Willingmann: Land will Flächenziele zügig erreichen
Energieminister Armin Willingmann (SPD) hat sich optimistisch gezeigt, dass Sachsen-Anhalt die Windkraftausbauziele erreicht. «Es ist richtig, dass es bei der Windkraft nun bundesgesetzliche Flächenvorgaben für die Länder gibt. Als Sachsen-Anhalt sind wir gefordert, aber auch willens, diese Ziele zügig zu erreichen», sagte Willingmann der Deutschen Presse-Agentur.
Der Bund will den Ländern für Windkraft gesetzlich verpflichtende Flächenziele vorgeben. Aufgrund der verschiedenen Voraussetzungen sollen dabei unterschiedliche Vorgaben gelten. Für Sachsen-Anhalt sind Flächenziele von 1,8 Prozent bis 2026 und 2,2 Prozent bis 2032 vorgesehen.
Zuletzt waren rund 1,1 Prozent der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie gesichert. Auf weiteren 0,7 Prozent stehen Windenergieanlagen außerhalb ausgewiesener Vorrang- beziehungsweise Eignungsgebiete - sie zählen aktuell nicht als Beitrag zum Flächenziel. Bei der Erreichung der Bundesvorgaben sollen alle Regionen ihren Beitrag leisten. «Wir werden die landesweiten Flächenziele runterbrechen müssen auf die Landkreise», sagte Willingmann.
Die oppositionellen Grünen forderten die Landesregierung am Montag auf, Landesflächen für Windenergie zügiger auszuweisen. «Die Landesregierung will diese im Rahmen der Überarbeitung des Landesentwicklungsplans ausweisen. Das kostet zu viel Zeit, denn bei dem angedachten Zeitplan wird er frühestens 2025 beschlossen», sagte Fraktionschefin Cornelia Lüddemann. Die Ausweisung der Flächen müsse noch in diesem Quartal auf den Weg gebracht werden, forderte sie.
Für solche Vorranggebiete sollen künftig auch Wirtschaftswälder in Frage kommen. «Aber die großen Potenziale liegen woanders - etwa an Autobahnen», sagte Willingmann der «Magdeburger Volksstimme» (Montag). Der «Mitteldeutschen Zeitung» (Montag) sagte er, das Energieministerium werde in den kommenden Monaten Vorschläge unterbreiten, wie Kommunen beim Ausbau finanziell profitieren könnten.
«Kommunen sollen aus den Windkrafterträgen Vorhaben bezahlen können und damit die Bürger entlasten. Das kann durch direkte Zahlungen an Betroffene, vergünstigte Strompreise oder durch Zuwendungen an die Kommune erfolgen. Und wenn dann dadurch beispielsweise noch bestehende Kita-Gebühren ermäßigt werden können, ist das auch zum gegenseitigen Nutzen», sagte Willingmann.