VOLLGAS MIT ERDGAS

Kommunal & umweltgerecht

Erdgas – das Vernünftigste unter den Fossilen. Denn es verbrennt besonders sauber und emittiert die geringsten Treibhausgase und Feinstaubbelastungen unter allen fossilen Energieträgern. Die Umstellung von Erdöl auf Erdgas reduziert beispielsweise den Ausstoß von Kohlendioxid um 32 Prozent. Somit ist Erdgas als Energiequelle umweltschonend und eignet sich hervorragend für die Heizung und Warmwasserbereitung.

Als 100-prozentig kommunales Unternehmen sind wir Teil der Region und gestalten die Zukunft der Infrastruktur nachhaltig, verantwortungsbewusst und bezahlbar. Seit über 30 Jahren beliefern wir sicher und zuverlässig rund 6.000 Heidjer mit Erdgas. Wir lassen Sie mit unseren Produkten nicht im Kalten sitzen

  • Heidjers Erdgas „fix12“:
    Unser günstigster Erdgastarif - mit Preisgarantie bis zum 31.12.2024 bzw. bis 31.12.2025

  • Heidjers Erdgas „flex“:
    Flexibel und günstig – für alle, die sich nicht binden wollen

  • Heidjers Erdgas „Natur“:
    Mit Biomethan aus deutschen Biogasanlagen – für alle, die einen Beitrag zur Energiewende leisten wollen

Heidjers Erdgasprodukte

Produkte im Überblick

So machen wir die Heide mit Erdgas wohlig warm: mit unseren individuellen Produkten für jeden Heidjer.

Übrigens: Mit der Zusatzoption Heidjers Erdgas „Natur“ zum Heidjers Erdgas „flex“ haben Sie die Möglichkeit, einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Auf Wunsch liefern wir Ihnen Erdgas mit einer Beimischung von 10 Prozent Biomethan aus deutschen Biogasanlagen gegen einen Aufschlag auf den geltenden Arbeitspreis. Dafür müssen Sie keinerlei Umrüstungen an der vorhandenen Heizungsanlage vornehmen. Und das Beste: Sie genießen zusätzlich alle Vorteile des Tarifes Heidjers Erdgas „flex“.

Heidjers Erdgas „fix12“


Tarifdetails (ab 01.01.2025)

  netto brutto*
Arbeitspreis in Cent/kWh 9,79 ct 11,65 ct
Grundpreis in Euro/Monat 12,00 € 14,28 €
Vertragslaufzeit bis 31.12.2025
Kündigungsfrist 1 Monat zum Laufzeitende

* Die Bruttopreisangaben enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19%).


Tarifdetails (ab 01.04.2024)

  netto brutto*
Arbeitspreis in Cent/kWh 10,47 ct 12,46 ct
Grundpreis in Euro/Monat 12,00 € 14,28 €
Vertragslaufzeit bis 31.12.2024
Kündigungsfrist 1 Monat zum Laufzeitende

* Die Bruttopreisangaben enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19%).


Tarifdetails (ab 01.01.2024)

  netto brutto*
Arbeitspreis in Cent/kWh 10,47 ct 11,20 ct
Grundpreis in Euro/Monat 12,00 € 12,84 €
Vertragslaufzeit bis 31.12.2024
Kündigungsfrist 1 Monat zum Laufzeitende

* Die Bruttopreisangaben enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 7%).

