Heidjers Stadtwerke setzen Preisbremsen um
Mit den sogenannten Preisbremsen hat die Bundesregierung ein weiteres Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Es federt die gestiegenen Energiekosten von Verbraucherinnen und Verbrauchern ab. Die Preisbremsen gelten ab März rückwirkend für das ganze Jahr 2023. Haushalte und Unternehmen erhalten eine unterschiedlich hohe Entlastung. Die Heidjers Stadtwerke geben die Entlastung über die monatlichen Abschläge an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Wie hoch die voraussichtliche individuelle Entlastung ausfällt, erfahren Kunden in Anschreiben, die in den nächsten Tagen per Post kommen. Je nachdem, ob die Kunden Strom, Wärme oder Gas von den Stadtwerken erhalten, bekommen sie ein oder mehrere Anschreiben. Darin erfahren sie die neuen Abschläge und den voraussichtlichen Entlastungsbetrag für das Jahr 2023. Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt vom bisherigen Verbrauch ab. „Gemeinsam mit unserem IT-Dienstleister arbeiten wir daran, die Preisbremsen schnellstmöglich umzusetzen. Wir begrüßen diese Entlastung für unsere Kunden“, erläutert Daniela Krause, kaufmännische Leiterin der Heidjers Stadtwerke. Sie betont: „Auch wenn unsere Anschreiben eventuell erst in den ersten Märztagen ankommen: Alle Kundinnen und Kunden, bei denen die Preisbremsen greifen, erhalten die Entlastung über uns und rückwirkend ab Januar.“ Für alle, die kein Schreiben erhalten, ändert sich nichts. Die Arbeitspreise ihrer Tarife liegen bereits unterhalb der Beträge, bei denen die Preisbremsen deckeln. Dann bleiben ihre Abschläge wie gehabt.
So funktionieren die Preisbremsen
Für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs gibt es einen Preisdeckel, für die restlichen 20 Prozent gilt der reguläre Arbeitspreis. Bei Strom liegt der Preisdeckel für Kunden mit einem Jahresverbrauch unter 30.000 Kilowattstunden bei 40 Cent brutto pro Kilowattstunde. Bei Gas liegt er bei 12 Cent brutto pro Kilowattstunde und bei Wärme bei 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde. Bei einem Stromverbrauch über 30.000 Kilowattstunden jährlich – das betrifft in der Regel Unternehmen – greift der Preisdeckel für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Er liegt dann bei 13 Cent pro Kilowattstunde zuzüglich Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen. „Die Regelung, dass ein kleiner Anteil des Verbrauchs nicht gedeckelt wird, regt zum Energiesparen an. Denn wer diesen Anteil einspart, zahlt ausschließlich den gedeckelten Preis“, erklärt Daniela Krause. Sie ergänzt: „Wer sogar noch weniger Energie verbraucht, erhält trotzdem den vollen Entlastungsbetrag.“ Die Stadtwerke informieren alle Kundinnen und Kunden, bei denen die Preisbremsen greifen, schriftlich. Über die Abschläge wird die Entlastung automatisch abgerechnet. Wer die Abschläge selbst überweist, muss diese entsprechend anpassen. Die Preisbremsen gelten bis Ende 2023. Eine Verlängerung bis Ende April 2024 ist im Gespräch.
Weitere Informationen zu den Preisbremsen sowie Energiespartipps haben die Heidjers Stadtwerke unter www.gaskrise-tipps.de zusammengestellt.