilen. Denn Betreiber günstiger Anlagen konnten zuletzt durch das Merit-Order-Prinzip sehr hohe Erlöse erzielen.
Die Konzerne müssten einen Teil der Gewinne abführen, die jetzt ungewöhnlich hoch ausfallen. Über diese Abgabe sollen Haushalte und Unternehmen entlastet werden.

Bei der Finanzierung der Strompreisbremse wird das abgeschöpfte Geld genutzt.

Welche staatlichen Hilfen gab es bereits gegen die gestiegenen Energiekosten?

Dezemberhilfe 2022
Die Dezemberkosten aller Gas- und Wärmekunden hat der Bund übernommen.
Für den Monat Dezember haben wir Ihnen deshalb keinen Abschlag berechnet, die genaue Verrechnung mit dem Entlastungsbetrag, den der Bund übernimmt, weisen wir in der Jahresendabrechnung transparent aus.
Falls Sie versehentlich überwiesen haben, wird Ihnen die Entlastungszahlung vom Bund trotzdem gutgeschrieben.

Der Entlastungsbetrag, den der Bund für Sie übernimmt, wird nach einer gesetzlich festgelegten Formel ermittelt. Es gilt:

  • Ein Zwölftel ihres prognostizierten Jahresverbrauchs multipliziert mit
  • Ihrem Bruttoarbeitspreis im Monat Dezember
  • plus ein Zwölftel Ihres Bruttogrundpreises

Mieterinnen und Mieter, die ihren Gasvertrag nicht direkt mit uns geschlossen haben, erhalten ebenfalls die Dezember-Entlastung – über die jährliche Heizkostenabrechnung ihres Vermieters. Dazu haben Vermieter ein Jahr Zeit, doch über die Höhe der voraussichtlichen Entlastung müssen sie im Monat Dezember 2022 informieren.

Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas
Seit dem 1. Oktober gilt eine reduzierte Mehrwertsteuer auf den Gaspreis (7 anstelle von 19 Prozent) bis zum 31. März 2024. Die Heidjers Stadtwerke geben die Reduktion entsprechend weiter.

Weshalb kann der Gesetzgeber neue Umlagen mit meinem Gaspreis erheben?

Auch, wenn sie jetzt hinfällig ist: Die gesetzliche Grundlage für die Gasbeschaffungsumlage findet sich im Energiesicherungsgesetz Paragraf 26. Darin ist geregelt, dass die Bundesregierung per Verordnung die Einführung einer Gasumlage bestimmen kann – unter der Voraussetzung, dass in Deutschland eine Störung der Gasversorgung vorliegt; und Unternehmen der Gasversorgung staatliche Unterstützung benötigen, um ihre Aufgaben erledigen zu können. Die Verordnung ist am 9. August 2022 in Kraft getreten und gilt bis zum 1. April 2024.

Die Speicherumlage ist im Energiewirtschaftsgesetz Paragraf 35 festgelegt. Mit dem Geld werden die Kosten gedeckt, die für das zusätzliche Erdgas zum Befüllen der Gasspeicher anfallen: Wenn die gesetzlichen Füllstandsvorgaben nicht allein durch den Markt erreicht werden, muss Trading Hub Europe (THE) zusätzliche Mengen einkaufen. Als Marktgebietsverantwortlicher ist THE gesetzlich dazu verpflichtet.

Was passiert mit dem Geld aus der Speicherumlage?

Die Gasspeicherumlage wurde am 18. August 2022 bekanntgegeben: Sie beträgt 0,059 Cent pro Kilowattstunde netto.

Die Gasspeicher dienen der Versorgungssicherheit. Im Winter wird deutlich mehr Gas benötigt, als importiert werden kann. Der Ausgleich erfolgt über die eingespeicherten Mengen. Wegen des kalten Winters 2021 waren die Speicher kaum noch gefüllt. Außerdem befand sich der größte europäische Speicher bis vor Kurzem im Besitz der Gazprom. Diese hat ihre Speicher überhaupt nicht befüllt. Ziel ist es nun, die gesetzlich vorgegebenen Füllstände zu erreichen. Mit dieser Aufgabe ist die Trading Hub Europe beauftragt. Die Kosten für den Einkauf der erforderlichen Gasmengen werden über die Speicherumlage auf alle Kunden verteilt. Den Mindestwert der Speicherstände hat der Gesetzgeber genau festgelegt: zum 1. September 75 Prozent, zum 1. Oktober 85 Prozent und zum 1. November 95 Prozent.

Was ist die Bilanzierungsumlage und was hat die mit der aktuellen Gassituation zu tun?

Die Bilanzierungsumlage gibt es schon seit 2015 – sie lag zuletzt bei 0 Cent. Jetzt wurde sie für Haushalte auf 0,57 Cent pro Kilowattstunde netto angehoben; bei Großabnehmern beträgt die RLM-Bilanzierungsumlage 0,39 Cent pro Kilowattstunde netto. Sie wird für den sogenannten Regelenergieausgleich erhoben. Regelenergie wird im Gasnetz benötigt, um die Differenz zwischen Ein- und Ausspeisungen von Erdgas auszugleichen und damit den Druck stabil zu halten. Alle 12 Monate wird der Betrag vom sogenannten Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe (THE), neu berechnet und erhoben. Der Betrag deckt die Kosten des Regelenergieausgleichs.  