Heidjers Erdgas „flex“

Tarifdetails (ab 01.01.2025)

  netto brutto**
Arbeitspreis in Cent/kWh 10,80 ct 12,85 ct
Grundpreis in Euro/Monat 12,00 € 14,28 €
Vertragslaufzeit: unbefristet
Kündigungsfrist 1 Monat

** Die Bruttopreisangaben enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19%).

Tarifdetails (ab 01.04.2024)

  netto brutto**
Arbeitspreis in Cent/kWh 13,29 ct 15,82 ct
Grundpreis in Euro/Monat 12,00 € 14,28 €
Vertragslaufzeit: unbefristet
Kündigungsfrist 1 Monat

** Die Bruttopreisangaben enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19%).

Tarifdetails (ab 01.01.2024)

  netto brutto**
Arbeitspreis in Cent/kWh 13,29 ct 14,22 ct
Grundpreis in Euro/Monat 12,00 € 12,84 €
Vertragslaufzeit: unbefristet
Kündigungsfrist 1 Monat

** Die Bruttopreisangaben enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 7%).

Heidjers Erdgas „Natur“


Tarifdetails (ab 01.01.2025)

  netto brutto**
Arbeitspreis-Aufschlag in Cent/kWh +0,80 ct +0,95 ct
Vertragslaufzeit unbefristet
Kündigungsfrist 1 Monat

** Die Bruttopreisangaben enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19%).


Tarifdetails (ab 01.04.2024)

  netto brutto**
Arbeitspreis-Aufschlag in Cent/kWh +0,80 ct +0,95 ct
Vertragslaufzeit unbefristet
Kündigungsfrist 1 Monat

** Die Bruttopreisangaben enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19%).


Tarifdetails (ab 01.01.2024)

  netto brutto**
Arbeitspreis-Aufschlag in Cent/kWh +0,80 ct +0,86 ct
Vertragslaufzeit unbefristet
Kündigungsfrist 1 Monat

** Die Bruttopreisangaben enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 7%).

Grundversorgung

Grund- und Ersatzversorgung

Die Heidjers Stadtwerke als Ihr Grundversorger stellen sicher, dass Sie durchgehend die Heizung aufdrehen, mit warmem Wasser duschen und auf einem Gasherd kochen können. Wir sorgen dafür, dass alle Kunden in unserem Versorgungsgebiet zuverlässig mit Erdgas versorgt werden. Die Bundesnetzagentur legt fest, wer Grundversorger ist: Das ist immer der Lieferant, der die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet hat. Das belegt das hohe Vertrauen unserer Kunden in unser rein kommunales Unternehmen. 

Dank des 14-tägigen Kündigungsrechts bleiben Sie flexibel. Ein Wechsel in einen unserer anderen Tarife kann sofort erfolgen und lohnt sich: Sonderprodukte sind immer günstiger als die Grund- und Ersatzversorgung. Diese hat der Gesetzgeber für kurze Ausnahmesituationen vorgesehen, beispielsweise wenn ein Lieferant überraschend ausfällt oder jemand nur ein paar Monate in einer Kommune lebt.


Tarifdetails (ab 01.01.2025)

  netto brutto**
Arbeitspreis in Cent/kWh 11,80 ct 14,04 ct
Grundpreis in Euro/Monat 12,00 € 14,28 €
Vertragslaufzeit keine
Kündigungsfrist 2 Wochen in der Grundversorgung

** Die Bruttopreisangaben enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19%).


Tarifdetails (ab 01.04.2024)

  netto brutto**
Arbeitspreis in Cent/kWh 14,32 ct 17,04 ct
Grundpreis in Euro/Monat 12,00 € 14,28 €
Vertragslaufzeit keine
Kündigungsfrist 2 Wochen in der Grundversorgung

** Die Bruttopreisangaben enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19%).


Tarifdetails (ab 01.01.2024)

  netto brutto**
Arbeitspreis in Cent/kWh 14,32 ct 15,32 ct
Grundpreis in Euro/Monat 12,00 € 12,84 €
Vertragslaufzeit keine
Kündigungsfrist 2 Wochen in der Grundversorgung

** Die Bruttopreisangaben enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 7%).

Unser Erdgas.

Das Vernünftigste unter den Fossilien.

