Firmen können Energie-Härtefallhilfen ab Februar beantragen

Die Härtefallhilfen für energieintensive mittelständische Betriebe sollen ab Februar bei der NRW.Bank gestellt werden können. Dies geht aus einem Mittwoch vorgelegten Bericht der Landesregierung an den Wirtschaftsausschuss des Landtags hervor. Die Hilfen sollen im Einzelfall kleinen und mittleren Unternehmen helfen, die trotz Dezember-Soforthilfe und Strom- und Gaspreisbremse von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für Strom und Gas betroffen sind. Der Bund stellt dafür bundesweit eine Milliarde Euro zur Verfügung. Auf Nordrhein-Westfalen entfallen knapp 211 Millionen Euro.

Die NRW.Bank werde als Förderbank des Landes die Prüfung und Bewilligung der Anträge übernehmen, hieß es. Angestrebt werde eine «zeitnahe digitale und bürokratiearme Antragstellung und Bewilligung». Das Wirtschaftsministerium rechnet mit einer fünfstelligen Antragszahl im Land. «Die Hilfen sollen auf Unternehmen mit deutlichen Kostensteigerungen begrenzt werden, um tatsächlich nur Härtefälle zu erfassen», erklärte Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) in einem Schreiben an den Landtag.

Unternehmen, die die Voraussetzungen der Härtefallregelung nicht erfüllen, können eine Härtefallkommission anrufen. Sie soll vom Ministerium unter Einbindung der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern eingerichtet werden.

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