Stromzähler
Ein Wechselstromzähler zeigt den aktuellen Zählerstand in Kilowattstunden in einem Haushalt an.

Infoschreiben zu Energie-Abschlägen genau prüfen

Bei der Verbraucherzentrale Hessen gehen derzeit zahlreiche Beschwerden zu Erhöhungen von Gas- und Stromabschlägen ein. Teilweise seien die Anpassungen «völlig überzogen», teilte die Verbraucherzentrale mit und empfahl, die entsprechenden Informationsschreiben und auch die neuen Abschläge genau zu überprüfen. Gegebenenfalls sollten die Verbraucher auch eine Korrektur der Abschläge fordern, hieß es.

Seit Mittwoch greifen die Preisbremsen für Strom und Gas. Sie gelten auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar und sollen die Verbraucher entlasten. «Umso ärgerlicher, dass mancher Anbieter offensichtlich versucht, abzukassieren und völlig überhöhte Abschläge durchzudrücken», so die Verbraucherzentrale.

Zahlreiche Anfragen gebe es derzeit zum Energieversorger Eprimo aus Neu-Isenburg, der Kunden zur Preisbremse und neuen Abschlägen informiert habe. Diese lägen «teils mehrere hundert bis tausend Euro über dem, was sich rechnerisch anhand des Verbrauchs und der geltenden Tarife ergibt», so die Verbraucherzentrale. In einem Beschwerdefall eines Gaskunden sei der «bisherige Abschlag fast versechsfacht» worden.

Ein Eprimo-Sprecher erklärte, die höheren Abschläge ergäben sich aus den gestiegenen Beschaffungspreisen für Gas sowie auf Basis des rollierenden Abrechnungssystems des Unternehmens. Die deutlichen Erhöhungen beträfen vor allem solche Kunden, die zuvor einen relativ niedrigen Gaspreis je Kilowattstunde gezahlt hätten, in dem diese gestiegenen Beschaffungspreise noch nicht abgebildet waren, und deren Jahresabrechnung demnächst bevorstehe. Die Dauer der neuen Abschläge sei zeitlich begrenzt bis zu dieser nächsten Jahresrechnung - gerade bei hohen Abschlägen seien das häufig nur ein oder zwei Monate. Ab der Jahresabrechnung könnten sich die Kunden auf niedrigere Abschläge einstellen, über die das Unternehmen entsprechend informieren werde. Bei den Forderungen handele es sich nicht um Außenstände aus vorangegangenen Abrechnungszeiträumen, so der Sprecher.

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