Warum steigen die Energiekosten für die Verbraucher derzeit so extrem?
  • 24. Februar: Seit Russlands Angriff auf die Ukraine am 24. Februar ist die Gasversorgung sehr teuer und unsicher.
  • 30. März: Gazprom kündigt an, nur noch Rubel zu akzeptieren – Habeck ruft Frühwarnstufe im Notfallplan Gas aus.
  • 14. Juni: Preissprung durch die Drosselung der Gasflüsse aus Russland. Nord Stream 1 bringt jetzt deutlich weniger Erdgas nach Deutschland.
  • 23. Juni: Die zweite von insgesamt drei Eskalationsstufen im Notfallplan Gas ausgerufen: die Alarmstufe.
  • 21. Juli: Nach der planmäßigen Wartung von Nord Stream 1 schickt Russland weiterhin weniger Erdgas. Habeck stellt neues Energiesicherungspaket vor.
  • 22. Juli: Scholz kündigt Uniper-Rettung an; die Gasumlage kommt.
  • 02. September: Gazprom teilt mit, dass der Gasdurchfluss durch Nord Stream 1 bis auf weiteres kein Gas mehr liefern wird.
  • 21. September: Bund kündigt an, Uniper zu übernehmen.
  • 30. September: Übernahme Uniper.
  • 30. September: Sabotage an den beiden Nord Stream Pipelines.
  • 30. September: Gasbeschaffungsumlage kurz vor dem Start am 1. Oktober gekippt.
  • 21. Oktober: Gesetzgeber beschließt Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro, gegen gestiegene Gas- und Strompreise.

Schon im Sommer 2021 hat die Entwicklung eingesetzt: 


  1. Die Nachfrage steigt im Sommer schlagartig weltweit aufgrund der wirtschaftlichen Erholung nach den Corona-Lockdowns.
  2. Witterungsbedingt gab es eine erhöhte Nachfrage nach Gas.
  3. Russland hat die Gaslieferungen nach Deutschland sukzessive verringert. Inzwischen kommt kein Gas mehr aus Russland durch Nord Stream 1.
  4. Auch die nationale CO₂-Bepreisung auf fossile Brenn- und Treibstoffe im Gebäude- und Verkehrssektor trägt zu dieser Entwicklung bei.
  5. Auch auf europäischer Ebene gibt es eine CO₂-Bepreisung für Großverbraucher fossiler Energien – das trifft aktuell Gas- und Kohlekraftwerke der Stromerzeugung. Dieser Aspekt ist im Börsenpreis enthalten.
  6. Die Energienetze in Deutschland werden fit gemacht für die Energiewende. Diese Weiterentwicklung der Infrastruktur verursacht Kosten für die Netzbetreiber. Als Netznutzungsentgelte sind die Investitionen als Teil der Verbraucherpreise auf jeder Abrechnung sichtbar.
Warum muss für CO2-Emissionen bezahlt werden?

Ziel der Emissionsbepreisung ist es, die Menschen zu einem sparsameren Energieverbrauch und zum Umstieg auf regenerative Energien zu motivieren.

CO2-Emissionen sind ein wesentlicher Treiber der Klimaerwärmung. Der Großteil dieser Emissionen entsteht durch die Verbrennung fossiler Energieträger: Erdgas, Benzin und Diesel sowie Kohle. Kraftwerksbetreiber und bestimmte Industrieunternehmen, die in der Europäischen Union große Mengen CO2-Emissionen ausstoßen, müssen deshalb europäische Emissionsrechte erwerben. Die Kosten schlagen sich als Preissteigerungen bei den Produkten betroffener Unternehmen nieder, so auch im Strompreis.

Anfang 2021 hat die Bundesregierung außerdem den sogenannten CO2-Preis für fossile Brenn- und Treibstoffe eingeführt. Zum 1. Januar 2022 ist der Emissionspreis je Tonne auf 30 Euro geklettert und steigt dann weiter bis auf 55 Euro je Tonne CO2 im Jahr 2025. Diese Umlage betrifft auch Endkunden, die etwa Erdgas oder Benzin kaufen; Heidjers Stadtwerke weisen den CO2-Preis separat in der Gas-Rechnung aus.

Gilt der CO2-Preis auch für Strom?

Das kommt darauf an:

Ökostrom ist grundsätzlich klimaneutral, ebenso wie alle anderen erneuerbaren Energien. Hier fallen keine Kosten für Emissionsrechte (CO2-Preis) an.

Beim Strom-Mix, der auch Anteile von Strom aus Kohle- und Gaskraftwerken enthält, sieht das etwas anders aus. Hier fällt der CO2-Preis bei der Stromproduktion an. Betreiber fossiler Kraftwerke müssen die Rechte zur CO2-Emission auf einer europäischen Handelsplattform erwerben. Diese Kosten kann der Verbraucher aber nicht auf der Jahresrechnung sehen, denn die Emissionsrechte sind in den Preisen an der Strombörse bereits enthalten und werden nicht gesondert ausgewiesen.

Warum bestimmt der Gaspreis den Strompreis?

Die Strompreise kommen durch das Einheitspreisprinzip (auch: pay-as-cleared) zustande. Damit erzielen alle Erzeuger, die einen Zuschlag auf ihr Gebot erhalten, den gleichen Preis: Zu einem bestimmten Zeitpunkt gibt es eine bestimmte Nachfrage an Strom an der Börse. Alle Erzeuger bieten ihren Strom kostendeckend an, um die Nachfrage zu bedienen (so, dass die «Gestehungskosten» gedeckt sind). Strom aus erneuerbaren Energien hat besonders niedrige Erzeugungskosten, danach folgen Kernkraft und fossile Brennstoffe. Das Kraftwerk mit den teuersten Erzeugungskosten, das zur Deckung des Bedarfs eingesetzt wird, bestimmt den Einheitspreis für alle Erzeuger. Dieser Mechanismus wird landläufig auch Merit-Order-Effekt genannt.

