Land will Regionen Teilflächenziele bei Windenergie vorgeben

Die Landesregierung will den einzelnen Regionen in Sachsen-Anhalt konkrete Ziele für den Ausbau der Windenergie vorgeben. Das Kabinett hat sich am Dienstag auf eine Änderung des Landesentwicklungsplans verständigt. Demnach sollen die Regionen Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, Altmark, Halle und Magdeburg bis 2032 je 2,3 Prozent ihrer Flächen für Windenergie ausweisen, im Landkreis Harz sollen es 1,6 Prozent sein.

Der Bund gibt den Ländern für den Ausbau der Windkraft gesetzlich verpflichtende Flächenziele vor. Für Sachsen-Anhalt sind 2,2 Prozent bis 2032 vorgesehen. Sie gehe davon aus, dass man die zeitlichen Vorgaben einhalten werde, sagte Infrastrukturministerin Lydia Hüskens (FDP) nach der Kabinettssitzung in Magdeburg. Das reduzierte Flächenziel im Harz begründete sie mit den naturräumlichen Bedingungen und dem Vorkommen geschützter Arten wie der Vogelart Rotmilan.

Umsetzen sollen die Pläne vor Ort sogenannte regionale Planungsgemeinschaften. Diese will das Land finanziell und personell besser ausstatten. Die Mittel sollen in diesem Jahr auf 800 000 Euro verdoppelt werden. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Anpassungen des Landesrechts an das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.

Zuletzt waren rund 1,1 Prozent der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie gesichert. Auf weiteren 0,7 Prozent standen Windenergieanlagen außerhalb ausgewiesener Vorrang- beziehungsweise Eignungsgebiete - sie zählen aktuell nicht als Beitrag zum Flächenziel. Dort könnten alte Windräder jedoch künftig durch leistungsstärkere Anlagen ersetzt werden.

Hüskens sagte, man werde prüfen, ob man solche Gebiete zum Vorranggebiet ausweisen könne, damit diese auf das Flächenziel angerechnet würden. Man werde in Zukunft aber auch Flächen haben, wo ein Betreiber eine Anlage repowern möchte, dies rechtlich aber nicht mehr gehen werde.

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