! Ab 6. Juni 2025: Gesetzliche Neuerungen bei Umzügen und Lieferantenwechsel
Energieversorger müssen Lieferantenwechsel künftig innerhalb von 24 Stunden technisch umsetzen. Dadurch ändern sich auch die Fristen und Meldeprozesse für Umzüge:
• Ein- und Auszüge mindestens 14 Tage vorher melden
• Zählerstand am Umzugstag ablesen und innerhalb von 14 Tagen übermitteln
• Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist nicht mehr möglich
Mehr Infos: Häufig gestellte Fragen um Thema 24-Stunden-Lieferantenwechsel