Solaranlage
Solarpanele auf dem Dach eines Gebäudes.

Richtlinie für mehr Solarenergie auf Kulturdenkmälern steht

Mit einer neuen Richtlinie sollen auf dem Großteil der Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz künftig Solaranlagen ermöglicht werden. Fortan soll die Genehmigung solcher Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden zum Regelfall werden, teilte das Innenministerium in Mainz am Dienstag mit. Die Unteren Denkmalschutzbehörden auf kommunaler Ebene könnten entsprechend eine Genehmigung nur in Ausnahmefällen ablehnen - und zwar, wenn Solaranlagen zu einer «erheblichen Beeinträchtigung von Substanz und Erscheinungsbild des Kulturdenkmals» führten.

Die neue Richtlinie tritt den Angaben zufolge am Mittwoch (15. März) in Kraft. Innenminister Michael Ebling (SPD) sprach von einem Paradigmenwechsel, der dem Ausbau erneuerbarer Energien einen weiteren kraftvollen Schub gebe. Laut Ministerium sind in Rheinland-Pfalz rund drei Prozent des Bestands an Gebäuden denkmalgeschützt.

Zurück

{file::popup_2024-02_KC_geschlossen.html5}