Land stellt Hilfskonzept für Energie-Härtefälle vor
Zusätzlich zu Hilfsprogrammen des Bundes will das Land Firmen in bestimmten Härtefällen mit Einmalzahlungen bei der Bewältigung gestiegener Energiekosten unterstützen. Wie das Schweriner Wirtschaftsministerium am Donnerstag mitteilte, sollen davon etwa Unternehmen profitieren, die im Zeitraum Juni bis November 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mindestens den vierfachen Preis für Strom und/oder Gas zahlen mussten. Sie sollen eine Einmalzahlung in Höhe eines Abschlages beantragen können. Zusammen mit zwei weiteren Maßnahmen stünden dafür 40 Millionen Euro bereit.
Auch Firmen, die ihre Energie beispielsweise aus Heizöl, Kohle oder Pellets beziehen, sollen demnach einen einmaligen Zuschuss erhalten können. Voraussetzung sei mehr als eine Verdreifachung der Energiekosten von Januar bis November 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Auch müssten die Firmen eine bestimmte Energieintensität aufweisen. Die Energiekosten im Unternehmen müssen demnach im Jahr 2021 mindestens sechs Prozent des Umsatzes betragen.
Als dritte Maßnahme sei die Einrichtung einer Härtefallkommission geplant, die Lösungen für nicht erfasste Einzelfälle finden soll. In Mecklenburg-Vorpommern stehen den Angaben zufolge für besondere Härtefälle insgesamt 50 Millionen zur Verfügung. 20 Millionen kämen vom Bund im Rahmen der KMU-Härtefallregelung. Das Land verstärke die Bundesregelung oder finanziere eigene Programme mit 20 Millionen Euro. Weitere zehn Millionen Euro stünden für Härtefalldarlehen bei Materialpreissteigerungen und Lieferkettenstörungen bereit. Das Land übernehme außerdem Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Krediten.
«Jetzt geht es in die Feinplanung. Ziel ist, dass für die ergänzenden Maßnahmen Mitte Februar 2023 die Anträge beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern gestellt werden können», wurde Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) zitiert. Er verwies zudem auf die Preisbremsen bei Strom, Gas und Wärme des Bundes. «Wir vertrauen darauf, dass die Bremsen in den allermeisten Fällen die benötigte Unterstützung für Energiekosten leisten.»
Die Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern, begrüßte, dass nun konkrete Maßnahmen angekündigt wurden. «Inwieweit die vorgestellten Maßnahmen wirklich praxistauglich sind, gilt es regelmäßig zu überprüfen», teilte der Stellvertretende Hauptgeschäftsführer Sven Müller mit. Bei den Vorgaben zur Preisentwicklung und Energieintensität habe man Übereinstimmung mit dem Wirtschaftsminister erzielen können. «Es wird jetzt entscheidend darauf ankommen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen zügig und verständlich verabschiedet werden und Anfang des Jahres zur Umsetzung kommen.»