Energiekrise: Finanzämter wollen entgegenkommender sein
Die Finanzämter in Hessen wollen Bürgern und Unternehmen wegen der Belastungen durch die Energiekrise entgegenkommen. Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) kündigte «steuerliche Erleichterungen» an: «Die hessischen Finanzämter werden die besondere Situation der gestiegenen Energiekosten bei den davon nicht unerheblich wirtschaftlich betroffenen Menschen und Unternehmen angemessen berücksichtigen und entsprechenden Anträgen auf steuerliche Erleichterungen im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten entgegenkommen», erklärte der Minister am Donnerstag in Wiesbaden.
Möglich sei etwa die Herabsetzung von Vorauszahlungen zur Einkommens-, Körperschafts- oder Gewerbesteuer. Außerdem stünden den Finanzämtern eine Reihe von «Billigkeitsmaßnahmen» zur Verfügung, zum Beispiel eine Stundung oder ein Vollstreckungsaufschub. «Über entsprechende Anträge werden die Finanzämter im Einzelfall unter Würdigung der entscheidungserheblichen Tatsachen zeitnah entscheiden.»
Unter bestimmten Voraussetzungen könnten die Finanzämter im Einzelfall auch auf Stundungszinsen verzichten, hieß es. Auf diese Hilfen haben sich laut Finanzministerium die Bundesländer mit dem Bund verständigt.