Mehr erneuerbare Energie: Neues Energiegesetz für Hessen
Hessen bekommt ein neues Energiegesetz. Die Novelle wurde am Mittwoch im Landtag in Wiesbaden mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen und nach deutlicher Kritik der Opposition verabschiedet.
Künftig soll damit der Einbau von Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen erleichtert werden, indem Abstandsregeln deutlich reduziert werden. Unter anderem soll auf neuen Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen künftig verpflichtend eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Auch landeseigene Gebäude sollen verpflichtend mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden.
Wie das Wirtschaftsministerium erläuterte, werden Vorgaben für Photovoltaikanlagen auf Dächern gelockert. Demnach gelten geringere Mindestabstände zu den Nachbardächern, wenn zwischen den Gebäuden eine Brandschutzmauer steht. Das soll vor allem die Installation auf Reihenhäusern und Doppelhaushälften erleichtern. Ohne brandschutztechnische Vorkehrungen bleibt es jedoch beim Mindestabstand von 1,25 Meter.
Wärmepumpen bis zu einer Höhe von zwei Metern und einer Länge von drei Metern sind künftig auf den grundsätzlich freizuhaltenden Abstandsflächen von Baugrundstücken laut Gesetz zulässig. Um den Gebäudebestand energieeffizienter zu machen, sollen die Förderprogramme des Landes für die energetische Modernisierung von Gebäuden höhere Zuschüsse gewähren, wenn gesetzliche Mindeststandards übertroffen werden.
Das überarbeitete Energiegesetz sieht außerdem vor, dass Städte und Gemeinden ab 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kommunale Wärmepläne ausarbeiten müssen. Auf deren Grundlage sollen die Wärmeversorgung und die damit verbundenen Infrastrukturen langfristig effizienter und klimaneutraler sowie die Energieversorgung gesichert werden. Als Beispiele nannte das Wirtschaftsministerium die Nutzung der Abwärme von Rechenzentren zur Wärmeversorgung von Gebäuden. Das Land werde die Kommunen dabei finanziell unterstützen. Einen Wärmeplan müssen nach Angaben des Ministeriums 59 Kommunen erstellen, in denen rund die Hälfte der hessischen Bevölkerung lebt.
Mit den Änderungen wird das Energiegesetz an nachgeschärfte Klimaschutzziele angepasst. Das Erreichen der Klimaneutralität sowie die Deckung des Energieverbrauchs von Strom und Wärme zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen wird nun bis zum Jahr 2045 festgeschrieben und muss daher fünf Jahre früher als bisher geplant erreicht werden.
Der Geschäftsführer des Immobilienbesitzer-Verbandes Haus & Grund Hessen, Younes Frank Ehrhardt, sagte, die neuen Regelungen seien zwar «ein grundsätzlich guter Ansatz». Bei Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen gebe es aber noch Verbesserungsbedarf. «Wärmepumpen können jedoch eine nicht unerhebliche Lärmbelästigung darstellen und den nachbarschaftlichen Frieden gefährden», sagte Ehrhardt.
Die hessische Bauordnung müsse deswegen dahingehend ergänzt werden, dass die Erlaubnis für Wärmepumpen entlang der Grundstücksgrenze nur dann möglich ist, wenn auf dem Grundstück kein anderer Ort zur Verfügung steht. «Zudem fordern wir, dass im Sinne des Nachbarschutzes eine Pflicht zur Einhausung oder Einhaltung bestimmter Lärmgrenzen aufgenommen wird», sagte Ehrhardt.