565 Millionen Euro werden über Kommunen verteilt
Ein großer Teil der Brandenburger Landeshilfen in der Energiekrise für soziale Einrichtungen, Vereine und Schulen soll über die Kommunen verteilt werden. Dafür stelle das Land den Städten, Landkreisen und Gemeinden insgesamt rund 565 Millionen Euro aus dem «Brandenburg-Paket» zur Verfügung, teilte das Finanzministerium am Freitag mit. Dabei gehe es etwa um zusätzliche Mittel für die Schulträger, die Verkehrsunternehmen, die Pflegeeinrichtungen, die Jugendsozialarbeit und die Kultureinrichtungen wegen der gestiegenen Energiekosten.
Mit Krediten in Höhe von insgesamt zwei Milliarden Euro will die Landesregierung mit dem «Brandenburg-Paket» in diesem und im nächsten Jahr die Hilfen des Bundes wegen der Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ergänzen. Dazu gehören auch zusätzliche Investitionsmittel für die Krankenhäuser von jeweils 95 Millionen Euro in beiden Jahren. Insgesamt sollen in diesem Jahr 1,2 Milliarden Euro und im kommenden Jahr 800 Millionen Euro ausgegeben werden.
Zudem ist ein Härtefallfonds für Bürger geplant, denen eine Strom- oder Gassperre droht, weil sie ihre Rechnungen nicht zahlen können. Für die Anträge sollen nicht wie zunächst geplant die Sozialbehörden der Kommunen, sondern das Sozialministerium zuständig sein, wie ein Sprecher des Finanzministeriums erklärte.
Angesichts der hohen Zahl von Flüchtlingen sollen die Kommunen auch bei der Schaffung von Unterkünften finanziell unterstützt werden. In den beiden Jahren sollen zusätzlich bis zu 14.000 Plätze geschaffen werden. Für einen Platz werden rund 7000 Euro Landesförderung kalkuliert, so dass in den beiden Jahren jeweils 49 Millionen Euro fließen würden.
«Das ist dringend notwendig, weil die Landkreise schon heute bei den Kapazitäten an ihre Grenzen kommen und angesichts auch des Krieges in der Ukraine ein weiterhin hohes Aufkommen nicht unwahrscheinlich ist», sagte der Vorsitzende des Landkreistages, Siegurd Heinze (parteilos). «Die Entscheidung, in welche Wohnform investiert wird, muss vor Ort getroffen werden können, um der gegebenen Notlage schnellstmöglich gerecht werden zu können.»