Handschellen
Handschellen stecken in der Gürtelhalterung eines Justizbeamten.

Zwei Kohlegegner in Haft: Urteil noch nicht rechtskräftig

Über zwei Monate nach einer Blockadeaktion des Kraftwerks Jänschwalde (Spree-Neiße) ist das Urteil gegen zwei Kohlekraftgegner weiter nicht rechtskräftig. Das teilte ein Sprecher des Cottbuser Amtsgerichts am Montag mit. Sie waren vor knapp zwei Wochen zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft habe gegen das Urteil Berufung eingelegt, die beiden Angeklagten legten ebenfalls Rechtsmittel ein.

Das Amtsgericht müsse nun das Urteil den Beteiligten schriftlich zustellen. Danach gebe es eine Frist von vier Wochen, in der die beiden Verurteilten entscheiden, ob sie in Berufung gehen oder Sprungrevision einlegen wollen. Die beiden Kohlegegner sitzen weiter in Untersuchungshaft. Bis zum vergangenen Freitag habe noch keine Haftbeschwerde vorgelegen, so der Sprecher. Weitere Informationen lagen noch nicht vor.

Im Falle einer Berufung müsste vor dem Landgericht eine neue Verhandlung stattfinden. Bei einer Sprungrevision würde das Oberlandesgericht das Urteil lediglich auf Rechtsfehler untersuchen.

Am 19. September war eine Gruppe von Klimaaktivisten auf das Gelände des Kraftwerks Jänschwalde eingedrungen, hatte sich an Gleise festgekettet und Kohleförderanlagen besetzt. Das Energieunternehmen Leag fuhr deswegen zwei Kraftwerksblöcke zeitweise herunter. Das Braunkohlekraftwerk ist das drittgrößte in Deutschland.

Das Amtsgericht Cottbus hatte den Mann und die Frau am 17. November wegen tateinheitlich und gemeinschaftlich begangener Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Störung öffentlicher Betriebe zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt. Gegen die Beiden wurde in einem beschleunigten Verfahren geurteilt. Das wird meist angewendet, wenn die Beweislage klar und die Aufklärung einer Straftat einfach erscheinen. Die beiden Angeklagten hatten sich nach ihrer Festnahme geweigert, ihre Identität zu nennen.

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