Basic saniert sich im Schutzschirmverfahren
Die Bio-Supermarktkette Basic saniert sich im Schutzschirmverfahren nach dem Insolvenzrecht. Dazu habe der Vorstand beim Amtsgericht München einen entsprechenden Antrag gestellt, dem das Gericht gefolgt sei, teilte das Unternehmen am Dienstag mit. «Das Schutzschirmverfahren bietet der Basic AG einen bewährten rechtlichen Rahmen, um die notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen bei gleichzeitig weiterlaufendem Geschäftsbetrieb schnell und wirksam umzusetzen.»
Wie bei den meisten anderen deutschen Bio-Supermärkten hätten die Preiserhöhungen bei Lebensmitteln zu einer Zurückhaltung der Verbraucher geführt, hieß es zur Begründung der Schwierigkeiten. Zwar seien die meisten Kunden treu, doch bei 15 Prozent handele es sich um Wechselkunden, die sich angesichts der hohen Inflation zurückhielten. Hinzu kämen die stark gestiegenen Energiekosten, die den Einzelhandel mit seinen großen Flächen besonders träfen.
Das Unternehmen sei nicht zahlungsunfähig, hieß es in der Mitteilung. Die Gehälter der rund 520 Mitarbeiter der 20 deutschen Filialen seien für drei Monate durch die Bundesagentur für Arbeit gesichert. Auch blieben die Filialen wie gewohnt geöffnet. Sie befinden sich hauptsächlich in Bayern, aber auch in Hessen, Baden-Württemberg und Österreich - wobei letztere nicht Teil des Schutzschirmverfahrens sind.
Basic zufolge gibt es auch finanzielle Belastungen aus der Sanierung der kleineren Bio-Supermarktkette Biomammut, einem Tochterunternehmen. Den Angaben zufolge wird der Vorstand der Basic AG nun gemeinsam mit den Sanierungsberatern und in Abstimmung mit Sachwalter und Gläubigern einen Sanierungsplan entwickeln. Vorstand und Berater gingen davon aus, dass das Sanierungsverfahren im Sommer beendet werden könne und die Basic AG durchstarten könne.