Welche Prognosen gibt es für den Strompreis?

Eine Entspannung der Energiepreise ist aktuell nicht in Sicht. Günstiges Erdgas aus Russland hat unsere Preise lange Zeit geprägt. Der künftige Strompreis hängt von folgenden Faktoren ab:


a) Zum einen von der Verfügbarkeit von Erdgas und dessen Preis. Denn in Gaskraftwerken wird Erdgas zur Stromherstellung eingesetzt, der Merit-Order-Effekt tut ein Übriges. Ist ausreichend Erdgas bei uns verfügbar, wirkt sich das auch vorteilhaft auf den Börsenpreis von Strom aus.

b) Mehr sonnige Tage und stetiger Wind würden das Angebot von Ökostrom an den Beschaffungsmärkten vergrößern. Das würde sich stabilisierend oder sogar senkend auf die Strompreise auswirken.

c) Entspannung bringt die Senkung der EEG-Umlage (seit 1. Juli 2022) auf 0 Cent.

d) Je weniger Strom benötigt wird, desto stärker sinkt die Nachfrage, was wiederum auch Auswirkungen auf die Preisentwicklung haben kann. „Teure“ Gaskraftwerke können dann vom Netz gehen.

Kann Strom anstatt in Gaskraftwerken durch andere Energieträger produziert werden?

Ja, die Gasverstromung ist rückläufig. In Deutschland wird Strom je nach Wetterlage zu etwa 50 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen. Das sind Wind, Sonne, Wasserkraft und Biogas. Weil der Anteil wetterbedingt schwankt, werden schnell regelbare Gaskraftwerke eingesetzt, die je nach Bedarf mehr oder weniger viel Strom produzieren können.

Dieser Stromanteil aus Gaskraftwerken kann jetzt zum Teil ersetzt werden: Mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, das am 11. Juli in Kraft getreten ist, wurde die Grundlage dafür geschaffen. Für die Stromproduktion sollen jetzt Kohlekraftwerke wieder ans Netz gehen, die aufgrund ihrer schlechten CO2-Bilanz den Betrieb eingestellt hatten. Weil aber viele Gaskraftwerke nicht nur zur Stromgewinnung, sondern auch für die Wärmebereitstellung lokaler Fernwärmenetze im Einsatz sind, können diese nicht ohne Weiteres abgeschaltet werden. Sie produzieren weiterhin Strom und Wärme nach dem hocheffizienten Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung.

Rechnen Sie damit, dass sich die Preise für Energie mittelfristig wieder erholen?

Alle Verbraucher müssen sich langfristig darauf einstellen, dass Energiepreise nicht wieder auf das Vorkrisenniveau sinken werden. Energieversorger müssen zu den aktuellen Preiskonditionen für die kommenden Jahre Energie einkaufen. Das wird sich auch im nächsten und übernächsten Jahr auf alle Kundinnen und Kunden auswirken.

Eine Verschnaufpause gibt es aktuell bei den Preisen für Strom: Zum 1. Juli 2022 ist die EEG-Umlage entfallen, die bislang ein fester Bestandteil des Strompreises ist. Dieser sinkt dadurch um 3,72 Cent je Kilowattstunde (vor Steuern). Diesen Vorteil geben wir an unsere Kundinnen und Kunden weiter und können sie so entlasten.

Weshalb gibt es ab 1. Oktober 2022 die neue Gasbeschaffungsumlage?

Im Energiesicherungsgesetz Paragraf 26 hat der Gesetzgeber die Grundlage geschaffen, seit dem 9. August gilt die dazugehörige Rechtsverordnung der Bundesregierung:

Mit dem Geld werden die aktuell hohen Mehrkosten für die Gasbeschaffung auf alle Gaskunden verteilt. So schützt die staatliche Umlage Gasimporteure vor dem finanziellen Zusammenbruch. Das ist wichtig, damit die Gasversorgungskette und damit die Gasversorgung in Deutschland stabil bleibt.  Die Gasbeschaffungsumlage beträgt pro Kilowattstunde 2,419 Cent netto. Energieversorger wie die Heidjers Stadtwerke müssen für jede Kilowattstunde, die sie bei ihren Kunden abrechnen, die staatliche Umlage abführen.

Was passiert mit dem Geld aus der Gasbeschaffungsumlage?

Mit dem Geld werden gasimportierenden Unternehmen 90 Prozent der Mehrkosten für die derzeit wichtige Ersatzbeschaffung erstattet:

Gasimporteure müssen derzeit große Erdgasmengen ersatzweise am Markt beschaffen, um ihren eigenen Lieferverpflichtungen nachkommen zu können. Hintergrund ist Russlands Krieg gegen die Ukraine, der zu Verwerfungen auf den Energiemärkten führt: Seit Ende Juli liefert Russland nur noch 20 Prozent der vereinbarten Menge nach Deutschland. Gleichzeitig verursachen die daraus resultierende Unsicherheit und die künstlich erzeugte Knappheit auf dem Gasmarkt sehr hohe Preise. Die kurzfristige Ersatzbeschaffung ist extrem teuer; die große Mehrbelastung setzt Gasimporteure finanziell massiv unter Druck – der Zusammenbruch droht. Deshalb hat der Gesetzgeber entschieden, ab Oktober 90 Prozent der Mehrkosten auf alle Gasverbraucher per Umlage zu verteilen. So bleiben die importierenden Unternehmen zahlungs- und lieferfähig und die Gasversorgung stabil.

