Solaranlage
Solarpanele auf dem Dach eines Mietshauses.

Richtlinie für Solarpanele in Kürze

Die von der rheinland-pfälzischen Landesregierung angekündigte neue Richtlinie für Solarpanele auf denkmalgeschützten Gebäuden steht kurz vor der Fertigstellung. «Die Veröffentlichung wird in den nächsten Wochen erwartet», teilte das Innenministerium in Mainz auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Auf einem überwiegenden Teil der Kulturdenkmäler könnten dann Solaranlagen angebracht werden.

Nur wenn es durch die Solaranlagen zu einer «erheblichen Beeinträchtigung von Substanz und Erscheinungsbild des Kulturdenkmals» komme, könne anders entschieden werden, schrieb das Ministerium in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage aus der CDU-Fraktion. Es betonte in der Antwort auf die dpa-Anfrage gleichzeitig, dass die Genehmigung eine Einzelfallentscheidung der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörden bleibe. Diese überprüfe, welche Dachflächen eines denkmalgeschützten Gebäudes für die Solarpanele geeignet seien.

Erstellt wird die Richtlinie demnach vom Innenministerium sowie der Direktion Landesdenkmalpflege der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE). Sie sei ein wichtiger Beitrag für mehr Klimaschutz und spiegele zugleich den Wunsch vieler Denkmaleigentümer nach einer Solaranlage wider.

Die Richtlinie soll dazu beitragen den Ausbau erneuerbarer Energien in Rheinland-Pfalz voranzutreiben. Einzelheiten dazu hatte Innenminister Michael Ebling (SPD) im Januar auch im Landtag vorgestellt. Die Landesregierung sieht zudem vor, die Windenergienutzung in Naturpark-Kernzonen künftig nicht mehr vollständig auszuschließen. Außerdem soll der Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen auf 900 Metern reduziert werden. Bisher galten bei Anlagen mit mehr als 200 Metern Höhe 1100 Meter Mindestabstand.

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