Strom erzeugen und speichern – das tun mittlerweile viele Haushalte und Unternehmen. Den Eintrag in das Marktstammdatenregister sollten Eigentümer nicht vergessen. (Foto: anweber/shutterstock.com)

Wichtige Frist für Energie-Einspeiser endet

Heidjers Stadtwerke erinnern: Besitzer von älteren Anlagen müssen sich ins Marktstammdatenregister eintragen – Frist bis 31. Januar 2021 

Die Photovoltaikanlagen auf dem Dach oder das Blockheizkraftwerk im Keller: Sie zählen zu den stromerzeugenden Anlagen und müssen bis zum 31. Januar 2021 im Markstammdatenregister eingetragen sein. „In die Datenbank der Bundesnetzagentur müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer diese Anlagen eintragen“, informiert Rainer Röhrs, verantwortlich für die Abrechnung der erneuerbaren Anlagen bei den Heidjers Stadtwerken. Denn als Stromnetzbetreiber vor Ort kümmert sich das Unternehmen als Treuhänder um die Abrechnung der staatlich garantierten Einspeisevergütungen. Nun gibt es eine Frist zu beachten: Für vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb genommene Erneuerbare-Energien-Anlagen ist bis zum 31. Januar 2021 ein Eintrag ins zentrale Marktstammdatenregister Pflicht. „Wer eine ältere Anlage betreibt, kennt diese Verpflichtung oft nicht oder hat die Registrierung vielleicht vergessen“, fügt er hinzu. Die Registrierung ist einfach und online unter www.marktstammdatenregister.de/MaStR möglich. Wer dies nicht selbst machen möchte, kann bevollmächtigte Personen, Installateure, Dienstleister oder Personen aus der Familie beauftragen, ergänzt Rainer Röhrs.

Einspeisevergütung sichern
Das Marktstammdatenregister erfasst als zentrales Register Daten zu sämtlichen Anlagen, die Strom und Gas einspeisen, ob aus erneuerbaren oder konventionellen Quellen. Für neuere Anlagen gilt: Wer seine Anlage nach dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen hat, muss den Marktstammdatenregister-Eintrag bereits einen Monat nach Inbetriebnahme vornehmen. Wer die Termine versäumt, riskiert die Kürzung seiner Einspeisevergütung um 20 Prozent und zusätzlich ein Bußgeld der Bundesnetzagentur. „Durch die einheitliche Erfassung wird die Qualität der energiewirtschaftlichen Daten und damit die Steuerung der Netze verbessert. Wir, die Heidjers Stadtwerke, haben auch unsere eigenen Erzeugungsanlagen und Energiespeicher registriert – das geht ganz einfach und ist kostenlos“, sagt Rainer Röhrs.

Die Datenbank
Weitere Informationen zum Marktstammdatenregister (MaStR) und zur Registrierung erhalten Anlagenbetreiber unter www.marktstammdatenregister.de/MaStR. Die Mitarbeitenden des Marktstammdatenregisters stehen für Fragen unter der Telefonnummer 0228 - 143333 zur Verfügung. Im Marktstammdatenregister müssen sich alle Akteure des Strom- und Gasmarktes mit ihren Anlagen registrieren. Es ist seit dem 31. Januar 2019 online und löst alle bisherigen Meldewege für Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) ab. Wer seine Anlage bereits bei dem Netzbetreiber oder der Bundesnetzagentur im alten Anlagenregister registriert hat, muss dies noch einmal im neuen Marktstammdatenregister tun. Zu den registrierungspflichtigen Anlagen gehören: Photovoltaik, von Plug-in-Anlagen am Balkon bis zum Solarpark, Windenergieanlagen, Wasserkraftwerke, Biomasseanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen und Energiespeicher.

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