Anträge für Entlastung von Energiepreisen bei Firmen möglich

Kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen können von Donnerstag an Anträge zur Entlastung von den hohen Energiepreisen stellen. In einer ersten Tranche geht es dabei laut Wirtschaftsministerium um 100 Millionen Euro. Diese Summe soll die Belastungen aus dem vergangenen Jahr rückwirkend abfedern. Um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten, sei eine zügige Abschlagszahlung von 50 Prozent der beantragten Hilfe vorgesehen. Anträge können bis Ende März bei der NBank eingereicht werden.

Antragsberechtigt sind laut Ministerium kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen, die bis zu 250 Mitarbeiter beschäftigen. Die Gesamtausgaben für Energie - unabhängig von der Energieform - müssen von Juli bis Dezember vergangenen Jahres um mehr als 3000 Euro über dem doppelten Betrag im Vergleich zum selben Zeitraum im Jahr 2021 liegen. Zugleich müsse der Cashflow für den Zeitraum Juli bis November 2022 mindestens einen Fehlbetrag in Höhe der beantragten Hilfe aufweisen - mindestens 2400 Euro.

Bis zu 80 Prozent der Ausgaben, die über diese Verdoppelung hinausgehen, können demnach über den Hilfsfonds erstattet werden. Die maximale Fördersumme pro Unternehmen liegt bei einer halben Million Euro. Da sich die genaue Zahl der Anträge und dadurch auch der Auszahlungen nur schwer vorhersagen lassen, könnten womöglich auch weniger als 80 Prozent ausgezahlt werden, hatte Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) bei der Vorstellung des Programms im vergangenen Dezember gesagt.

Für dieses Jahr ist eine Neuauflage des Programms mit angepassten Förderbedingungen geplant - voraussichtlicher Start soll im Herbst sein. Ziel des weiteren Programms ist laut Ministerium, Unternehmen zu unterstützen, die trotz Strom- und Gaspreisbremse weitere Hilfen benötigen. Für diese zweite Phase sind weitere 200 Millionen Euro eingeplant. Von den insgesamt 300 Millionen übernimmt laut Ministerium Niedersachsen zwei Drittel, der Bund ein Drittel.

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