Holzofen
Ein Holzofen brennt in einer Wohnung.

Bayern fordert Ausnahmegenehmigungen für alte Holzöfen

Bayern fordert vom Bund Ausnahmegenehmigungen für das Verbrennen von Holz und anderen Festbrennstoffen in Öfen sowie Heizkesseln von Privathaushalten. «In der derzeit angespannten Energieversorgungssituation müssen alle Möglichkeiten für schnelle und unbürokratische Lösungen bei der Wärmeversorgung genutzt werden», sagte Bayerns Umweltminister- und Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber (Freie Wähler). Die Bundesregierung müsse die geltende Bundesimmissionsschutzverordnung entsprechend erweitern.

Auch vorhandene Ölheizungen sollten nach dem Willen Bayerns unter bestimmten Voraussetzungen künftig ganz oder teilweise mit einer «entsprechenden Holzfeuerungsanlage» ersetzt werden dürfen, auch wenn diese nicht die Immissionsanforderungen erfülle. Dies gelte insbesondere dann, «wenn schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu befürchten sind», hieß es weiter. Dies sei etwa bei der Verfeuerung mit naturbelassenem Scheitholz, Hackschnitzeln, Presslingen und Pellets der Fall.

Bisher ist die Wiederinbetriebnahme stillgelegter Öfen und Heizkessel nur möglich, wenn damit gleichzeitig Erdgas eingespart wird. Diese Möglichkeit hatte der Freistaat bereits im Juli 2022 für Feuerungsanlagen geschaffen. Angesichts einer möglichen Gasmangellage konnten per Allgemeinverfügungen durch die Kreisverwaltungsbehörden stillgelegte private Holzfeuerungen in Bayern so im Notfall wieder in Betrieb genommen werden.

Als Notfälle gelten der Ausfall der Fernwärme, der Gasversorgung oder einer anderen zentralen Wärmeversorgung. Die Notfall-Regelung betrifft aber nur Anlagen, die vor dem 31. Dezember 2004 errichtet wurden. Die Kreisverwaltungsbehörden sind angewiesen, entsprechende Allgemeinverfügungen zu erlassen, die die Wiederinbetriebnahme dieser Holzöfen zu gestatten. Wie lange dies erlaubt ist, ist aber unklar.

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