Photovoltaik auf Kirchendach
Auch in Brandenburg befürworten die Kirchen Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern.

Solaranlagen auf Kirchendächern: Denkmalschutz angepasst

Solaranlagen sollen in Brandenburg künftig auch auf Denkmalen wie Kirchen oder anderen historischen Gebäuden einfacher und schneller genehmigt werden. Dafür habe das Kabinett einem Gesetzentwurf zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes zugestimmt, berichtete die Staatskanzlei am Dienstag. Zudem sollen Windenergieanlagen in der Nähe von Denkmalen nur noch bei besonders landschaftsprägenden Denkmalen ausgeschlossen sein. Das Gesetz muss noch vom Landtag beschlossen werden.

«Die Genehmigung von Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen bei Denkmalen soll künftig die Regel, nicht mehr die Ausnahme sein», erläuterte Kulturministerin Manja Schüle (SPD). Mit dem Gesetz werde aber weder der Denkmalschutz noch der besondere Schutz herausgehobener Denkmale aufgegeben. «Natürlich wird es auch künftig weder Photovoltaikanlagen auf den Dächern von Sanssouci noch Windräder in den Sichtachsen der Pücklerschen Parks geben.»

Schüle verwies auf eine Vereinbarung mit der evangelischen und der katholischen Kirche vom vergangenen November: «Wir haben dort deutlich gemacht, dass der Erhalt historischer Gebäude und der Ausbau erneuerbarer Energien nicht im Widerspruch zueinanderstehen – beide sind ein Gebot der ökologischen Nachhaltigkeit, beide leiten sich aus den gleichen Werten ab.»

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