Schleswig-Holstein fordert Anpassung der Krankenhaushilfen

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) hat vom Bund Nachbesserungen am Hilfsprogramm für Krankenhäuser gefordert. «Auf Basis der vorgegebenen Berechnungsgrundlage konnte nicht einmal jedes fünfte schleswig-holsteinische Krankenhaus überhaupt einen Anspruch geltend machen», schrieb von der Decken im Februar Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Eine Antwort aus Berlin liege bisher nicht vor, sagt ein Ministeriumssprecher am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur in Kiel.

Die Länder sind für Investitionen in Krankenhäuser zuständig, für die Finanzierung der laufenden Kosten der Bund. Sie erfolgt über die Krankenkassenbeiträge. In Schleswig-Holstein sind bereits zwei Kliniken – in Rendsburg und Flensburg – in finanzielle Schieflage geraten und mussten Insolvenz in Eigenverantwortung anmelden.

Laut Ministerium beträgt das Gesamtvolumen der bislang auf Schleswig-Holstein entfallenden Ausgleichszahlungen aus dem Hilfsprogramm 344.000 Euro. Dies sei nur ein Bruchteil der benötigten Hilfen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft wirft der Bundesregierung grundlegende Planungsfehler bei dem Hilfsprogramm vor. Der Härtefallfonds sei so konstruiert, dass die meisten Fälle schlicht nicht berücksichtigt würden, sagte der Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß.

Das Bundesgesundheitsministerium wies die Kritik zurück. «Die Darstellung der DKG ist nicht korrekt», erklärte ein Sprecher. Der Bund will den Krankenhäusern laut Krankenhausfinanzierungsgesetz für den Zeitraum von Oktober 2022 bis April 2024 bis zu sechs Milliarden Euro zur Verfügung stellen. 1,5 Milliarden davon sollen als Pauschalzahlungen fließen, abhängig von der Bettenzahl. Den Haken sehen die Kliniken bei der Auszahlung der restlichen bis zu 4,5 Milliarden, die abhängig von den tatsächlichen Energiekosten für jedes Haus individuell berechnet werden sollen.

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