Eine Nahaufnahme von der Flamme eines Gasherd
Ein Monteur kontrolliert eine Erdgastherme

Erdgasanschluss

Gut geplant ist halb gewonnen

Sie brauchen einen Erdgasanschluss? Dann sind Sie bei Heidjers Stadtwerke genau richtig. Unsere Kollegen vom Netz helfen Ihnen bei technischen Fragen, der Planung und den Formalitäten gerne weiter. Bei einem Termin vor Ort schauen wir uns die baulichen Voraussetzungen an. Anschließend bekommen Sie ein Angebot. Erteilen Sie uns den Auftrag, legen wir sofort los. Wir betreuen Ihr Projekt von der Beratung über die Planung bis zum fertiggestellten Anschluss. 

Jetzt Beratungstermin telefonisch vereinbaren unter 05193 98 88-0.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Unsere Antworten zum Thema Heidjers Erdgas

Warum sollte ich mit Erdgas heizen?

Im Vergleich zu anderen Energiearten ist das Heizen mit Erdgas umweltfreundlich, effizient und komfortabel. Konkret: Gegenüber Ölheizungen sind die CO2-Emissionen weitaus geringer und die Energieeffizienz höher. Moderne Erdgasgeräte senken Ihre Heizkosten also spürbar und schonen die Umwelt.

Zudem hinterlässt Erdgas bei der Verbrennung nur wenige Rückstände. Deshalb ist der Aufwand für die Reinigung und Wartung der Kessel vergleichsweise gering. Weitere Argumente: Erdgas-Heizgeräte lassen sich exakt regulieren und leicht bedienen. Erdgas benötigt keinen zusätzlichen Lagerraum. Über die Erdgasleitungen der Stadtwerke ist es permanent verfügbar.

Woher kommt Erdgas?

Der Verbrauch von Erdgas wird in Deutschland zu etwa 15 Prozent aus heimischen Quellen abgedeckt. Ungefähr 85 Prozent des Erdgases stammen aus zuverlässigen Lieferländern wie Dänemark, Großbritannien, den Niederlanden, Norwegen und Russland. Diese breite Fächerung sichert Deutschland langfristig eine solide Versorgung mit Erdgas. Für zusätzliche Versorgungssicherheit gibt es die deutschen Untertage-Gasspeicher.

Wie entsteht Erdgas?

Die Entstehung von Erdgas benötigt vor allem Zeit, großen Druck und Wärme. Erdgas  und auch Erdöl als fossile Brennstoffe entstehen vornehmlich aus Kleinstlebewesen wie Algen, die vor Millionen von Jahren auf den Meeresboden abgesunken sind. Im Laufe der Zeit werden sie von Gesteinsschichten überdeckt, was die organische Masse unter Hitze und Druck setzt und von der Sauerstoffzufuhr abschneidet. Nur so kann ein sehr langwieriger chemischer Prozess beginnen, der aus den tierischen und pflanzlichen Substanzen gasförmige Kohlenwasserstoffe macht.

Wie bemerke ich Erdgas in der Luft?

Von Natur aus ist Erdgas geruchlos. Die Stadtwerke fügen dem Erdgas allerdings einen penetrant riechenden Duftstoff bei. So würden Sie ausweichendes Gas schon in der geringsten Konzentration wahrnehmen.

Was muss ich tun, wenn ich Gas rieche?

Öffnen Sie unverzüglich Türen und Fenster. Unmittelbar danach verlassen Sie bitte das Gebäude. Vermeiden Sie alles, was zu einer Funkenbildung führen könnte. Betätigen Sie keine elektrischen Geräte und Lichtschalter. Ziehen Sie keine Stecker aus den Steckdosen. Kontaktieren Sie, sobald Sie das Gebäude verlassen haben, den Störungsdienst unter 05193 - 33 83.

Wie wird der Erdgas-Verbrauch angegeben?

