Heike Taubert
Thüringens Finanzministerin Heike Taubert während einer Pressekonferenz in Erfurt.

Ministerin: Geld aus Hilfsfonds muss bis 2025 reichen

Thüringens Finanzministerin Heike Taubert (SPD) will vor Mitte des Jahres keine Entscheidung darüber, ob Geld aus einem millionenschweren Fonds des Landes auch für andere Dinge als für Energie- oder Corona-Hilfen eingesetzt werden kann. Derzeit sei noch nicht absehbar, wie sich der Hilfsbedarf entwickle, sagte Taubert am Dienstag in Erfurt. Der Fonds, der derzeit 468 Millionen Euro enthalte, könne nicht später wieder aufgefüllt werden, wenn die Mittel einmal ausgegeben seien. «Das Geld muss eine ganze Weile reichen, die Laufzeit des Sondervermögens geht bis 2025.»

Bisher ist die Nachfrage nach dem Geld allerdings eher gering. Das Gros des Betrages, rund 428 Millionen Euro, sei vorgesehen, um Belastungen durch die stark gestiegenen Energiepreise auszugleichen, so Taubert. Etwa 40 Millionen Euro seinen für noch offene Corona-Hilfen reserviert. Die Opposition von CDU und FDP warf der Regierung Versagen vor, weil bisher kaum Geld ausgezahlt worden sei. Die Regierung verstolpere Energiekostenzuschüsse und lasse die Kommunen im Stich, erklärte die CDU-Fraktion.

Das Geld solle vor allem eine Ergänzung zu bestehenden Bundeshilfen in der Energiekrise sein. Deshalb werde derzeit in den Thüringer Ministerien an zahlreichen Richtlinien gearbeitet, nach denen die Landesmittel vergeben werden. Einige gebe es bereits, dazu gehöre ein Existenzsicherungsprogramm für mittelständische Firmen.

Weil dafür erst einige Dutzend Anträge eingingen, hatte Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) öffentlich Überlegungen angestellt, einen Teil der Mittel für Investitionen in Energieeffizienz von Unternehmen und erneuerbare Energien zu stecken.

Taubert räumt ein, dass es bisher kaum Anträge auch von privaten Haushalten gebe, die ihre Energie nicht mehr bezahlen könnten und bei denen Abschaltungen drohten. Die Entscheidung für den Fonds - haushaltstechnisch ein Sondervermögen - sei getroffen worden, als die Energiemärkte verrückt gespielt hätten, sagte die Ministerin.

In dieser Situation sei es für die Ministerien schwierig, Richtlinien zur Vergabe des Geldes zu schreiben. Eine Verteilung nach dem Gießkannenprinzip sei aber unmöglich. Taubert kündigt Regelungen für den öffentlichen Nahverkehr an, der unter den hohen Energiepreisen leide. Das gelte auch für Zuschüsse an die Kommunen für gestiegene Betriebs- und Heizkosten.

Installiert wird von ihrem Ministerium ein Prüfmechanismus (Monitoring), um den Stand bei den Richtlinien und den Anträgen auf Finanzhilfe im Blick zu haben. Zur Debatte darüber, das Geld für Investitionen zu nutzen, sagte Taubert: «Der Haushalt 2023 hat eine Investitionsquote von etwa 15 Prozent. Da ist ohnehin etwas möglich.»

Über eine Änderung des Verwendungszwecks des Hilfsfonds müsste zunächst der Haushaltsausschuss des Landtags entscheiden. Die rot-rot-grüne Regierungskoalition hat keine eigene Mehrheit und wäre auf Unterstützung der Opposition angewiesen.

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