Strom erzeugen und speichern – das tun mittlerweile viele Haushalte und Unternehmen. Den Eintrag in das Marktstammdatenregister sollten Eigentümer nicht vergessen. (Foto: anweber/shutterstock.com)

Ü20-Anlagen erhalten weiter eine Vergütung

Seit 1. Januar fallen Solar-, Wind- und Biomasseanlagen aus der 20-jährigen Förderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes – Heidjers Stadtwerke sichern Weiterbetrieb 

„Wer vor 20 Jahren eine Photovoltaikanlage auf seinem Dach installiert hat, galt als Pionier“, erklärt Lars Weber, Geschäftsführer der Heidjers Stadtwerke. Ab 2021 ist für die ersten Anlagen Schluss mit der garantierten Vergütung für jede Kilowattstunde Strom, die ins Versorgungsnetz der Heidjers Stadtwerke eingespeist wird. Das legt das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, fest. In der Novelle des Gesetzes, die ab dem 1. Januar in Kraft trat, ist nun geregelt, unter welchen Bedingungen die Anlagenbetreiber weiter Strom ins Netz einspeisen und wie sie dafür vergütet werden. Als Stromnetzbetreiber in Schneverdingen und Neuenkirchen stellen die Heidjers Stadtwerke den Betrieb der Anlagen sicher: Geben die Betreiber ihre Einspeisemenge vollständig an den Netzbetreiber ab, erhalten sie dafür den aktuellen Börsenstrompreis von ca. 4,5 Cent pro Kilowattstunde abzüglich einer gesetzlich vorgesehenen Gebühr für die Vermarktung des Stromes. Diese Vermarktung über den Netzbetreiber ist durch den Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2027 befristet. Die Betreiber, bei denen die Förderung ausläuft, haben die Heidjers Stadtwerke persönlich über die Möglichkeit des Weiterbetriebs informiert. Sie können auch entscheiden, von der Voll- zur Überschusseinspeisung zu wechseln. Hierfür sind Zählerwechsel und der Vertrag mit einem Direktvermarkter erforderlich.

Eigenverbrauch wird attraktiver
„Betreiberinnen und Betreiber sollten darüber nachdenken, ob sie ihren Strom weiter voll einspeisen möchten, oder ob sich ein Wechsel zum Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung lohnt“, informiert Rainer Röhrs, zuständig für die Abrechnung der erneuerbaren Anlagen. Auch vor der EEG-Novelle war die Direktvermarktung des erzeugten Stroms möglich. „Im Vergleich zur Einspeisevergütung war sie nur weniger lukrativ für die Betreiberinnen und Betreiber“, erklärt er. Wer seine Voll- in eine Überschusseinspeiseanlage ändert, hat einmalig Kosten für den Wechsel von einem reinen Einspeisezähler zu einem Eigenverbrauchszähler. „Vorsicht ist geboten, wenn Anlagenbetreiber keinen Direktvermarkter haben und sie die Anlage als Überschusseinspeiseanlage betreiben. Dann drohen ihnen gemäß der neuen Gesetzesregelung Sanktionen in Höhe des Arbeitspreises des zuständigen Grundversorgers vor Ort“, erklärt Rainer Röhrs. Grundsätzlich ist es auch möglich, die gesamte Einspeisemenge an einen Direktvermarkter zu verkaufen. „Durch das Umrüsten erlangen Kunden Unabhängigkeit und tragen durch den Weiterbetrieb ihrer Anlage dazu bei, Deutschlands ambitionierte Klimaziele zu erreichen“, fügt er hinzu. Während der eingespeiste Strom mit etwa 4,5 Cent je Kilowattstunde vergütet wird, sparen Eigenverbraucher für den selbst genutzten Strom rund 29 Cent pro Kilowattstunde.

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