Goldschmidt begrüßt Gewinnabschöpfung erst zum 1. Dezember
Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Tobias Goldschmidt hat begrüßt, dass die «Zufallsgewinne» auf dem Strommarkt zur Mitfinanzierung der Strompreisbremse nicht wie zunächst geplant rückwirkend abgeschöpft werden sollen. Es sei gut, dass das Bundeskabinett die Abschöpfung erst zum 1. Dezember 2022 beschlossen habe, sagte der Grünen-Politiker am Montag. «Damit hat der Bund eine wichtige Forderung aus Schleswig-Holstein aufgegriffen. Eine rückwirkende Abschöpfung wäre ein großer Vertrauensbruch gewesen und hätte enorme Unsicherheit in der Erneuerbaren Branche erzeugt», sagte Goldschmidt. «Genau das aber wäre Gift für dringend benötigte Investitionen in die Energiewende.»
Das Bundeskabinett hatte am Freitag beschlossen, die Strompreisbremse teilweise über eine Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne zu finanzieren. Das betrifft etwa Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben. Diese Gewinne sollen laut Kabinettsbeschluss erst zum 1. Dezember abgeschöpft werden und nicht wie zuvor geplant bereits rückwirkend zum 1. September. Spätestens zum 30. April 2024 soll laut Gesetzentwurf mit der Gewinnabschöpfung Schluss sein.
Des Weiteren sagte Goldschmidt, der Weg heraus aus der Krise werde nur mit einem rasanten Ausbau der Erneuerbaren Energien gelingen. Deshalb sei es völlig unverständlich, dass die Anhebung der Höchstvergütungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht aufgenommen wurde. «Hier hat die FDP offenbar einmal mehr Opposition in der Regierung gespielt und auf der Bremse gestanden. Für die Bewältigung der Energiekrise ist dies eine schwere Hypothek.»