Oberverwaltungsgericht verhandelt über Kohlekraftwerk Lünen
Ein Streit über Abgase aus dem Steinkohlekraftwerk Trianel in Lünen beschäftigt ab Januar erneut das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Laut Mitteilung vom Montag hat das Gericht zwischen dem 16. Januar und dem 3. Februar vorerst drei mündliche Verhandlungstermine angesetzt. Wegen der großen Zahl an Beteiligten und Sachverständigen weicht das OVG auf ein Hotel in Münster und die Halle des Gerichts aus.
Kläger ist der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Er greift den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für die rund 1,4 Milliarden Euro teure Investition sowie die erste und siebte Teilgenehmigung vom November 2013 an. Der frühere Vorbescheid und eine Teilgenehmigung aus dem Jahr 2008 hatte das OVG 2011 aufgehoben. 2016 dann gab das Gericht grünes Licht. Diese Entscheidung wurde dann im Mai 2019 vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben und ans OVG zurückverwiesen.
Klären muss das OVG jetzt, ob die Stickstoff- und Schwefelbestandteile in den Abgasen des Kohlekraftwerkes die geschützten Gebiete «Lippeaue» und «Wälder bei Cappenberg» im Umfeld beeinträchtigen. Der BUND hält die vom Betreiber, dem Stadtwerkeverbund Trianel, aktualisierten Unterlagen zur Verträglichkeitsuntersuchung für unzureichend.