Wohnungen
Blick auf ein Mehrfamilienhaus in der Innenstadt.

Kompletter Wohnblock im Bremen seit Tagen ohne Gasversorgung

Wegen teilweise nicht gezahlter Rechnungen ist ein kompletter Wohnblock in Bremen bereits seit Tagen ohne Gasversorgung. Der Fehlbetrag belaufe sich inzwischen auf eine fünfstellige Summe, sagte eine Sprecherin des zuständigen Versorgers SWB. Bereits seit Anfang 2020 habe es Unregelmäßigkeiten bei den Zahlungen gegeben. Inzwischen hat sich auch das Bremer Innenressort in den Fall eingeschaltet.

Der Versorger habe unter anderem Mahnungen an den Hausverwalter verschickt und zuletzt im Mai auch in einem Schreiben alle Haushalte des Blocks auf drohende Energiesperren hingewiesen. Danach sei keine Verbesserung eingetreten. Zuvor hatte unter anderem der Weser-Kurier berichtet.

Bis zum 16. November war auch eine Zeit lang die Wasserversorgung abgestellt - bis zu einer Teilzahlung an die SWB. Die Hausverwaltung hat gegenüber dem Ordnungsamt angegeben, die ausstehenden Zahlungen inzwischen überwiesen zu haben. Spätestens am Mittwoch solle die Gasversorgung demnach wieder laufen. Andernfalls werde geprüft, ob die Wohnungen für unbewohnbar erklärt würden. Die Behörden würden die Bewohner dann anderweitig unterbringen, hieß es. Am Mittwoch soll zudem das Gesundheitsamt die Wohnungen auf Schimmel untersuchen.

Die SWB bedauerte die Situation. «Das tut uns in der Seele weh», sagte eine Sprecherin. Der Konflikt werde auf den Rücken von Menschen ausgetragen, die eigentlich alles richtig gemacht hätten. Denn: Obwohl offenbar viele der Bewohner ihre Abschläge bezahlt haben, kam das Geld nicht beim Versorger an. In dem Gebäude gibt es acht verschiedene Wohnungseigentümer, die ihre Wohnungen teilweise weitervermietet haben und von einer Hausverwaltung vertreten werden.

Das Bremer Innenressort habe die Hausverwaltung dazu aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, damit wieder eine ordnungsgemäße Wohnsituation hergestellt wird, sagte Sprecherin Rose Gerdts-Schiffler. «Nach dem Bremischen Wohnungsaufsichtsgesetz muss bei zentralen Heizungsanlagen die Versorgung mit Heizenergie sichergestellt sein.» Energieversorger könnten über das Gesetz nicht zur Aufhebung der Sperre verpflichtet werden.

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