Gaszähler
Das Zählwerk in einem Gastzähler dreht sich.

Bislang kaum Anträge für Entlastung von Energiepreisen

Kleine und mittlere Unternehmen aus Niedersachsen haben rund zwei Wochen nach Fristbeginn kaum Anträge zur Entlastung von den hohen Energiepreisen eingereicht. Bis Montag gingen 28 Anträge mit einem Volumen von 790.000 Euro ein, wie das Wirtschaftsministerium in Hannover auf Anfrage mitteilte. Davon seien 161.000 Euro ausgezahlt worden. Zuvor hatte das Politikjournal «Rundblick» darüber berichtet.

«Die Antragslage zeigt glücklicherweise, dass die niedersächsischen Betriebe besser als im Jahr 2022 angenommen durch die Krise gekommen sind», teilte ein Ministeriumssprecher mit.

In einer ersten Tranche geht es bei dem Hilfsprogramm laut Wirtschaftsministerium um 100 Millionen Euro. Diese Summe soll die Belastungen aus dem vergangenen Jahr rückwirkend abfedern. Um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten, sei eine zügige Abschlagszahlung von 50 Prozent der beantragten Hilfe vorgesehen. Anträge können seit dem 23. Februar gestellt werden und sind noch bis Ende März möglich.

Antragsberechtigt sind laut Ministerium kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen, die bis zu 250 Mitarbeiter beschäftigen. Die Gesamtausgaben für Energie - unabhängig von der Energieform - müssen von Juli bis Dezember vergangenen Jahres um mehr als 3000 Euro über dem doppelten Betrag im Vergleich zum selben Zeitraum im Jahr 2021 liegen. Zugleich müsse der Cashflow für den Zeitraum Juli bis November 2022 mindestens einen Fehlbetrag in Höhe der beantragten Hilfe aufweisen - mindestens 2400 Euro.

Bis zu 80 Prozent der Ausgaben, die über diese Verdoppelung hinausgehen, können demnach über den Hilfsfonds erstattet werden. Die maximale Fördersumme pro Unternehmen liegt bei einer halben Million Euro.

Für dieses Jahr ist eine Neuauflage des Programms mit angepassten Förderbedingungen geplant. Ziel des weiteren Programms ist laut Ministerium, Unternehmen zu unterstützen, die trotz Strom- und Gaspreisbremse weitere Hilfen benötigen.

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