Härtefallhilfen für Unternehmen: Anträge ab Ende März

Kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen-Anhalt können ab 29. März Härtefallhilfen beantragen, um die Folgen steigender Energiepreise abzumildern. Dafür stehen insgesamt 10,8 Millionen Euro zur Verfügung. Sachsen-Anhalt sei eines der ersten Bundesländer, welches die Maßnahme umsetze, sagte Wirtschaftsminister Sven Schulze (CDU) am Dienstag in Magdeburg nach der Kabinettssitzung.

Insgesamt erhalten die Länder im Rahmen der Härtefallregelung vom Bund 400 Millionen Euro. Schulze verwies am Dienstag darauf, dass die Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzler Olaf Scholz ursprünglich eine Milliarde Euro für Härtefälle vereinbart hatten. Die zugesagten Hilfen für mittelständische Unternehmen entwickelten sich zunehmend zu einer «Mogelpackung», so Schulze. Die Unternehmen seien auf die angekündigte Unterstützung angewiesen.

Die Antragstellung erfolgt über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Hauptsitz in Sachsen-Anhalt sowie Freiberufler, Selbstständige sowie landwirtschaftliche Betriebe. Entlastet werden sollen Antragsteller rückwirkend für das Jahr 2022, wenn sie aufgrund gestiegener Energiepreise und trotz der in Kraft getretenen Energiepreisbremsen 2023 in eine existenzbedrohende Lage geraten sind.

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