Geldscheine
Eurobanknoten liegen auf einem Tisch.

Härtefallhilfen für Unternehmen frühestens ab März

Kleine Betriebe im Südwesten, die besonders von den hohen Energiepreisen betroffen sind, können voraussichtlich ab kommenden Monat die vom Bund finanzierten Härtefallhilfen beantragen. Anträge können voraussichtlich im März bei der L-Bank gestellt werden, wie das Staatsministerium am Dienstag mitteilte. Zuvor hatte der Ministerrat den Weg für die Umsetzung im Land freigemacht.

In einem ersten Schritt könnten Firmen mit bis zu 500 Beschäftigten einen Antrag stellen, die 2022 wegen der stark gestiegenen Energiepreise ein Minus vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen erwirtschafteten. Sie müssen unter anderem mindestens eine Verdreifachung der Energiekosten nachweisen können.

Diese hohen Hürden führten dazu, dass viele Unternehmen leer ausgehen werden, kritisierte der Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg, Peer-Michael Dick. Beispielsweise erschließe sich nicht, weshalb Unternehmen, deren Energiekosten sich «nur» verdoppelt hätten und die deutlich ins Minus gerutscht seien, nicht von den Hilfen profitieren sollen.

Es sei gut, dass es endlich vorangehe und auch Nutzer von Pellets und Öl berücksichtigt würden, hieß es vom Handwerkstag. Das sei gerade für das Handwerk in ländlichen Regionen wichtig. «Die angekündigte mögliche Beantragung «voraussichtlich im Laufe des März» bei der L-Bank klingt allerdings nicht nach einem schnellen Verfahren», monierte Hauptgeschäftsführer Peter Haas. Es brauche nun eine zügige und schlanke Abwicklung.

Ende Januar hatte der Haushaltsausschuss des Bundestags 375 Millionen Euro für die Härtefallunterstützung kleiner und mittlerer Firmen freigegeben - diese umfasste aber keine Hilfen für Nutzer von Heizöl und Pellets. Nach scharfer Kritik etwa von Wirtschaftsverbänden beschloss der Ausschuss, dass betroffene Firmen in Härtefällen doch Geld vom Bund bekommen sollen. Die Mittel für die Härtefallregelung werden um 25 Millionen Euro angehoben.

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