Linke
Das Logo der Linken ist bei einem Parteitag an einem Mikrophon angebracht.

Anhörung verweigert: Linke reicht Verfassungsklage ein

Mit einer Verfassungsklage will die Linke-Fraktion im Brandenburger Landtag eine mündliche Anhörung zur Zukunft der Schorfheidebahn RB 63 im Verkehrsausschuss durchsetzen. Die Regierungskoalition habe mit ihrer Mehrheit im Ausschuss die von Linke und BVB/Freie Wähler beantragte mündliche Anhörung von Experten abgeschmettert und lediglich eine schriftliche Anhörung durchgesetzt, teilte die Linke-Fraktion am Freitag mit.

Nach der Geschäftsordnung sei der Ausschuss aber verpflichtet, auf Verlangen eines Fünftels seiner Mitglieder eine Anhörung durchzuführen, so die Linke-Fraktion. Die beiden Fraktionen verfügen im Ausschuss mit drei Sitzen über das notwendige Quorum. «SPD, CDU und Grüne haben ihre Stimmenmehrheit im Ausschuss genutzt, um eine missliebige mündliche Anhörung zu verhindern», kritisierte der verkehrspolitische Sprecher der Linke, Andreas Büttner. «Das ist nicht akzeptabel. Deshalb lassen wir diesen Vorgang vom Landesverfassungsgericht überprüfen.»

Landesverkehrsminister Guido Beermann (CDU) will den bereits verlängerten Probebetrieb der RB 63 von Joachimsthal nach Templin Ende dieses Jahres wie geplant auslaufen lassen, weil die Strecke marode sei und die Züge weniger Fahrgäste hätten, als für den Dauerbetrieb notwendig seien. Alternativ plant der Minister einen Ring von Bussen in der Uckermark, die öfter als andere Busse fahren.

Die Grünen-Fraktion wies am Freitag darauf hin, dass die RB 63 bereits am Samstag ihre vorerst letzte Fahrt von Joachimsthal nach Templin antreten werde, weil der Probebetrieb ende. Die Grünen wollten sich aber dafür einsetzen, dass der Betrieb der Bahn mit Mitteln des Bundes wieder aufgenommen werden könne, sagte deren verkehrspolitischer Sprecher, Clemens Rostock.

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