Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zu einem Gericht zu sehen.

Foto-Nutzung von Pipelinebesetzung bleibt untersagt

Wer eine Energieanlage besetzt und daran manipuliert, muss nach Einschätzung eines Gerichts mit Strafe rechnen und darf auch Bilder davon nicht veröffentlichen. Das hat das Landgericht Neubrandenburg am Dienstag in einem Zivilprozess klargestellt. Richter Steffen Seligmüller bestätigte eine einstweilige Verfügung gegen die Gruppe «Letzte Generation». Deren Mitglieder hatten im Frühjahr mehrfach Pumpstationen der Erdöl-Pipeline von Rostock ins brandenburgische PCK Schwedt illegal besetzt und die Bilder veröffentlicht. Dagegen klagte das PCK.

«Wenn jeder meinen würde, er könne - wenn ihm etwas nicht gefällt - eine Straftat begehen, dann landen wir im Chaos», sagte Seligmüller. Die Besetzung der Pumpanlage, in dem Fall im Mai bei Lindenhof (Mecklenburgische Seenplatte), sei Hausfriedensbruch und eine Straftat. Man könne sich für Klimaschutz einsetzen, aber bitte mit rechtsstaatlichen Mitteln.

Die Erdölleitung kommt vom Ölhafen Rostock und soll dem für Ostdeutschland wichtigen Betrieb Rohstoffe sichern, wenn im Zuge der EU-Sanktionen oder eines Embargos weniger oder gar kein Erdöl mehr aus Russland durch die unterirdische Erdölleitung Druschba über Polen kommt.

Die Raffinerie hatte im Juni eine einstweilige Verfügung gegen den Besetzer der «Letzten Generation» beim Landgericht erwirkt. Bei einem Verstoß dagegen wurden 250.000 Euro Strafe oder Ersatzhaft angedroht. Dagegen legte der Beklagte aus der Gruppe - der Schauspieler Raul Semmler - im Juli Widerspruch ein, mit dem sich nun das Landgericht befasste.

Da Bilder von der Besetzung weiter im Internet kursieren, hat die Firma noch zwei «Ordnungsmittelanträge» gestellt. Darin werden dem Beklagten einmal 1500 Euro Geldstrafe und eine noch höhere Summe auferlegt. Der Schauspieler und der Anwalt der Gruppe hatten der Raffinerie auch einen Vergleich vorgeschlagen. So wollte Semmler kostenlos für das PCK werben und ein Drehbuch zur Firmenentwicklung schreiben, wenn das Unternehmen ab 1. Januar 2024 klimaneutral produziert. Das sei technisch unmöglich, sagte PCK-Geschäftsführer Ralf Schairer im Gericht. Man sei beim Klimaschutz «vielleicht gar nicht so weit auseinander». Aber eine Transformation brauche nunmal eine gewisse Zeit.

Als Motiv für die Anlagenbesetzungen hatte die Umweltgruppe angegeben, die «fossile Zerstörung» stoppen zu wollen, die in eine «Klimakatastrophe» führe. Die Neubrandenburger Staatsanwaltschaft ermittelt in zwölf solcher Verfahren wegen Störung öffentlicher Betriebe, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch gegen Besetzer.

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