Stele der Heidjers Stadtwerke mit Bäumen inm Hintergrund
Foto: Heidjers Stadtwerke

Heidjers Stadtwerke ordnen Smart-Meter-Schreiben ein

Viele Haushalte im Netzgebiet der Heidjers Stadtwerke haben ein Schreiben eines privaten Messstellenbetreibers erhalten, der den kostenlosen Einbau eines intelligenten Messsystems, eines sogenannten Smart Meters, anbietet. Angeschrieben werden insbesondere Haushalte mit Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Wallbox. Das Schreiben kann den Eindruck vermitteln, dass die Empfänger selbst aktiv werden und einen Einbautermin vereinbaren müssen. Die Stadtwerke stellen deshalb klar: Ein Wechsel zu diesem Anbieter ist freiwillig. Das Schreiben wurde weder im Auftrag noch in Abstimmung mit den Heidjers Stadtwerken versandt.
„Wir, die Heidjers Stadtwerke, sind der grundzuständige Messstellenbetreiber in unserem Netzgebiet. Wir kümmern uns im Rahmen des gesetzlichen Smart-Meter-Ausbaus darum, dass die dafür vorgesehenen Haushalte und Unternehmen ein intelligentes Messsystem erhalten“, erklärt Daniel Radekopp, Abteilungsleitung Strom und Breitband der Heidjers Stadtwerke. „Unsere Kundinnen und Kunden müssen dafür keinen anderen Messstellenbetreiber beauftragen. Wenn ein Einbau ansteht, melden wir uns bei ihnen.“

Grundsätzlich können Verbraucherinnen und Verbraucher einen anderen, wettbewerblichen Messstellenbetreiber wählen. Diese Wahl ist freiwillig, ein Wechsel ist jedoch nicht in jedem Fall sofort möglich. Wurde die Messstelle bereits vom grundzuständigen Messstellenbetreiber mit einem intelligenten Messsystem oder zusätzlich mit einer Steuerungseinrichtung ausgestattet, kann ein Wechsel in der Regel erst zwei Jahre nach dem Einbau erfolgen. Früher ist dies nur möglich, wenn sich der bisherige und der neue Messstellenbetreiber darauf einigen. „Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, aufgrund eines solchen Schreibens innerhalb einer bestimmten Frist einen Vertrag abzuschließen“, betont Daniel Radekopp. Die Stadtwerke empfehlen deshalb, Angebote genau zu lesen und Vertragsbedingungen zu vergleichen.

Im aktuellen Schreiben wird zwar mit einer kostenlosen Installation geworben. Im Kleingedruckten ist jedoch ein anschließender Messstellenbetriebsvertrag aufgeführt, der 99 Euro brutto pro Jahr kostet und eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten hat.
Auch der Hinweis auf eine mögliche Reduzierung der Netzentgelte kann missverstanden werden. Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Batteriespeichern können unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz von reduzierten Netzentgelten profitieren. Dieser Vorteil ist jedoch nicht exklusiv an den im Schreiben genannten Messstellenbetreiber oder an einen Anbieterwechsel gekoppelt.


Warum immer mehr Haushalte Smart Meter erhalten
Weitere Schreiben privater Anbieter sind auch künftig denkbar. Deshalb möchten die Heidjers Stadtwerke grundsätzlich erklären, wie der gesetzlich vorgesehene Ausbau intelligenter Messsysteme funktioniert:

Smart Meter erfassen den Stromverbrauch digital und können Verbrauchs- und Netzdaten sicher übermitteln. Sie spielen eine wichtige Rolle im zunehmend dezentralen Stromsystem: Immer mehr Photovoltaikanlagen speisen Strom ein, gleichzeitig kommen Wärmepumpen, Batteriespeicher und Ladestationen hinzu. Intelligente Messsysteme schaffen eine technische Grundlage dafür, Erzeugung und Verbrauch besser aufeinander abzustimmen und steuerbare Anlagen in den Netzbetrieb einzubinden.

Nach den gesetzlichen Vorgaben erhalten unter anderem Haushalte sowie Gewerbe- und Industriebetriebe mit einem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden ein intelligentes Messsystem. Das gilt außerdem für Betreiber von Erzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energien mit einer Leistung von mehr als sieben Kilowatt sowie für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz. Dazu zählen insbesondere Wärmepumpen, Wallboxen und Batteriespeicher.

Die Heidjers Stadtwerke schreiben die betroffenen Haushalte und Betriebe im Netzgebiet im Rahmen des gesetzlichen Ausbaus proaktiv an, in der Regel mindestens drei Monate vor dem geplanten Einbau. Unabhängig davon können sich Menschen im Netzgebiet auch selbst an die Stadtwerke wenden. Bei neuen Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen sowie bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen setzen die Heidjers Stadtwerke intelligente Messsysteme ein. Ein Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber ist dafür nicht erforderlich.

Bis 2032 soll der gesetzliche Smart-Meter-Ausbau bundesweit umgesetzt sein. Im Netzgebiet Schneverdingen und Neuenkirchen übernehmen die Heidjers Stadtwerke diese Aufgabe im Rahmen der Grundzuständigkeit. „Wir kommen mit dem Ausbau gut voran und werden das gesetzliche Ziel aus heutiger Sicht sicher erreichen. Gleichzeitig wollen wir den Smart-Meter-Rollout darüber hinaus weiter beschleunigen und mehr Messstellen verbauen, als gesetzlich mindestens vorgesehen“, sagt Daniel Radekopp.