Der Verbrauch von Erdgas wird als Brennwert in Kilowattstunden (kWh) angegeben und für die jeweilige Abrechnungsperiode ausgewiesen. Am Gaszähler wird die Verbrauchsmenge allerdings in Kubikmetern (m3) gemessen. Für die Abrechnung wird die Verbrauchsmenge des Gaszählers in Kubikmetern (m3) mittels eines Umrechnungsfaktors in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet.

Wie setzt sich der Erdgaspreis zusammen?

Aufteilung:

Grundgebühr und Arbeitspreis

Arbeitspreis:

Der Arbeitspreis berechnet sich in Cent/kWh und beinhaltet die Kosten der Beschaffung, der Netznutzung, der Konzessionsabgabe, der Regelenergieumlage, der Erdgassteuer sowie der Mehrwertsteuer. Er ist damit an den tatsächlichen Verbrauch gekoppelt.

Grundgebühr:

Die Grundgebühr deckt die Kosten für die Lieferbereitschaft ab. Die Grundgebühr deckt damit z. B. die festen Kosten für das Erdgasnetz und die Erdgaszähler ab. Dabei ist sie unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch.

Kann ich meinen Gasanbieter wechseln?

Ja, Ihren Gasanbieter können Sie frei wählen und kostenlos zu uns wechseln.

Kostet der Wechsel etwas?

Nein, der Anbieterwechsel ist kostenlos. Wir werden einen Anbieterwechsel, unter Berücksichtigung der vertraglichen Bedingungen des bisherigen Versorgers, veranlassen.

Wie funktioniert der Wechsel des Gasanbieters?

Füllen Sie einfach unseren Sonderkundenvertrag „Heidjers Erdgas“ aus. Alles Weitere, auch die Kündigung bei Ihrem bisherigen Gasanbieter, übernehmen wir für Sie. Wir werden den Gasanbieterwechsel, unter Berücksichtigung der vertraglichen Bedingungen des bisherigen Versorgers, veranlassen. In der Regel dauert der Wechselprozess maximal drei Wochen. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine schriftliche Vertragsbestätigung.

Musterrechnung

Musterrechnung – Ihre Jahresrechnung im Überblick

Rechnungen für Energie sind mittlerweile auf Grund etlicher gesetzlicher Vorgaben sehr umfangreich. Um Ihnen die wichtigsten
Rechnungsbestandteile zu erläutern, finden Sie nachstehend eine Musterrechnung mit Erläuterungen der wichtigsten Punkte.

Hier der Blick in die Musterrechnung.

 

Noch Fragen? Kontaktieren Sie unsere Kundenservice-Team per Telefon, Mail sowie Kontaktformular oder besuchen Sie uns vor Ort, in unserem Kundenzentrum. Sie sind bereits Kunde? Dann loggen Sie sich für weitere Informationen in unserem Online-Service ein.

Unsere Antworten zum Thema CO2-Preis und Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

Einführung eines Preises für CO2-Emissionen für Erdgas

Deutschland trägt als eine der führenden Industrienationen eine besondere Verantwortung für den weltweiten Klimawandel. Mit dem im Jahr 2019 verabschiedeten Klimaschutzplan 2030, der ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Senkung klimaschädlicher CO2-Emissionen beinhaltet, will die Bundesregierung Deutschlands Klimaschutzziel 2030 erreichen: 55 Prozent weniger Treibhausgase im Vergleich zum Jahr 1990.

Die Bundesregierung führt dazu u.a. ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr ein. Über einen nationalen CO2-Emissionshandel erhält der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis.

Durch die Einführung des CO2-Preises, auch CO2-Abgabe, CO2-Steuer oder CO2-Bepreisung genannt, wird unter anderem Erdgas für Sie teurer. Wir als Heidjers Stadtwerke berechnen Ihnen die CO2-Abgabe und geben sie unmittelbar an den Staat weiter. Sie können diese Kosten durch die Reduzierung Ihres Verbrauchs, z.B. durch richtiges Heizen und Lüften oder durch eine neue Heizung, reduzieren.

