Hilfe gegen Stromsperren: Härtefallfonds steht bereit
Bei drohenden Strom- oder Gassperren ist in Berlin in diesem Jahr finanzielle Hilfe aus einem extra dafür geschaffenen Härtefallfonds möglich. Berlinerinnen und Berliner, die vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Energiekosten ihre Strom- oder Gasrechnung unverschuldet nicht bezahlen können, haben von Montag (9. Januar) an die Möglichkeit, sie zu beantragen. Das teilte Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke) am Dienstag mit. Anträge seien nur online über das Service-Portal Berlin möglich. Die Bearbeitung soll sich dadurch beschleunigen, so dass sich Strom- oder Gassperren schnell aufheben oder rechtzeitig vermeiden lassen.
Das Anliegen dahinter sei, soziale Sicherheit zu stiften, Schuldenspiralen zu vermeiden, Energiesperren zu verhindern und den Menschen die Angst zu nehmen, dass sie im Dunkeln oder Kalten sitzen müssten, sagte Kipping. Der Kreis der Antragsberechtigten sei vom Senat bewusst groß gefasst worden. Es gehe nicht nur um die Allerärmsten, sondern auch um Haushalte mit mittleren Einkommen - also rund 85 Prozent der Berliner Bevölkerung.
«Das heißt, die Grenze ist ein Einkommen, das oberhalb des 2,8-Fachen des klassischen Wohnungsberechtigungsscheins liegt», erklärte Kipping. «Für einen Singlehaushalt bedeutet das 33.600 Euro Jahreseinkommen, für eine Alleinerziehende mit Kind 46.480.»
Antragsteller müssen unter anderem einen Einkommensnachweis der zurückliegenden drei Monate einreichen und Angaben zum jährlichen Bruttohaushaltseinkommen machen. «Wir haben bewusst Abstand davon genommen, eine Vermögensprüfung durchzuführen», sagte Kipping. «Vermögensprüfung ist richtig, richtig aufwendig. Und das wäre nur möglich gewesen, wenn wir gesagt hätten, das geht alles an die Sozialämter.»
Lädt das nicht zu Missbrauch ein? Falsche Angaben hätten bei massivem Betrug durchaus strafrechtliche Relevanz, so die Sozialsenatorin. «Und die Überweisung erfolgt direkt an den Energieanbieter.» Niemand hätte etwas davon, mit viel Energie eine Sperrandrohung zu faken. Gezahlt werde jeweils die Summe, die erforderlich sei, um die jeweilige Sperre aufzuheben oder zu verhindern.
Berliner Haushalte können die Hilfe aus dem Härtefallfonds Energieschulden außerdem jeweils nur einmal beantragen. Voraussetzung ist eine Sperrankündigung von Seiten des Energieanbieters aus dem Jahr 2023. Die Bearbeitung der Anträge übernimmt das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso). Dadurch würden Jobcenter und Sozialämter entlastet, sagte Kipping. Im Lageso sei eine eigene Einheit mit 15 Stellen eingerichtet worden.
Wie viele Anträge zu erwarten seien, lasse sich nicht beantworten. «Das ist die Gretchenfrage», räumte Kipping ein. «Es gibt niemanden in der gesamten Bundesregierung, der mir sicher sagen kann, wie verlässlich die Deckel wirken.» 2021 habe es berlinweit rund 11.000 Fälle von Stromsperren und 1700 bei Gas gegeben - ob die Größenordnung nach dem erheblichen Anstieg der Energiekosten weiter realistisch ist, ist offen.
Der Senat habe in «einer internen Aufteilung» 20 Millionen Euro für den Härtefallfonds Energieschulden im Rahmen des Berliner Entlastungspakets eingeplant. Die unterschiedlichen Positionen des Entlastungspakets seien aber gegenseitig deckungsfähig. Das heißt: Wird für die eine mehr gebraucht und für die andere weniger, lässt sich das regeln.
«Natürlich wissen wir, dass es Menschen gibt, die nicht so digitalaffin sind», räumte Kipping ein. Für Sozialberater habe es schon vor Weihnachten eine entsprechende digitale Schulung gegeben, damit sie bei Bedarf helfen könnten. Das digitale Antragsformular soll am Montag freigeschaltet werden.