Industrie: Gaspreisbremse muss weiterentwickelt werden
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) in Mecklenburg-Vorpommern sehen die Vorschläge zur Umsetzung der bundesweiten Gaspreisbremse als nicht ausreichend an. Die Industrievertreter denken demnach «an konkrete Schritte wie den Beginn der Laufzeit des Gaspreisdeckels für Haushalte und Gewerbe auf den 01. Januar 2023 vorzuziehen und gegebenenfalls rückwirkend Entlastungen mit dem jetzt definierten Beginn am 1. März 2023 anzuwenden», hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung der IHKs in Schwerin, Rostock und Neubrandenburg am Donnerstag. Die bisherigen Vorschläge seien weder zeitlich noch vom Umfang her ausreichend, um Planungssicherheit und Entlastung für Unternehmen zu erreichen.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Gaspreiskommission hatte vorgeschlagen, Gas- und Fernwärmekunden zunächst mit einer Einmalzahlung im Dezember zu entlasten. Diese soll als Brücke bis zum Start der regulären Gaspreisbremse im März dienen, die bis mindestens April 2024 greifen soll.