Braunkohlekraftwerk Jänschwalde
Wasserdampf steigt aus den Kühltürmen des Braunkohlekraftwerks Jänschwalde der LEAG.

Verurteilte Kohlekraft-Gegner bleiben in Haft

Die beiden wegen einer Blockadeaktion am Kohlekraftwerk Jänschwalde verurteilten Klimaaktivisten bleiben in Haft. Dies sei angesichts des Strafmaßes von jeweils vier Monaten Freiheitsentzugs ohne Bewährung und der Tatsache, dass die beiden ihre Personalien nach wie vor nicht angegeben hätten, erforderlich, erklärte der Direktor des Amtsgerichts Cottbus, Michael Höhr, am Freitag laut Mitteilung. Nur mit der Fortdauer der Haft könne das weitere Verfahren gesichert werden.

Höhr wies aber darauf hin, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Die beiden Verurteilten könnten binnen einer Woche entweder Berufung oder Sprungrevision einlegen. Im Falle einer Berufung müsste vor dem Landgericht eine neue Verhandlung stattfinden. Bei einer Sprungrevision würde das Oberlandesgericht das Urteil lediglich auf Rechtsfehler untersuchen.

Das Amtsgericht Cottbus hatte den Mann und die Frau am Donnerstag wegen tateinheitlich und gemeinschaftlich begangener Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Störung öffentlicher Betriebe verurteilt. Gegen die beiden wurde in einem beschleunigten Verfahren geurteilt. Das wird meist angewendet, wenn die Beweislage klar und die Aufklärung einer Straftat einfach erscheinen.

Eine Gruppe von Klimaaktivisten war am 19. September auf das Gelände des Kraftwerks in Jänschwalde eingedrungen, hatte sich an Gleise festgekettet und Kohleförderanlagen besetzt. Das Energieunternehmen Leag fuhr deswegen zwei Kraftwerksblöcke zeitweilig herunter. Das Braunkohlekraftwerk in der Lausitz ist das drittgrößte in Deutschland.

Die Gruppe der Aktivisten verteidigte zuvor «radikale Aktionen» als gerechtfertigten Protest gegen wachsende Umweltzerstörung. Da die anderen Blockierer aus der Gruppe der Kohlekraftgegner Angaben zu ihrer Identität gemacht hatten, waren sie nicht in Untersuchungshaft gekommen.

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