Strom- und Gaspreise steigen zum Jahreswechsel
Auch in Niedersachsen müssen sich viele Strom- und Gaskunden auf nochmals erhöhte Preise zu Beginn des neuen Jahres einrichten. Der Oldenburger Energieversorger EWE etwa plant vom 1. Januar an in der Grundversorgung einen Aufschlag von 12,16 Cent je Kilowattstunde Strom. Für den jährlichen Basispreis müssen Verbraucher in dieser Kategorie statt 180 etwa 200 Euro zahlen. Gaskunden sollen in der Grundversorgung 3,92 Cent pro Kilowattstunde mehr bezahlen als bisher - beim jährlichen Grundpreis werden es rund 2 Euro mehr. EWE hatte dies bereits Anfang November angekündigt, zum Oktober waren die Preise schon einmal angehoben worden. Das Unternehmen begründete die Schritte mit den nach wie vor hohen Einkaufspreisen im Energiegroßhandel. Entsprechende Nachbeschaffungen seien auch nötig, weil EWE viele zusätzliche Kunden bedienen müsse.
Auch der Braunschweiger Energieversorger BS Energy teilte kürzlich mit, den Preis für die Stromgrundversorgung zu Jahresbeginn um 6,55 Cent pro Kilowattstunde zu erhöhen. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2.500 Kilowattstunden ergebe dies eine Steigerung von monatlich 13,64 Euro, also eine Erhöhung von 13,4 Prozent. Der Preis für die Gas Grundversorgung bleibe zunächst unverändert.
Der Regionalversorger Enercity in Hannover plant zunächst keine Erhöhungen der Strom- und Gaspreise. Nach Angaben des Unternehmens müsse die politische und energiewirtschaftliche Entwicklung beobachtet und gegebenenfalls darauf reagiert werden. Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern waren in den vergangenen Wochen schon Mitteilungen der Versorger über drastische Preiserhöhungen ins Haus geflattert. Teils wurden darin Monatsabschläge für das nächste Abrechnungsjahr etwa für Erdgas angekündigt, die beim Drei- bis Vierfachen der bisherigen Werte lagen.
Um die enormen Steigerungen insbesondere für einkommensschwächere Haushalte und für kleinere Betriebe zu dämpfen, hat die Politik Finanzhilfen und Preisbremsen für Energie vorbereitet. Im Dezember soll der Staat zunächst einmalig einen kompletten monatlichen Gas-Abschlag übernehmen, die organisatorische Abwicklung ist jedoch kompliziert. Die eigentliche Preisbremse - eine finanzielle Hilfe für einen Großteil des erwarteten Jahresverbrauchs - soll erst ab März gelten. Am Dienstag aus Regierungskreisen bekanntgewordenen Plänen zufolge könnten dann aber rückwirkend für die Wintermonate Januar und Februar Entlastungsbeiträge angerechnet werden.
Im Einzelnen sollen für Haushalte sowie kleine und mittlere Firmen 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs bei Erdgas auf einem Bruttopreis von 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt werden, bei Fernwärme auf 9,5 Cent. Für die übrigen 20 Prozent gilt der mit dem Energielieferanten jeweils vertraglich vereinbarte, höhere Preis. Diese Abstufung soll verhindern, dass der Gesamtverbrauch - angetrieben durch die staatliche Subventionierung - noch steigt, anstatt dass weiterhin möglichst viel Gas und Wärme eingespart wird. Bei der geplanten Strompreisbremse soll es ebenfalls einen 80-Prozent-Deckel für die geschätzte Jahresabnahmemenge von Privatverbrauchern und kleinen Unternehmen geben, dieser wird bei 40 Cent je Kilowattstunde eingezogen. Für Industriekunden gibt es bei beiden Energiepreisbremsen Sonderregelungen.