Dirk Jansen
Dirk Jansen, Geschäftsleiter Umwelt- und Naturschutzpolitik des BUND NRW e.V., vor Prozessbeginn.

OVG zu Steinkohlekraftwerk Trianel: Heute ganz anderer Fall

Im juristischen Streit um das seit Jahren Strom liefernde Steinkohlekraftwerk Trianel geht das Oberverwaltungsgericht in Münster von einem ganz anderen Fall aus als zu Beginn des Rechtsstreits 2009. «Wir haben seit Jahren immer unterschiedliche Fälle auf dem Tisch, auch wenn es sich immer um das gleiche Kraftwerk handelt», sagte die Vorsitzende Richterin Annette Kleinschnittger am Montag zum Auftakt der mündlichen Verhandlung.

Das OVG beschäftigt sich erneut mit dem Kraftwerk in Lünen im Kreis Unna, nach dem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 2019 frühere Entscheidungen aufgehoben und zur Neuverhandlung nach Münster zurückverwiesen hatte. Kleinschnittger gab den Verfahrensbeteiligten, besonders dem Bund als Kläger, mehrfach Hinweise. «Ich befürchte für den Bund, das war ein Pyrrhussieg», sagte die Vorsitzende Richterin zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

Der Pyrrhussieg sieht zwar nach einem Erfolg aus. Für den Sieger aber kommt er laut Definition einem Fehlschlag gleich, weil er mit hohem Einsatz und mit Opfern errungen wurde. Die Vertreter der Kläger, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), ging darauf in der Verhandlung nicht ein. Kleinschnittger betonte aber auch, dass der Bund über die Jahre im Bezug auf das Steinkohlekraftwerk viele kleine Erfolge errungen habe.

Das heute betriebene Kraftwerk am Nordostrand des Ruhrgebiets sei nicht mehr dasselbe und stoße zum Beispiel viel niedrigere Ammoniak- und Quecksilberwerte aus als für die Betriebsgenehmigung beantragt wurde, betonte das Gericht. Das OVG in Münster beschäftigt sich nach mehreren Entscheidungen in den zurückliegenden mehr als zehn Jahren wieder mit Trianel.

Im Regelbetrieb liefert das Kraftwerk seit Anfang 2014 Strom. Umstritten ist, welche Auswirkungen die Abgase der Milliarden-Investition auf zwei Naturschutzgebiete in der Umgebung haben und ob ein Vorbescheid zum Immissionsschutz und Teile der Genehmigungen rechtens sind.

Gestritten wird über einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid und mehrere Teilgenehmigungen für die seit acht Jahren vom Stadtwerkeverbund Trianel betriebene Milliarden-Investition. Zum Auftakt der auf drei Tage angesetzten mündlichen Verhandlung ging es um Berechnungen der Belastungen für die umliegenden Naturschutzgebiete durch die Abgase des Kraftwerkes.

Betroffen sind die Auenlandschaft des Flusses Lippe und der Cappenberg Wald am Südrand des Münsterlandes. Gutachter, Experten des Landesamtes für Umweltschutz (Lanuv) und der Aufsichtsbehörde, der Bezirksregierung Arnsberg, stritten sich um die Auslegung verschiedener Zahlenwerke und Berechnungen. Zum Unmut des OVG konnte das Lanuv auch am Montag längst eingeforderte Daten nicht vorlegen. Das soll bis zum nächsten Verhandlungstag am Freitag nachgeholt werden.

Bis Anfang Februar hat das OVG zwei weitere Termine angesetzt. Wegen der vielen Verfahrensbeteiligten weicht das OVG auf ein Hotel in Münster aus. «Das ist hier kein Workshop, wir wollen nicht sechs Tage verhandeln», appellierte die Vorsitzende Richterin an alle Beteiligten, nicht bereits bekannte Punkte zu wiederholen.

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