Wir unterstützen Sie dabei durch vielfältige Angebote.

Im Folgenden geben wir Ihnen Antworten auf einige wichtige Fragen zur Einführung des CO2-Preises:

Was regelt das Brennstoffemissionshandelsgesetz, kurz BEHG?

Das BEHG ist die gesetzliche Grundlage für die Einführung eines nationalen Emissionshandels-systems (nEHS) ab 2021. Das BEHG ermöglicht den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen und sorgt für eine Bepreisung dieser Emissionen, soweit sie nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind. Einbezogen in den nEHS werden grundsätzlich alle auf den Markt gebrachten CO2-Emissionen verursachenden Brennstoffe, insbesondere Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas und ab 2023 Kohle.

Wer nimmt am nationalen Emissionshandel (nEHS) teil?

Unternehmen oder Personen, die mit Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas oder Erdgas heizen oder Auto fahren, müssen nicht selbst am nEHS teilnehmen. Das müssen nur die sogenannten Inverkehrbringer der Brennstoffe, also etwa Gaslieferanten oder Unternehmen der Mineralölwirtschaft, die nach dem Energiesteuergesetz verpflichtet sind, Energiesteuer zu zahlen.

Demnach müssen wir als Heidjers Stadtwerke ab 2021 für die an Sie verkaufte Menge Erdgas einen CO2-Preis bezahlen. Wir sind verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den unser Erdgasprodukt bei Ihnen verursacht, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Das geschieht über den neuen nationalen Emissionshandel.

Die Kosten für diese Zertifikate berücksichtigen wir künftig in der Preisgestaltung etwa bei unseren Erdgasprodukten. Die Intention des Gesetzgebers ist es, mit der Bepreisung von Brennstoffemissionen emissionsmindernde Verhaltensänderungen zu bewirken. Die höheren Kosten sollen für den gewünschten finanziellen Anreiz zur Emissionsminderung sorgen, da sich Maßnahmen wie z.B. die Investition in Wärmedämmung oder eine effizientere Heizung schneller rechnen.

Worin besteht der Unterschied zwischen dem europäischen, dem nationalen und dem freiwilligen Emissionshandel?
  • Der EU-ETS verpflichtet zur Abgabe von Emissionsberechtigungen, wo Emissionen in einer Anlage entstehen, also etwa in einem Kraftwerk. Bei den vom EU-ETS umfassten Industrie­ und Energieanlagen handelt es sich um eine kleinere Anzahl von Akteuren mit sehr hohen direkten Anlagenemissionen.

  • Der nEHS setzt hingegen viel früher an: Schon für das Inverkehrbringen der Brennstoffe müssen Verschmutzungsrechte eingekauft werden, noch bevor die Brennstoffe bei der Anlage angelangt sind. Diese Emissionen, die durch das spätere Verbrennen der Brennstoffe entstehen, werden dabei dem Inverkehrbringer zugerechnet. Also beispielsweise zahlen wir als Erdgaslieferant für die Emissionen, die bei Ihnen durch das Verbrennen von Erdgas in Ihrer Heizung entstehen.

  • Der freiwilligen Emissionshandel schafft die Möglichkeit, entstandene Emissionen durch eine freiwillige Kompensation auszugleichen. Wenn Sie beispielsweise eine Heizung mit Erdgas betreiben, entstehen weiterhin CO2-Emissionen, auch wenn Sie sparsam mit der Energie umgehen. Diese Emissionen können Sie z.B. über klimaneutrale Erdgasprodukt freiwillig kompensieren. Hierbei finanzieren Sie mit Ihrem Erdgasprodukt bestimmte Aktivitäten, die dazu führen, dass an anderer Stelle der Treibhausgasausstoß reduziert wird. Dies kann z.B. die Mit-Finanzierung des Aufbaus einer Windkraftanlage in einem Entwicklungsland sein. Oder der Verursacher kann sogenannte CO2-Senken schaffen – beispielsweise durch die Aufforstung eines Waldes, weil Bäume während des Wachstums CO2 absorbieren und dann meist über Jahrzehnte binden.
Wir hoch ist die CO2-Abgabe für das Jahr 2021 und die darauffolgenden Jahre?

Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startet 2021 mit einem Festpreissystem, das heißt, der Preis pro Tonne CO2 ist fix und vorab festgelegt. Als Erdgaslieferant benötigen wir für jede Tonne CO2, das durch uns verkauftes Erdgas verursacht wird, ein Zertifikat als Verschmutzungsrecht. Dabei steigt der Preis pro Tonne CO2 Jahr für Jahr. Als Energielieferant kaufen wir die Zertifikate zu folgenden Preisen ein:

  • 2021: 25 € pro Tonne CO2

Das entspricht netto etwa. 6 Cent pro Liter Superbenzin, etwa 7 Cent pro Liter Diesel, etwa 7 Cent pro Liter Heizöl und 0,455 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19%.

  • 2022: 30 € pro Tonne CO2
  • 2023: 35 € pro Tonne CO2
  • 2024: 45 € pro Tonne CO2
  • 2025: 55 € pro Tonne CO2
Wir werden die CO2-Kosten pro Kilowattstunde Erdgas berechnet?

Die Umrechnung vom CO2-Preis in Kilowattstunden Erdgas ist in der Berichterstattungsverordnung 2022 (BeV 2022) geregelt. Diese schreibt den Inverkehrbringer von Erdgas vor, wie die Emissionen ermittelt werden müssen. Ganz konkret müssen wir die Emissionen für die in einem Kalenderjahr gelieferte Erdgasmenge durch Multiplikation mit Berechnungsfaktoren ermitteln. Die genaue Methodik und Standardwerte sind in Anlage 1 der BeV 2020 festgelegt.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen anhand eines konkreten Beispiels, das wir auf einen Haushalt heruntergebrochen haben, wie die Kosten pro Kilowattstunde Erdgas ermittelt wird:

  • Wir liefern an Sie im Jahr 2021 die Erdgasmenge von 20.000 kWh.
  • Diese Erdgasmenge multiplizieren wir mit einem Umrechnungsfaktor, dem Heizwert und dem heizwertbezogenen Emissionswert.
  • Diese sind in Anlage 1 der BeV wie folgt festgesetzt:
    • Umrechnungsfaktor: 3,2508 GJ/MWh (1 MWh entspricht 1.000 kWh)
    • Heizwert: 1 GJ/GJ
    • Heizwertbezogenen Emissionswert: 0,056 t CO2/GJ
  • Daraus ergibt sich für Sie folgende CO2-Emission:

CO2-Menge = 20 MWh (= 20.000 kWh) * 3,2508 GJ/MWh * 1 GJ/GJ * 0,056 t CO2/GJ = 3,64 Tonnen CO2

Für die so ermittelten CO2-Emissionen müssen wir als Erdgaslieferant die entsprechende Menge Zertifikate einkaufen: 3,64 Tonnen CO2 * 25 € pro Tonne CO2 = 91,02 € netto. Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19%.

  • Diese Kosten berechnen wir Ihnen weiter. Pro Kilowattstunde Erdgas ergibt sich für das Jahr 2021 ein Wert von 0,455 Ct/kWh zuzüglich Mehrwertsteuer (91,02 € geteilt durch 20.000 kWh).

Die Kosten erhöhen sich, wenn der Zertifikatspreis ab 2022 weiter steigt.

Ist mein Erdgastarif davon betroffen?

