Energiepreise: Unternehmen können Hilfen bald beantragen
Kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen mit hohen Energiekostensteigerungen können ab 21. März Hilfen aus dem Landesprogramm «Härtefallhilfe KMU Energie» beantragen. Das gleich gilt für Soloselbstständige und landwirtschaftliche Betriebe, wie das NRW-Wirtschaftsministerium am Montag mitteilte. Ziel sei es, Betriebsaufgaben oder Arbeitsplatzabbau bei stark betroffenen Unternehmen so weit wie möglich zu verhindern. Für die Härtefallhilfe stehen 100 Millionen Euro Landesmittel sowie rund 200 Millionen Euro vom Bund zur Verfügung. Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) betonte: «Zwar sind die Energiepreise in den letzten Wochen wieder deutlich gesunken. Gerade deswegen ist es aber wichtig, jetzt den Betrieben unter die Arme zu greifen, die trotz allem unter deutlichen Kostensteigerungen leiden.» In der ersten Stufe können kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Anträge auf einen Zuschuss in Höhe eines Monatsabschlags für das Jahr 2022 stellen. In der zweiten Stufe sollen zu einem späteren Zeitpunkt die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse aufgestockt werden, wenn sich die Kosten 2023 vervierfacht haben und zudem die Energieintensität besonders hoch ist.
Betriebe, die Öl, Holzpellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger nutzen, sollen in der dritten Stufe des Programms unterstützt werden. Zur Feststellung besonderer Härten im Einzelfall hat das Land Nordrhein-Westfalen außerdem eine Härtefallkommission eingerichtet. Beteiligt sind die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und der Verband Freier Berufe.