Oder einfachere Antwort: Viele Gasimporteure haben langfristige Verträge mit Gazprom. Stadtwerke beziehen von diesen Importeuren Gas. Gazprom liefert aber nun kaum noch Gas nach Deutschland – aus politischen Gründen. Importeure wie Uniper müssen nun das fehlende Gas teilweise zum zehnfachen Preis einkaufen. Diese Mehrkosten werden mit der Gasumlage auf alle Verbraucher verteilt. Ohne diese Umlage wären die Importeure pleite, und die Stadtwerke bekämen dann kein Gas mehr. Die Wohnungen würden kalt bleiben. Dies wird durch die Umlage verhindert.

Wie lange wird die Gasbeschaffungsumlage erhoben?

Der finanzielle Ausgleich für Gasimporteure ist zeitlich befristet vom 1. Oktober bis zum 1. April 2024. Die Höhe von 2,419 Cent pro Kilowattstunde hat der Gesetzgeber für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2022 festgelegt. Zum 1. Januar 2023 wird der Betrag neu berechnet und veröffentlich.

Wie wirken sich die Umlagen auf meinen Gaspreis aus?

Die Gasbeschaffungsumlage beträgt pro Kilowattstunde 2,419 Cent netto. Die Speicherumlage liegt bei 0,059 Cent pro Kilowattstunde netto. Die Bilanzierungsumlage beträgt 0,57 Cent pro Kilowattstunde netto. Insgesamt macht das eine Erhöhung von 3,048 Cent pro Kilowattstunde netto aus. Für einen Drei-Personenhaushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden wären das 50,80 Euro Mehrkosten in einem Monat, hinzu kommt die Mehrwertsteuer. Um die betroffenen Gaskundinnen und -kunden zu entlasten, hat die Bundesregierung eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas angekündigt – sie soll auf 7 Prozent fallen.

 

Technisches zum Gas

Aus welchen Herkünften gibt es überhaupt Erdgas in Deutschland?

Ende April ist laut Bundeswirtschaftsministerium der Anteil von Erdgas aus Russland bereits auf 35 % gesunken. Ganz grob stammte bei Jahresbeginn das in Deutschland eingesetzte Erdgas in der Regel zu 55 % aus Russland, 30 % aus Norwegen, 12 % aus den Niederlanden; ca. 3 % aus deutscher Förderung. Seit dem Krieg in der Ukraine ist die Bundesregierung bestrebt, Importe aus Russland zu reduzieren. Ende Juni ist laut Bundeswirtschaftsministerium der Anteil von Erdgas aus Russland bereits auf 26 % gesunken.

"Welche Gas-Alternativen gibt es für die Wärmebereitstellung? Wann kommen die ersten Mengen an den LNG-Terminals an?

Kurzfristig gibt es leider wenig: Wer mit Erdgas heizt, ist an die Heizungstechnik gebunden. Aktuell versucht man in Deutschland, zusätzliche Kapazitäten für verflüssigtes Erdgas aufzubauen (Liquid Natural Gas, LNG). Dieses wird mit Schiffen u. a. aus den USA gebracht. In Europa gibt es rund 40 LNG-Terminals, die in ein europäisches Verbundnetz einspeisen. Darüber können Teile fehlender Erdgasmengen ergänzt werden – komplett ersetzen lassen sie sich nicht. Aktuell bemüht sich die Politik um die Errichtung des ersten LNG-Terminals in deutschen Häfen; die Inbetriebnahme der Terminals in Wilhelmshaven und Brunsbüttel ist bereits zum Jahreswechsel 2022/2023 geplant. Um den Bau zu beschleunigen, hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie eine vorzeitige Baugenehmigung erteilt.

Sind unsere Netze für Wasserstoff tauglich? Wie realistisch ist eine baldige Versorgung mit Wasserstoff?

Grüner Wasserstoff ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende in Deutschland. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es aber noch keine flächendeckende Versorgung mit dem klimaneutralen Gas. In den nächsten Jahren sollen sowohl die Erzeugungskapazitäten als auch die Infrastruktur kräftig ausgebaut werden. Inwieweit sich etwa das bestehende Erdgasnetz für den Wasserstofftransport eignen würde, wird aktuell noch untersucht.

 

Spezifische Fragen – Versorgungssicherheit vor Ort

Ist die Versorgung der Heidjers Stadtwerke mit Erdgas gesichert?

Aktuell können wir das mit Ja beantworten. Trotzdem ist Energiesparen jetzt das Gebot der Stunde.

Sollte es je zu Engpässen kommen, sind wir gut vorbereitet. Wenn eine Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung die Notfallstufe des Notfallplans Gas ausrufen. Dann übernimmt die Bundesnetzagentur das Heft des Handelns und wird zum „Bundeslastverteiler“. In enger Abstimmung mit den Netzbetreibern kann sie Bezugsreduktionen verfügen. Bestimmte Verbrauchergruppen sind aber besonders geschützt, zu diesen gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

Haben die aktuellen Entwicklungen Auswirkungen auf das Erdgas-Produkt Heidjers Erdgas „fix“?

Die Heidjers Stadtwerke haben für diesen Festpreistarif die Mengen für die gesamte Vertragslaufzeit gesichert. Davon profitieren jetzt alle Kunden im Heidjers Erdgas „fix“. Wenn sich nichts dramatisch ändert, können wir die Fixpreise halten.

