Wegweiser zum Erdgasspeicher
Ein Wegweiser zum Erdgasspeicher Rüdersdorf vom Energieversorger EWE.

Energieversorger EWE gegen Vorziehen von Energiepreisbremsen

Der Oldenburger Energieversorger EWE hält ein Vorziehen der von der Bundesregierung geplanten Energiepreisbremsen in weiten Teilen für nicht realisierbar. «Solche intensiven Eingriffe in die Abrechnungssysteme von Millionen Kunden erfordern Sorgfalt und entsprechend auch Zeit», sagte EWE-Vorstandschef Stefan Dohler laut einer Mitteilung von Donnerstag. Nach dem aktuellen Stand gebe es noch keinen Gesetzesentwurf für die Energiepreisbremsen, das Kabinett wolle Mitte November dazu tagen, der Bundesrat ein Gesetz kurz vor Weihnachten beschließen, erläuterte Dohler. «Auf dieser Grundlage kann es schlicht und einfach keine individuell abzurechnende Gas- oder Strompreisbremse zum Jahresbeginn geben.»

Eine Einführung der Strom- und Gaspreisbremsen zum März 2023, wie von der Gaspreiskommission empfohlen, hält Dohler dagegen für realistisch, aber herausfordernd. Dass die Preisbremsen rückwirkend für Januar und Februar gelten könnten, ist aus Sicht Dohlers höchstens für Kundengruppen mit sehr hohen Verbräuchen für realisierbar. Also Großkunden, weil es sich um vergleichsweise wenige Abnehmer handle. Für die Masse der Kunden werde eine Rückwirkung nicht möglich sein.

Die Bundesregierung plant, dass die Gaspreisbremse von März an greifen soll, wobei eine rückwirkende Geltung zum Februar angestrebt wird. Haushalte und kleinere Unternehmen sollen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Die Strompreisbremse soll von Januar an wirksam sein. Wie bei der Gaspreisbremse soll für Haushalte und kleinere Unternehmen ein Grundkontingent von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs für einen Brutto-Preis von 40 Cent je Kilowattstunden bereitgestellt werden.

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