Schenkungssteuer-Pflicht für Klimastiftung umstritten

Im Schenkungssteuer-Streitfall um die Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern haben Mitarbeiter des zuständigen Finanzamtes laut einem Bericht der «Süddeutschen Zeitung» zunächst keine Steuerpflicht gesehen. Der zuständige Sachbearbeiter des Finanzamtes Ribnitz-Damgarten habe dem Vorstand der Stiftung mitgeteilt, dass er und auch Andere in seinem Haus die Auffassung der Stiftung zur Steuerbefreiung teilen würden, berichtet das Blatt in seiner Wochenendausgabe. Es beruft sich dabei auf eine Anlage zum Sitzungsprotokoll des Stiftungsvorstands vom 26. April 2022.

Das Finanzministerium teilte dazu am Samstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, das Protokoll der Vorstandssitzung der Stiftung drücke die Meinung der Klimaschutzstiftung aus, die von einer Steuerbefreiung der Stiftung ausgehe - «anders als im Bescheid des zuständigen Finanzamtes niedergelegt». Die Pressestelle des Ministeriums betonte: «Die Entscheidung über die Steuerpflicht der nicht gemeinnützigen Klimaschutzstiftung ist im Finanzamt und nicht im Finanzministerium getroffen worden.»

Die Klimastiftung, die neben dem Klimaschutz vor allem auch zum Schutz von Firmen vor angedrohten US-Sanktionen beim Fertigbau der Erdgasleitung Nord Stream 2 vom Land MV gegründet worden war, soll 9,8 Millionen Euro Schenkungssteuer zahlen. Sie hatte 20 Millionen Euro von der Gazprom-Tochter Nord Stream 2 AG bekommen. Diese seien in den gemeinnützigen Bereich Umweltschutz geflossen, weshalb keine Schenkungssteuer fällig werde, argumentiert die Stiftung. Sie ist gegen den Steuerbescheid vor das Finanzgericht Greifswald gezogen, eine Entscheidung ist dort noch nicht gefallen.

Wie die Zeitung weiter schreibt, sollte dem Protokoll zufolge ein finaler Beschluss durch das Landesfinanzministerium aber wegen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Stiftung erst einmal nicht erfolgen, wie das Blatt weiter schreibt. Dies wies das Finanzministerium zurück. «Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Steuerfestsetzungsverfahren und dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss», erklärte die Ministeriumspressestelle. «Der parlamentarische Untersuchungsausschuss prüft die rechtlichen Grundlagen der Steuerfestsetzung nicht und hat deshalb für die steuerrechtliche Entscheidung des Finanzamtes keine Bedeutung.» Das zuständige Finanzamt habe sich im Gegenteil um eine beschleunigte Bearbeitung des Steuerfalls bemüht.

Jüngst war bekannt geworden, dass eine Mitarbeiterin des Finanzamtes im Frühjahr 2022 Steuererklärungen der Stiftung verbrannt hat. Der Leiter des Finanzamtes zeigte dies Anfang Mai 2022 an. Das Finanzministerium informierte den Untersuchungsausschuss aber erst kurz vor Weihnachten 2022 darüber. In der neuen Woche treten der Finanz- und der Rechtsausschuss des Landtags wegen der neuen Entwicklungen zusammen. Die Opposition äußerte die Vermutung, dass politischer Druck aus Schwerin auf das Finanzamt ausgeübt worden sein könnte.

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