In einer solchen absoluten Ausnahmesituation wie jetzt können wir jedoch keine Prognose abgeben, wie sich die Lage entwickelt. Da kein Gas mehr über Nord Stream 1 kommt, müssen wir die Mengen kurzfristig am Spotmarkt beschaffen, Die Preise steigen massiv aufgrund der erhöhten Nachfrage. Bei dramatischen Erhöhungen müssen wir die Mehrkosten weitergeben.

Ich kann die steigenden Energiepreise nicht mehr bezahlen. Wie können Sie mir helfen?

Wenn es für Sie aktuell schwierig ist, sollten wir aber über eine Ratenzahlung sprechen. Melden Sie sich dafür bei unserem Kundenservice, persönlich oder unter 05193 98 88-0.

Wie kann ich generell Energie sparen? Können Sie uns helfen?


Es gibt viele Tipps und Tricks, die im Haushalt greifen – von ausschaltbaren Steckdosen bis hin zum richtigen Heizen. Dazu hält unter anderem die Verbraucherzentrale viele Informationen für den Alltag bereit. Bei grundlegenden Veränderungen am Haus oder im Betrieb empfehlen wir den Kontakt zu einer professionellen Energieberatung wie der Energieagentur in Bad Fallingbostel, die für den ganzen Landkreis zuständig ist. Das Leistungsportfolio und die Kontaktdaten finden Sie unter www.energieagentur-heidekreis.de; die Telefonnummer lautet 05162 985 62 98.

Gibt es zusätzliche Not-Kapazitäten für die Versorgung für Heizzwecke der Haushalte?

An manchen Stellen können Not-Kapazitäten von Erdgas freigesetzt werden, wenn Unternehmen ihre Anlagen von der öffentlichen Versorgungsinfrastruktur nehmen. Sie schalten dann Produktionen ab. Sogenannte Verträge für „abschaltbare Lasten“ können Versorger mit der Industrie vereinbaren, die dann auf eigene Energiereserven zurückgreifen oder ihre Produktion drosseln. Die freiwerdenden Erdgaskapazitäten kommen dann Privatkunden zugute; sie haben Vorrang. Im Arbeitsgebiet der Heidjers Stadtwerke gibt es diese Möglichkeit in eingeschränktem Maße.



Ich möchte kein Erdgas aus Russland – können Sie das ermöglichen?

Darauf haben Heidjers Stadtwerke leider keinen Einfluss. Hier sind wir von unseren Vorlieferanten abhängig, die bewusst Energie aus unterschiedlichen Herkünften beziehen.

Was kann ich tun, um vom Erdgas loszukommen?

Das ist ein sehr komplexes Anliegen: Erdöl und Erdgas sind als fossile Energien mit Blick auf die Anstrengungen im Klimaschutz Auslaufmodelle. Erdöl verursacht sogar deutlich mehr CO2-Emissionen als Erdgas.

Für Gebäudeeigentümer geht jetzt ein enormes Handlungsfeld auf. Eine Option ist: Sinnvoll dämmen, damit moderne Heizungsalternativen auf Basis von erneuerbaren Energien effizient arbeiten. Wärmepumpen arbeiten energieeffizient mit Strom, wenn Gebäude und Heizkörper dafür ausgelegt wurden. Kurzfristig ist häufig Solarthermie für Warmwasserbereitung möglich, an einigen Stellen auch der Anschluss an ein Nahwärmenetz. Den Grundstock für ein Nahwärmenetz haben die Heidjers Stadtwerke in der Seniorenresidenz in der Feldstraße gelegt. Für ein Gesamtkonzept der Heizungserneuerung empfehlen wir dringend, mit den örtlichen Fachbetrieben zu sprechen.

Was passiert, wenn ein Haushalt die Kündigung vom Energielieferanten erhält?

Die Heidjers Stadtwerke lassen niemanden im Dunkeln sitzen. Als Grundversorger beliefern wir in unserem Verantwortungsgebiet alle mit Strom und Gas, die es brauchen. Wir springen ein und übernehmen nahtlos die Versorgung von Haushalten, deren bisheriger Lieferant die Belieferung kurzfristig eingestellt hatte.

Ist die Stromversorgung gesichert?

Für die Stromerzeugung sind auch Gaskraftwerke im Einsatz. Der Anteil der Gasverstromung ist allerdings rückläufig. In Deutschland wird Strom je nach Wetterlage zu etwa 50 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen. Das sind Wind, Sonne, Wasserkraft und Biogas. Mit dem EKBG = Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, das am 11. Juli in Kraft getreten ist, wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass jetzt außerdem mehr Strom aus anderen fossilen Energieträgern erzeugt werden kann. Für die Stromproduktion können bei Gasmangel Kohle- und Ölkraftwerke wieder ans Netz gehen, die aufgrund ihrer schlechten CO2-Bilanz den Betrieb eingestellt hatten. So ist die Stromproduktion auch bei wenig Erdgas möglich.

Es ist aber auch richtig, dass es in den Stromnetzen durch den gleichzeitigen Betrieb vieler Heizlüfter und Radiatoren zu Schwankungen kommen könnte. Auf diesen Fall sind die großen Übertragungsnetzbetreiber, die europaweit im Austausch sind, gut vorbereitet. Damit wir aber gut durch die Heizperiode kommen, ist Energiesparen jetzt das Gebot der Stunde. Hilfreiche Tipps halten die Verbraucherzentralen bereit.

