Heidjers Stadtwerke setzen Soforthilfe um

Schneverdingen. Die aktuelle Energiekrise führt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu einer hohen finanziellen Mehrbelastung, besonders bei Gas und Wärme. Um Verbraucherinnen und Verbraucher schnell zu entlasten und die Zeit bis zur Umsetzung der Gaspreisbremse zu überbrücken, hat die Bundesregierung die sogenannte Soforthilfe für Privathaushalte und kleinere Unternehmen beschlossen. „Wir begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung und geben die Soforthilfe einfach und schnell an unsere Kundschaft weiter“, erklärt Florian Friedrich, Vertriebsleiter bei den Heidjers Stadtwerken. Dazu zieht der Versorger im Dezember keinen Abschlag ein. Selbstzahlende, die ihre Abschläge überweisen oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, können die Zahlung für Dezember aussetzen. Wer den Dezember-Abschlag bereits überwiesen hat oder den Zahlungsauftrag nicht mehr stoppen kann, muss sich keine Sorgen machen, die Summe wird gutgeschrieben. „Zu viel geleistete Zahlungen weisen wir auf der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung im Januar aus“, erklärt Florian Friedrich und ergänzt: Unsere Kundinnen und Kunden müssen also nichts einreichen oder beantragen, alles passiert im Grunde automatisch“, sagt der Vertriebsleiter.

Höhe der Soforthilfe nicht identisch mit Dezember-Abschlag
Florian Friedrich betont, dass die Höhe der Soforthilfe nicht identisch ist mit der Höhe des Dezemberabschlags. Der Dezemberabschlag bilde lediglich eine Annäherung. Die staatliche Hilfe für Gaskunden entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis. Für Wärmekunden entspricht die Soforthilfe einem Zwölftel der gesamten Jahresabschläge für das Jahr 2022, multipliziert mit dem Faktor 1.2, dieser bildet Preissteigerungen ab. „Die genaue Höhe der Soforthilfe weisen wir auf der Jahresverbrauchsabrechnung aus“, erklärt Florian Friedrich. Mieterinnen und Mieter, die Gas und Wärme nicht direkt von den Heidjers Stadtwerken beziehen, erhalten die Soforthilfe von ihrem Vermieter.

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