Ja, für alle unsere Erdgastarife müssen Sie ab dem Jahr 2021 einen Preis für die bei der Verbrennung in Ihrer Heizung entstehenden CO2-Emissionen zahlen. Je Kilowattstunde (kWh) Erdgas entstehen etwa 180g CO2. Umgerechnet auf einen Preis von 25 € je Tonne CO2 ergeben sich somit Kosten in Höhe von 0,455 Cent/kWh. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh im Jahr 2021 ergeben sich dadurch Mehrkosten in Höhe von 91 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Dieser Betrag wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Die genaue Berechnung der Beträge sowie die Berücksichtigung von Bioerdgas bei den CO2-Emissionen finden sie in vorheriger Frage.

Sie können diesen Betrag, der aufgrund Ihres CO2-Ausstoßes entsteht, senken. Denn dieser ist abhängig von Ihrem Verbrauch: Je weniger Erdgas Sie verbrauchen, desto weniger Kosten entstehen. Ganz einfach geht das zum Beispiel mit richtigem Lüften und Heizen oder einer Heizungsmodernisierung.

Müssen andere Erdgaslieferanten auch den CO2-Preis zahlen?

Ja, alle Erdgaslieferanten sind dazu verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den das Erdgas durch das Inverkehrbringen verursacht, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Alle Erdgaskunden sind daher vom CO2-Preis betroffen, unabhängig davon, bei welchem Anbieter sie sind und welchen Tarif sie haben. Dies gilt auch für klimaneutrales Erdgas.

Warum ist mein Stromtarif von der CO2-Abgabe nicht betroffen?

Anders als im Wärmemarkt und im Verkehr wurden bei der Stromerzeugung frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um die CO2-Emissionen zu reduzieren. Bereits 1990 legte die damalige Bundesregierung mit dem sogenannten Stromeinspeisungsgesetz (StromEinspG) erstmals einen gesetzlichen Rahmen für den Ausbau der regenerativen Energien vor. Das Stromeinspeisungsgesetz ist der Vorläufer des heutigen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Das EEG ist zentraler Baustein der deutschen Energiewende geworden. Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch ist seit der Einführung stark gestiegen, was als wesentlicher Erfolg zu verbuchen ist.

Des Weiteren nehmen viele Anlagen zur Stromerzeugung am europäischen Emissionshandel teil, was zu einer zusätzlichen Reduzierung der Emissionen geführt hat. Auch der Ausstieg aus der Kohleverstromung bis ins Jahr 2038 wird die CO2-Emissionen in den nächsten Jahren deutlich senken.

Im Jahr 2019 wird der CO2-Emissionsfaktor für den Strommix in Deutschland auf 401 Gramm pro Kilowattstunde geschätzt. Im Jahr 1990 waren es noch 764 Gramm pro Kilowattstunde. Die CO2-Emissionen nehmen demnach seit dem Jahr 1990 kontinuierlich ab.

Wie trägt die Einführung des CO2-Preises zum Klimaschutz bei?

Der neue CO2-Preis soll klimaschädliches Heizen und Autofahren in Zukunft teurer machen. So entsteht ein Anreiz, auf klimaschonende Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität umzusteigen, mehr Energie zu sparen und erneuerbare Energie zu nutzen.

Was geschieht mit den Einnahmen aus der CO2-Abgabe?

Der zusätzliche Betrag, den wir über angepasste Preise einnehmen, bleibt nicht bei uns sondern wir geben ihn unmittelbar weiter: Die Bundesregierung will die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Klimaschutzmaßnahmen – etwa für einen klimafreundlichen Verkehr und energieeffiziente Gebäude – reinvestieren oder an die Bürger in Form von Entlastungen an anderer Stelle sowie Fördermaßnahmen zurückgeben.

Ist es sinnvoll auf eine andere Heizungsart oder einen anderen Energieträger umzusteigen?