 

Hintergrundwissen

Was hat die EU mit dem gemeinsamen Notfallplan vereinbart?

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben am 26. Juli 2022 in einer Sondersitzung ein geschlossenes Vorgehen in der Energiekrise vereinbart. Dafür haben die für Energie zuständigen Ministerinnen und Minister einen EU-Notallplan zum Einsparen von Gas vereinbart. Er sieht vor, den nationalen Gaskonsum vom 1. August 2022 bis zum 31. März 2023 freiwillig um 15 Prozent zu senken.

Sollte Gas trotz der freiwilligen Sparziele knapp werden, kann die EU einen europaweiten Alarm auslösen. Dann wären die Sparziele verpflichtend. Um den Alarm auszulösen, müssen 15 der 27 EU-Mitgliedsstaaten zustimmen.

Die EU-Kommission hatte die gemeinschaftliche europäische Notfallplanung auf den Weg gebracht und einen Vorschlag vorgelegt. Für Länder, die nicht direkt mit dem Gasverbundnetz eines anderen Mitgliedsstaats verbunden sind, gilt die Vereinbarung allerdings nicht. Das sind Inselstaaten wie Zypern, Malta und Irland. Auch für andere EU-Staaten gelten Ausnahmen.

Warum hat der Bund Uniper übernommen?

Im September hat die Bundesregierung Uniper zu 99 Prozent übernommen. Die Begründung: Da seit 1. September kein Gas mehr durch die Pipeline Nord Stream 1 fließt, hat sich die Situation von Uniper deutlich verschlechtert. In einem ersten Schritt hatte die Bundesregierung nach Ankündigung von Kanzler Olaf Scholz am 22. Juli 2022 versucht, Uniper durch eine Beteiligung von 30 Prozent zu retten. Diese Maßnahme hat nur für kurze Zeit gegriffen. Das Unternehmen ist der größte deutsche Erdgasimporteur und beliefert Stadtwerke. Durch die nun eingestellte Lieferung Russlands musste Uniper kurzfristig viel Erdgas anderweitig beschaffen. Die teure Ersatzbeschaffung hat das Unternehmen sehr stark belastet. Die Bundesregierung will eine Insolvenz unbedingt abwenden, um einen Dominoeffekt entlang der Lieferkette zu verhindern.

§ 29 EnSiG erlaubt es dem Bund, sich im Interesse der Versorgungssicherheit an Firmen aus dem Energiesektor zu beteiligen.

Welche Maßnahmen sind im Energiesicherungspaket vom 21. Juli 2022 festgelegt?

Die Bundesregierung hat beschlossen, Instrumente nachzuschärfen und neue Verordnungen sowie Gesetzesprozesse auf den Weg zu bringen. Hintergrund ist die gedrosselte Liefermenge Erdgas nach abgeschlossener Wartung der Pipeline Nord Stream 1. Augenscheinlich liefert Russland willkürlich weniger Gas als vereinbart und liefert laut Bundewirtschaftsminister Habeck vorgeschobene Gründe. Das Energiesicherungspaket hat drei Elemente:

  1. Die gesetzlich vorgegebenen Füllstände von Gasspeichern werden erhöht. Am 1. September wird ein neues Zwischenziel von 75 Prozent eingefügt, der vorgegebene Füllstand zum 1. Oktober auf 85 Prozent erhöht und zum 1. November auf 95. Prozent.
  2. Zusätzlich zu Steinkohlekraftwerken gehen jetzt zur Stromerzeugung auch Braunkohlekraftwerke aus der Reserve ans Netz. So wird weniger Strom in Gaskraftwerken erzeugt und das Gas kann anderweitig genutzt werden. Außerdem wird die Erzeugung von Biogas ausgeweitet. Dafür werden die Vorgaben der jährlichen Maximalproduktion von Biogasanlagen ausgesetzt. Zudem werden Energietransporte im Schienenverkehr per Verordnung priorisiert und haben Vorrang vor anderen Zügen.
  3. Effizienz- und Einsparmaßnahmen: Das BMWK plant Regelungen, die schon im kommenden Winter gelten sollen. Unternehmen, öffentliche Gebäude und Privathaushalte sollen zu Maßnahmen verpflichtet werden oder die Freiheit bekommen, Energie einzusparen. Beispielsweise soll ein Heizungscheck verpflichtend werden, ebenso wie der hydraulische Abgleich. Privat genutzte Pools dürfen nicht mehr mit Erdgas beheizt werden und gleichzeitig sollen Mieterinnen und Mieter von der Verpflichtung befreit werden, die Raumtemperatur im Winter mindestens auf einem bestimmten Niveau zu halten.
Was ist das EnSiG?

Das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) stammt aus dem Jahr 1975. Es trat als Lehre aus der Ölkrise 1973 in Kraft: In den 1970er-Jahren gab es bereits eine hohe Einfuhrabhängigkeit bei Erdöl, Erdölerzeugnissen und Erdgas. Aus ihnen resultierte die Ölkrise 1973. Im Jahr 2022, nach dem russischen Überfall auf die Ukraine, wurde das Gesetz reformiert.

Zuletzt wurde das Gesetz am 8. Juli 2022 geändert, um der Bundesregierung Möglichkeiten bei der Stabilisierung in Schieflage geratener Unternehmen zu geben. Sowohl eine Beteiligung bei diesen Unternehmen als auch Preisanpassungsmechanismen sind jetzt möglich. Durch die Rangfolge der Paragrafen 24, 26 und 29 ist klar geregelt, dass Eingriffe in den Markt zunächst über Stabilisierungsmöglichkeiten der Unternehmen nach § 29 zu prüfen sind, bevor Preisanpassungen nach § 26 und § 24 in Betracht kommen.

