Bundesgerichtshof
Ein Hinweisschild steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Vorwurf der Bestechlichkeit bei Windrädern: Klage zugelassen

Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein muss gegen fünf Angeklagte unter anderem wegen Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Betrieb von Windrädern verhandeln. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) ließ eine entsprechende Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein in einem am Montag veröffentlichten Beschluss vom 14. Dezember zu und eröffnete das Hauptverfahren vor dem OLG.

In dem Fall geht es um den Weiterbetrieb von zum Rückbau vorgesehenen Windenergieanlagen. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft zwei Angeklagten vor, als Bürgermeister und Gemeindevertreter 2015 ihre Zustimmung zur Änderung eines städtebaulichen Vertrags zum Weiterbetrieb von monatlichen Zahlungen in Höhe von 950 Euro und Anlage an den Schulverband abhängig gemacht zu haben. Die weiteren Angeklagten sind zwei Vertreter der Betreibergesellschaft und ein Geschäftsbereichsleiter des für die Gemeinden zuständigen Amtes.

Nachdem die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen hatte und die Beschlüsse der Gemeindevertretungen aufgehoben waren, hätten sich die Angeklagten 2016 geeinigt, die Vereinbarung ohne schriftlichen Vertrag fortzusetzen. Insgesamt seien mehr als 9500 Euro an den Schulverband geflossen.

Das OLG lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens in einem Beschluss vom März 2022 nach BGH-Angaben unter anderem aus rechtlichen Gründen ab. Aus Sicht des BGH-Strafsenats gibt es aber bei einer vorläufigen Bewertung des Ermittlungsergebnisses eine ausreichende Wahrscheinlichkeit dafür, dass sich die Angeklagten strafbar gemacht haben.

Zurück

{file::popup_2024-02_KC_geschlossen.html5}