Mit Erdgas heizen Sie bereits deutlich klimafreundlicher als mit einer Ölheizung, wodurch auch der CO2-Preis je kWh geringer ist. Darüber hinaus ist eine Kombination Ihrer Erdgasheizung mit Solarenergie möglich, um die CO2-Bilanz weiter zu verbessern. Eine Umstellung auf einen anderen Energieträger wie z.B. Holzpellets oder Strom bei Wärmepumpen kann zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen führen. Neben höheren Investitionskosten sind dafür häufig größere bauliche Veränderungen erforderlich, wie z.B. der Einbau einer Fußbodenheizung bei Wärmepumpen oder einem Lager für die Holzpellets.

Egal für welche Heizung sich Hausbesitzer entscheiden: Wichtig ist eine gut eingestellte Heizung, mit der Sie effizient und umweltschonend heizen.

Was kann ich tun, um meinen Erdgas- oder Wärmeverbrauch zu reduzieren?

Wir haben für Sie ein paar Tipps zusammengestellt, wie Sie Ihren Erdgasverbrauch reduzieren können und somit Energiekosten und CO2-Kosten sparen können:

Wärmeverluste müssen nicht sein
Wenn Rollläden und Vorhänge nachts geschlossen sind, verringert das die Wärmeverluste durch die Fenster. Gedämmte Heizkörpernischen sparen bis zu vier Prozent Heizkosten.

Wärme dort, wo sie gebraucht wird
Verkleidungen vor Heizkörpern verhindern, dass sich die Wärme im Raum ausbreiten kann. Auch lange Vorhänge, ungünstig platzierte Möbel sowie am Heizkörper trocknende Handtücher können bis zu 20 Prozent Wärme schlucken.

Richtiges Heizen spart Bares
Manche mögen’s heiß und wundern sich später über hohe Heizkosten: Eine um 1 °C niedrigere Raumtemperatur spart rund sechs Prozent Heizkosten.

Die Wohnung, nicht den Keller heizen
Ist die Heizung außerhalb des Wohnbereichs oder in ungenutzten Räumen, etwa dem Heizungskeller, müssen Heizkessel, Warmwasserbereiter sowie Heizungs- und Warmwasserrohre gedämmt sein. Schließlich soll nur die Wohnung und nicht der Keller warm werden. Rohre können Sie kostengünstig selbst dämmen.

Heizung regelmäßig warten lassen
Lassen Sie die Heizung regelmäßig warten! Ist diese in einem guten Zustand, spart das bis zu vier Prozent Energiekosten. Regelmäßige Wartung erhöht gleichzeitig die Betriebssicherheit. Auch eine Reinigung der Heizkörper zu Beginn der Heizsaison spart bares Geld.

Moderne Heizungsregelung senkt Kosten
Nachts genügt in den Wohnräumen eine Raumtemperatur von 16 °C bis 18 °C, das spart leicht 20 bis 30 Prozent Energie. Nutzen Sie die „Nachtabsenkung“ Ihrer Heizungsregelung auch während des Winterurlaubs oder wenn die Wohnung längere Zeit verwaist ist.

Moderne Heizungstechnik zahlt sich aus
Ein moderner Niedertemperatur- oder Brennwertkessel kommt mit bis zu 40 Prozent weniger Energie aus. Wer dabei auf Erdgas setzt, trägt auch zur Umweltentlastung bei, da Erdgas-Heizkessel in der Regel schadstoffärmer arbeiten.

Das Geld nicht verheizen
Frischluft ist das Nonplusultra für ein gesundes Raumklima. Gekippte Fenster sorgen aber kaum für frische Luft, sondern bloß für hohe Heizkosten. Ein ständig gekipptes Fenster kann Energiekosten von etwa 200 € pro Jahr verursachen.

Richtiges Lüften leicht gemacht
Lüften Sie in der Heizperiode vier Mal täglich für etwa fünf Minuten per Stoßlüftung, d.h. bei ganz geöffneten Fenstern. Nach dem Duschen und Kochen zusätzlich kurz lüften. Während des Lüftens die Thermostatventile an den Heizkörpern abdrehen.


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