Was steht in § 24 EnSiG?

Diese Regelung kommt zum Einsatz, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Erstens muss die Alarmstufe oder die Notfallstufe im Notfallplan Gas gelten. Zweitens muss die Bundesnetzagentur eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmenge durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger festgestellt haben. Drittens müssen die Paragrafen 26 und 29, also eine Preisanpassung per Umlage und die Stabilisierung von Unternehmen durch den Bund geprüft worden sein. Erst dann wären Energieversorgungsunternehmen gemäß § 24 EnSiG dazu berechtigt, außerordentliche Anpassungen der Gaspreise vorzunehmen. Das soll sicherstellen, dass die Versorgungssicherheit nicht aufgrund zahlungsunfähiger Energieunternehmen gefährdet wird. Die Bundesregierung verzichtet jedoch aktuell noch darauf (Stand: 22.07.2022), sich auf § 24 zu berufen. Um stattdessen die höheren Kosten der Energieversorger über eine Umlage an alle Gasverbraucher weiterzugeben, gibt es jetzt § 26 EnSiG.

Aufstellung staatlicher Förderprogramme

1. Energetische Sanierung und Neubau KfW-Effizienzhaus 40

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

  • fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen → Teilprogramme:
    • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
    • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
    • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Gesamtfördersumme: zwölf bis 13 Milliarden Euro pro Jahr
  • Förderberechtigt: Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Kommunen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
  • Fördergegenstand: alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern. Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen (Bsp.: Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik)
  • Im Rahmen der Antragstellung in der BEG ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzuzuziehen. Dies gilt für: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Fachplanung und Baubegleitung sowie für Gesamtsanierungen (Effizienzhaus-Standards 100, 85, 70, 55 und 40)
    • „Worst Performing Building“ Bonus (WPB-Bonus) neu seit dem 22.09.
      „Worst Performing Buildings“ sind Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehören. Seit dem 22.09.2022 gilt folgende Förderung:
    • Fördersumme: Bonus in Höhe von 5% auf die Sanierungsmaßnahme
    • Fördergegenstand: einzelne Sanierungmaßnahmen an „Worst Performing Buildings“, sofern sie die Kriterien eines Effizienzhauses 40 oder 55 erreichen

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

  • vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
  • Fördersumme individuell: Von den anfallenden Beratungskosten übernimmt das BMWK 80 Prozent, jedoch höchstens
    • 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser,
    • 1.700 Euro für Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten.
    • Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für die zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.
  • Förderberechtigt: Personen mit Haus- und Wohnungseigentum, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Mietende und Pachtende, Nießbrauchberechtigte
  • Fördergegenstand: die Beratung und die anschließende Erstellung eines (individuellen) Sanierungsfahrplans (iSFP) für das gesamte Wohngebäude; Voraussetzungen:
    • Das Gebäude steht in Deutschland.
    • Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss mindestens zehn Jahre zurückliegen.
    • Das Gebäude dient überwiegend dem Wohnen.
2. Heizung

Raustauschwochen

  • Gemeinsame Aktion der Energieversorger, der deutschen Heizgerätehersteller und Zukunft Gas zur Heizungsmodernisierung und für mehr Klimaschutz (läuft zum 31.10.2022 aus)
  • Energieversorger können Heizungstausch durch Beratung und Boni zusätzlich unterstützen
  • Fördersumme individuell: 30 % – 40 % Förderung je nach Vorgänger-Heizung
  • Förderberechtigt: Privatpersonen
  • Fördergegenstand: Austausch eines alten Heizkessels gegen eine moderne Gas-Heizung in Kombination mit erneuerbaren Energien oder gegen innovative Brennstoffzellen-Heizgeräte

Neu seit dem 15.08.

Heizungstausch Bonus

Der Heizungstausch Bonus ersetzt den Öl-Austausch Bonus. Die zu ersetzenden Wärmeerzeuger müssen funktionstüchtig sein. Die neuen Wärmeerzeuger dürfen nicht mehr mit fossilen Energieträgern betrieben werden.

  • Fördersumme: Anheben Basisförderung um 10%
  • Fördergegenstand: Austausch funktionstüchtige Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen; Austausch für Gasheizungen, wenn die Inbetriebnahme mind. 20 Jahre zurückliegt. Ausgenommen von der Mindestbetriebslaufzeit sind Gasetagenheizungen.

Wärmepumpen Bonus

  • Fördersumme: Anheben Basisförderung um 5% bei Inbetriebnahme Wärmepumpe
  • Fördergegenstand: Wärmepumpe, die Grundwasser, Erde oder Abwasser als Wärmequelle nutzt; ausgenommen sind Luft-Wasser Wärmepumpen
3. Badsanierung

Barrierereduzierung – Investitionszuschuss

(Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden, Fördermittel sind erschöpft)

