Wohnungen
Blick auf Mehrfamilienhäuser in der Innenstadt.

Gallina und Bernhardt fordern mehr Sicherheit für Mieter

Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern wollen Mieterinnen und Mieter bei unverschuldeten Zahlungsausfällen besser vor Kündigungen schützen. Laut einem gemeinsamen Beschlussvorschlag für die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister am 10. November in Berlin sollen Vermieter angesichts der hohen Inflation und der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt für einen befristeten Zeitraum nicht kündigen dürfen, wenn ihre Mieter bei den Betriebskosten in Verzug geraten. Außerdem sollen Mieter, die den offenen Betrag nachzahlen, künftig einfacher eine Kündigung abwenden können.

«Die hohen Energiepreise belasten viele Menschen stark», sagte Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. Gerade in diesen Zeiten müssten die Schutzlücken für Mieterinnen und Mieter geschlossen werden. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) betonte: «Wer innerhalb der gesetzlichen Schonfrist seine Mietschulden begleicht, sollte nicht nur vor der außerordentlichen, sondern auch vor der ordentlichen Kündigung geschützt sein.»

Geht es nach den beiden Politikerinnen sollen Mieter auch bei Zeitmietverträgen und befristeten Kündigungsausschlüssen aufgrund neuer unvorhersehbarer Umstände ordentlich kündigen dürfen. Darüber hinaus soll ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung geschaffen werden.

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