Rosneft-Klage: Urteil frühestens in zwei Wochen
Das Bundesverwaltungsgericht will frühestens in zwei Wochen entscheiden, ob die Treuhandverwaltung von zwei deutschen Töchtern des russischen Rosneft-Konzerns rechtens ist. Zuvor will das Gericht am 7. und möglicherweise auch am 8. März Beweise erheben. Dies kündigte die Vorsitzende Richterin Ulla Held-Daab am Mittwoch nach einer ganztägigen Verhandlung in Leipzig an.
Der staatlich kontrollierte russische Ölkonzern Rosneft klagt gegen die Treuhandverwaltung seiner beiden deutschen Tochterfirmen Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing. Der Bund hatte die beiden Rosneft-Töchter im September mit der Begründung unter seine Kontrolle gebracht, dass sonst Gefahr für die Versorgungssicherheit drohe.
Hintergrund ist der deutsche Verzicht auf russisches Rohöl nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine. Die Rosneft-Töchter sind Mehrheitseigentümer der wichtigen PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt. Sie importierten noch 2022 überwiegend russisches Öl über die Druschba-Leitung. Rosneft hatte nach Darstellung des Bundes kein Interesse, davon abzurücken. Die deutschen Rosneft-Töchter halten auch Anteile an weiteren Raffinerien in Deutschland.
Anders als in vielen anderen Verwaltungsgerichtssachen ist das Bundesgericht in diesem Fall erste Instanz. Daraus erklärt sich der ungewöhnliche Schritt, selbst Beweise zu erheben und Zeugen zu hören. Klären lassen wollen die Richter unter anderem, ob das Bundeswirtschaftsministerium im Sommer 2022 Informationen hatte, dass ein russischer Öl-Lieferstopp drohen könnte und dass Rosneft Kapital von seinen deutschen Töchtern abziehen könnte.