Halle mit Notfallplan bei lokaler Gasmangellage

Die Stadt Halle will für den Fall lokaler Gasmangellagen im kommenden Winter Unterbringungsmöglichkeiten - sogenannte Wärmeinseln - anbieten. Insgesamt solle es 22 dieser Wärmeinseln mit einer Gesamtkapazität für 17.500 Menschen geben, sagte Bürgermeister Egbert Geier (SPD) am Donnerstag bei der Vorstellung der Pläne. Die Menschen könnten «zeitweise» dort Hilfe in Anspruch nehmen. Die genaue Ausgestaltung sowie die konkreten Orte der Unterbringungsmöglichkeiten seien noch nicht abschließend geklärt.

Es könne lokale Gasmangellagen geben, die nicht durch «Schalthandlungen» beeinflussbar sind, sondern physikalischer Natur seien, sagte der Geschäftsführer der Stadtwerke in Halle, Matthias Lux. Beispielsweise wenn die Menge und der Druck im Gasnetz nicht ausreichend sind. Für einen solchen Fall seien die Wärmeinseln gedacht. Im Vorfeld würde über Lautsprecher auf einen entsprechenden Fall aufmerksam gemacht. Wie lange die Menschen in den Unterbringungsmöglichkeiten bleiben können und wie sie dort versorgt werden, sei nach Aussagen des Bürgermeisters noch in der Abstimmung.

Bei flächendeckender Gasmangellage kann die Netzagentur als Bundeslastverteiler nach der Ausrufung der Notfallstufe des Notfallplans Gas Anweisungen zur Verringerung des Gasverbrauchs erlassen. Ihre Aufgabe ist es dabei, «den lebenswichtigen Bedarf an Gas sicherzustellen». Die Anweisungen müssen so ausgestaltet sein, dass die sozialen, ökologischen und ökonomischen Schäden möglichst gering bleiben.

Der Notfallplan Gas sieht eine Unterscheidung geschützter und nicht-geschützter Gaskunden vor. Zu den geschützten Künden gehören Haushaltskunden, Kindergärten, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser, Altenheime und Arztpraxen, Polizei und Feuerwehr, die Bundeswehr, die Strom- und Wasserversorger, die Müllabfuhr, aber auch viele kleine und mittlere Unternehmen in den Bereichen Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Sie würden bevorzugt mit Gas beliefert. Bei nicht-geschützten Kunden wie Industriebetrieben könnte die Versorgung verringert oder gänzlich eingestellt werden.

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