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Windräder und Stromleitungen sind im Abendlicht zu sehen.

NRW aktiviert mehr Flächen für Wind- und Sonnenenergie

Nordrhein-Westfalen aktiviert zusätzliche Flächen für den Ausbau von Wind- und Sonnenenergie. Das Wirtschafts- und Energieministerium setzte am Mittwoch einen entsprechenden Erlass in Kraft. Künftig können Windenergieanlagen auch auf geschädigten Waldflächen und in anderen Nadelholzwäldern errichtet werden. Der Erlass gilt allerdings nicht in waldarmen Gemeinden, auf Naturschutzflächen sowie in Laub- und Laubmischwäldern.

«Deutlich vergrößert» werden nach Angaben des Ministeriums auch die planerisch möglichen Flächen für Solarenergie-Anlagen entlang von Bundesfernstraßen und überregionalen Schienenwegen. Auch in «Bereichen für industrielle Nutzungen» sind künftig ergänzend zu den Wirtschaftsgebäuden Freiflächen-Solarenergieanlagen möglich. In NRW entfallen laut Erlass bisher nur rund fünf Prozent der installierten Photovoltaik-Leistung auf Freiflächenanlagen (Stand Ende 2021).

Zudem wird die gleichzeitige Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Energieerzeugung erleichtert. Bei Biogasanlagen werden außerdem «angemessene räumliche Erweiterungen vorhandener Betriebsstandorte» ermöglicht.

«Mit dem Erlass schaffen wir sofort Freiräume für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen und kommen auf dem Weg in die klimaneutrale Zukunft voran», teilte Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) mit. Parallel arbeite die Landesregierung weiter «mit Hochdruck» an der Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP), um das zwei Prozent-Flächenziel des Bundes für die Windenergie schnellstmöglich umzusetzen.

NRW ist laut Bundesgesetz verpflichtet, 1,8 Prozent der Landesfläche bis Ende 2032 als Windenergiebereiche auszuweisen. Der jetzige Erlass ist ein weiterer Schritt beim geplanten Ausbau der Windkraft. Der neue Landesentwicklungsplan mit Flächenvorgaben für sechs Regionen soll im Frühjahr 2024 fertig sein. Der jetzige für die Behörden verbindliche Erlass soll laut Ministerium «als Handlungsleitfaden in der Übergangszeit dienen». Nach Schätzung des Landesverbands Erneuerbare Energien (LEE NRW) werden aktuell etwa 0,7 Prozent der Fläche von NRW für Windkraft genutzt.

Die seit Mitte des Jahres amtierende Koalition aus CDU und Grünen hatte kurz vor Weihnachten zudem einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der die Abschaffung der pauschalen 1000-Meter-Abstandsregel zwischen vollständig erneuerten sogenannten Repowering-Anlagen und Wohngebäuden vorsieht. Auch damit soll der Ausbau der Windkraft vorangetrieben werden. Der Mindestabstand zwischen Windanlagen und Wohngebieten ist ein jahrelanges Streitthema und behindert nach Ansicht von Umweltverbänden den Ausbau der Windenergie.

Laut schwarz-grünem Koalitionsvertrag sollen in den kommenden fünf Jahren in NRW mindestens 1000 zusätzliche Windkraftanlagen errichtet werden. In den ersten neun Monaten des Jahres 2022 sind nach einer vorläufigen Auswertung der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) landesweit 67 neue Windenergieanlagen mit zusammen 275 Megawatt Leistung erstmals ans Netz gegangen (Stand: 05.10.2022). Der Verband LEE rechnet für das gesamte Jahr 2022 mit rund 90 neuen Windanlagen.

Nach Ansicht des LEE NRW muss die schwarz-grüne Landesregierung beim Windkraftausbau deutlich aufs Tempo drücken. Dazu gehöre auch die schnelle Abschaffung des 1000-Meter-Mindestabstandes sowohl für Repowering- als auch für neue Windräder, hatte der LEE-Landesvorsitzende Reiner Priggen im Oktober gefordert.

Die Landesregierung hatte im Herbst eine Task Force zum beschleunigten Ausbau der Windenergie eingerichtet. Die ressortübergreifende Arbeitsgruppe soll Hemmnisse identifizieren und Empfehlungen vorlegen.

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