Thüringens Kulturminister Hoff
Benjamin-Immanuel Hoff spricht in der Regierungs-Pressekonferenz.

Energie-Förderung für Kultursektor auch rückwirkend möglich

Auch Thüringer Kultureinrichtungen können nun Fördergelder des Bundes zur Abfederung hoher Energiepreise beantragen. Dabei könnten auch rückwirkend Veranstaltungen ab Januar 2023 berücksichtigt werden, teilte die Thüringer Staatskanzlei am Donnerstag mit. Über den Kulturfonds Energie können bis zum 30. April nächsten Jahres Mehrkosten für netzbezogenen Strom sowie für Gas und Fernwärme beantragt werden.

Damit bekämen die Einrichtungen in Zeiten steigender Energiekosten Sicherheit über die vom Thüringer Landtag im Rahmen des Sondervermögens «Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds» gegebenen Hilfen hinaus, sagte Thüringens Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke). Existenzgefährdungen würden vermieden.

Sowohl öffentliche als auch private Kultureinrichtungen können die Hilfen beantragen, sofern sie ein öffentlich zugängliches Kulturangebot bereitstellen. Auch Kulturveranstaltende sind unter bestimmten Voraussetzungen antragsberechtigt.

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