AKW-Müll: Deponie-Betreiber kann Entscheidung anfechten
Im Streit um 3200 Tonnen leicht kontaminierten Bauschutts aus dem Abriss des Atomkraftwerks Biblis hat der Deponie-Betreiber die Möglichkeit einer Anfechtungsklage. Dies teilte das Regierungspräsidium Darmstadt auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Regierungspräsidium und das hessische Umweltministerium hatten am 16. November mitgeteilt, dass der Schutt aus dem Kreis Bergstraße auf die Deponie in Büttelborn im Kreis Groß-Gerau gebracht werden soll. Die Südhessische Abfallverwertungs GmbH Savag mit ihren Gesellschaftern hat nun bis Mitte Dezember Zeit, sich zu diesen Plänen zu äußern. Dort will man nach Aussagen des Büttelborner Bürgermeisters Marcus Merkel (SPD) den Müll aber nicht haben.
Nach früheren Angaben des Umweltministeriums hatte sich keine der mehr als 200 angefragten Deponien bundesweit zur Entsorgung bereit erklärt. Nach dem Atomausstieg Deutschlands im Zuge der Fukushima-Katastrophe im Jahr 2011 wurde kurz danach auch das Kraftwerk Biblis stillgelegt. Seit 2017 wird die Anlage abgerissen.