  • Für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort
  • Fördersumme individuell: Die Förderbank KfW bezuschusst barrierereduzierende Maßnahmen bis zu einer Höhe von maximal 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten. Insgesamt können Eigentümerinnen und Eigentümer 200 bis 6.250 Euro von der KfW erhalten. Pro Wohneinheit müssen mindestens 2.000 Euro in die Renovierungsmaßnahmen investiert werden, maximal sind 50.000 Euro förderfähig. Gefördert werden nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht begonnen wurden. Alternativ vergibt die KfW auch Kredite.
  • Förderberechtigt: Privatpersonen, die
    • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung,
    • Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung,
    • eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen oder Mieter sind.
  • Fördergegenstand: Baumaßnahmen an Haus und Wohnung, mit denen Barrieren reduziert und der Wohnkomfort erhöht wird (Bsp.: Modernisierung von Sanitärobjekten im Bad)
4. Wallbox

Bundeszuschuss für eigene Ladestation

  • Start: 24. November 2020
  • Gesamtfördersumme: 200 Millionen Euro (seit Ende Oktober 2021 ausgeschöpft)
  • Fördersumme individuell: Investitionszuschuss in Pauschalhöhe von 900 Euro pro Ladepunkt
  • Förderberechtigt: private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter wie zum Beispiel Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften
  • Fördergegenstand: der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden
    • Bedingungen: Normalladeleistung von 11 Kilowatt, Strom kommt zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien, Ladestation ist intelligent und steuerbar
  • Förderanträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme
  • Möglichkeit regionaler Förderprogramme besteht
  • Förderung von nicht-öffentlichen Gewerbe-Ladepunkten:
    • Fördersumme: Ladestation wird mit 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben oder maximal 900 Euro gefördert (Förderung besteht noch)
    • Fördergegenstand: nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte mit bis zu 22 kW, die sich auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind
5. Photovoltaik-Anlagen

Erneuerbare Energien – Standard

  • Förderkredit für Strom und Wärme
  • Von der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Förderung von PV-Anlagen und Batteriespeichern
  • Fördersumme wird als Darlehen mit Zinsen ausgegeben; Voraussetzung: Anlage muss den Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) entsprechen
  • Förderberechtigt: in- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Größe, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, Freiberufler, Landwirte
  • Fördergegenstand:
    • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation.
    • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
    • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
    • Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren
    • Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung
6. E-Auto

Umweltbonus

  • Kaufprämie für Elektroautos
  • gemeinsamer Beitrag von Bundesregierung und Industrie, mit dem der Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen gestärkt werden soll
  • gültig bis Ende 2025; gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden
  • Umweltbonus wird je zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert
  • Fördersumme individuell bis Ende 2022
    • bei maximalem Nettolistenpreis von 40.000 Euro:
      • rein elektrische Fahrzeuge: 6.000 Euro
      • Plug-In-Hybride: 4.500 Euro
    • über Nettolistenpreis von 40.000 Euro:
      • rein elektrische Fahrzeuge: 5.000 Euro
      • Plug-In-Hybride 3.750 Euro
  • Förderberechtigt: Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird und die sich verpflichten, das Fahrzeug sechs Monate zu halten
  • Fördergegenstand: reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen und höchstens 50 g CO2-Emmissionen pro Kilometer verursachen
  • Antrag ist ausschließlich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen

Änderungen Umweltbonus ab 2023:

  • Grund: die Elektromobilität habe den Übergang in den Massenmarkt geschafft. E-Fahrzeuge bräuchten in absehbarer Zukunft keine staatlichen Zuschüsse mehr.
  • Einführung Gesamtfördersumme: 2,1 Milliarden Euro für das Jahr 2023 und 1,3 Milliarden Euro für das Jahr 2024; sind die Mittel ausgeschöpft endet die Förderung mit dem Umweltbonus
  • Neue individuelle Fördersummen ab 1. Januar 2023:
    • bei maximalem Nettolistenpreis von 40.000 Euro:
      • rein elektrische Fahrzeuge: 4.500 Euro
    • über Nettolistenpreis von 40.000 Euro:
      • rein elektrische Fahrzeuge: 3.000 Euro
    • Förderung für Plug-In-Hybride läuft Ende 2022 aus
    • Ab 1. Januar 2024 werden nur noch E-Autos, die maximal 45.000 Euro kosten mit 3.000 Euro gefördert
  • Förderberechtigt: sind ab 1. September 2023 ausschließlich Privatpersonen, eine Förderung für Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird noch geprüft

Hintergründe zur Energieversorgung

Wir haben Wissenswertes und Informationen zur Energieversorgung für Sie zusammengestellt. Woher kommen Gas und Rohöl? Wie teilen sich die Energieträger auf? Welche Entwicklungen sind zu erkennen?

Rechtliche Rahmenbedingungen

Weitere Informationen zur Versorgungssicherheit, dem Notfallplan Gas, der Frühwarnstufe und aktuellen Fragen haben wir auf Basis der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Energieversorgung in Deutschland für Sie hier aufgeführt.

Pressemitteilungen

Wichtige Informationen aus Presse und Gesetz

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Foto: Heidjers Stadtwerke

Heidjers Stadtwerke überraschen mit neuem Fixpreisvertrag

Am Beschaffungsmarkt für Energie klettern die Preise kräftig weiter – Kommunaler Versorger gibt Fixstromkunden Sicherheit – Arbeitspreis bis 31. Dezember 2024 stabil

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Die Gasumlagen kommen

Bundesregierung sichert Gasversorgung weiter ab – Kosten tragen Erdgaskunden ab Oktober – Heidjers Stadtwerke helfen Energie sparen

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Heidjers Wohl frisch herausgeputzt und mehr auf Bio getrimmt

Hallenbad öffnet am 6. August – Wartungsarbeiten abgeschlossen – Neues LED-Logo an Beckenwand – Bad wird überwiegend mit erneuerbaren Energien beheizt

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