Gaspreisbremse soll rückwirkend ab Januar gelten
Die Bundesregierung will bei der ab März geplanten Gaspreisbremse eine Entlastungslücke für die Monate Januar und Februar schließen. Wie aus einem der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag vorliegenden Gesetzentwurf hervorgeht, soll der für den Monat März ermittelte Entlastungsbetrag auf die Monate Januar und Februar «gleichsam rückwirkend» erstreckt werden.