Justiz
Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal.

Kohlekraft-Gegner nach Blockade an Kraftwerk verurteilt

Rund zwei Monate nach einer Blockadeaktion auf dem Gelände des Braunkohlekraftwerkes Jänschwalde sind zwei Klimaaktivisten zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht in Cottbus hat am Donnerstag zudem die zunächst auf 2 Monate befristeten Untersuchungshaftbefehle entfristet. Andere Aktivisten hatten zuvor vor dem Gerichtsgebäude protestiert und eine Freilassung der Angeklagten gefordert.

Das Gericht verurteilte den Mann und die Frau wegen tateinheitlich und gemeinschaftlich begangener Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Störung öffentlicher Betriebe. Sie weigerten sich bislang, ihre Namen zu nennen. Gegen die beiden wurde in einem beschleunigten Verfahren geurteilt. Das wird meist angewendet, wenn die Beweislage klar und die Aufklärung einer Straftat einfach erscheinen.

Eine Gruppe von Klimaaktivisten war am 19. September auf das Gelände des Kraftwerks in Jänschwalde eingedrungen, hatte sich an Gleise festgekettet und Kohleförderanlagen besetzt. Das Energieunternehmen Leag fuhr deswegen zwei Kraftwerksblöcke zeitweise herunter. Das Braunkohlekraftwerk in der Lausitz ist das drittgrößte in Deutschland.

Die Gruppe der Aktivisten verteidigte zuvor «radikale Aktionen» als gerechtfertigten Protest gegen wachsende Umweltzerstörung. Sie beruft sich nach eigenen Angaben auf «den rechtfertigenden Notstand, der angesichts der rasanten Erhitzung der Atmosphäre besteht». Da die anderen Blockierer aus der Gruppe der Kohlekraftgegner Angaben zu ihrer Identität gemacht hatten, waren sie nicht in Untersuchungshaft gekommen.

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